Eine Hausratversicherung ist grundsätzlich an die Wohnung oder das Haus gebunden, in dem sich der versicherte Hausrat befindet, und nicht direkt an die Personen, die dort wohnen. Im Falle einer Scheidung stellt sich daher die Frage, was mit der Hausratversicherung passiert, wenn sich die Lebenssituation ändert und ein Partner auszieht. Hier sind die wichtigsten Punkte zu beachten:
1. Hausratversicherung ist an die Wohnung gebunden
Die Hausratversicherung versichert den gesamten Hausrat, der in der versicherten Wohnung oder dem versicherten Haus untergebracht ist. Wenn eine Scheidung erfolgt und einer der Partner auszieht, bleibt die Hausratversicherung zunächst für die Wohnung bestehen, in der sie abgeschlossen wurde. Der Partner, der auszieht, nimmt in der Regel keine Anteile der Versicherung mit.
2. Möglichkeiten bei Auszug eines Partners
Wenn einer der Partner nach der Scheidung auszieht, gibt es mehrere Optionen:
- Neuer Vertrag für den Ausziehenden: Der Partner, der auszieht, sollte für die neue Wohnung eine eigene Hausratversicherung abschließen, da der Hausrat, den er in die neue Wohnung mitnimmt, nicht mehr durch die alte Versicherung gedeckt ist. Für den Hausrat in der alten Wohnung bleibt der bestehende Vertrag bestehen, sofern der verbleibende Partner dort wohnen bleibt.
- Übernahme des bestehenden Vertrags: In manchen Fällen kann der verbleibende Partner den bestehenden Vertrag übernehmen, sofern der Vertrag ursprünglich auf den Namen des ausgezogenen Partners lief. Hier muss eine Anpassung des Versicherungsvertrags erfolgen.
3. Aufteilung der Hausratversicherung?
Eine direkte Aufteilung der Hausratversicherung ist nicht möglich, da die Versicherung auf den gesamten Hausrat in einer bestimmten Wohnung abzielt. Der Hausrat in der neuen Wohnung des ausgezogenen Partners ist nicht automatisch durch den alten Vertrag abgesichert. Stattdessen wird eine neue Police für die neue Wohnung des ausgezogenen Partners benötigt.
4. Übergangszeit und Außenversicherung
Es gibt eine Übergangsphase, in der beide Wohnungen möglicherweise kurzzeitig durch den alten Vertrag abgesichert sein können:
- Außenversicherung: Für eine Übergangszeit (meist bis zu 3 Monate) greift oft die Außenversicherung der Hausratversicherung, die auch den Hausrat abdeckt, der vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung gelagert wird. Das bedeutet, dass der Hausrat des ausziehenden Partners, den er in die neue Wohnung mitnimmt, in dieser Übergangszeit ebenfalls versichert ist. Allerdings reicht dieser Schutz nicht langfristig aus.
5. Kündigung der Hausratversicherung bei Auszug
Sollte keiner der Partner nach der Scheidung in der alten Wohnung verbleiben, kann die bestehende Hausratversicherung gekündigt werden. Die Versicherung endet in diesem Fall mit dem Auszug beider Partner, und beide sollten für ihre neuen Wohnungen neue Hausratversicherungen abschließen.
Fazit
Bei einer Scheidung kann die Hausratversicherung nicht direkt aufgeteilt werden, da sie an die versicherte Wohnung gebunden ist. Der Partner, der auszieht, benötigt eine neue Hausratversicherung für seine neue Wohnung, während der verbleibende Partner den bestehenden Vertrag fortführen kann. Während der Übergangszeit kann der Außenversicherungsschutz greifen, doch dieser ist nur vorübergehend und nicht für eine dauerhafte Absicherung geeignet. Ein Hausratversicherung Vergleich hilft Ihnen, den passenden Schutz für Ihre neue Lebenssituation zu finden und die Hausratversicherung Kosten zu optimieren.