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Ja, aber in aller Regel braucht jede Wohnung ihren eigenen Vertrag. Die Hausratversicherung ist an eine konkrete Adresse gebunden – sie versichert den Hausrat dort, wo er nach dem Vertrag steht. Für eine Zweit- oder Ferienwohnung schließen Sie deshalb eine zweite Police ab; nur kurzzeitige Aufenthalte deckt die Außenversicherung mit ab.
Ja, aber in aller Regel braucht jede Wohnung ihren eigenen Vertrag. Die Hausratversicherung ist an eine konkrete Adresse gebunden – sie versichert den Hausrat dort, wo er nach dem Vertrag steht. Für eine Zweit- oder Ferienwohnung schließen Sie deshalb eine zweite Police ab; nur kurzzeitige Aufenthalte deckt die Außenversicherung mit ab.
Der Beitrag entsteht aus Merkmalen, die zur Wohnung gehören: Wohnfläche, Postleitzahl, Geschoss, Sicherungen an Türen und Fenstern. Ein Vertrag über 90 Quadratmeter in einer ruhigen Vorstadtlage lässt sich nicht ohne Weiteres auf eine Ferienwohnung im Gebirge übertragen – das Risiko ist ein anderes.
Deshalb steht im Versicherungsschein eine konkrete Anschrift, der sogenannte Versicherungsort. Was dort steht, ist versichert. Was woanders steht, fällt allenfalls unter die Außenversicherung – und die ist eng begrenzt.
Sie schützt Ihren Hausrat, wenn er sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet: das Notebook auf Dienstreise, der Koffer im Hotel, Möbel in einem Studentenzimmer während der Ausbildung. Üblich sind ein Zeitraum von bis zu drei Monaten und eine Entschädigungsgrenze von rund zehn Prozent der Versicherungssumme.
Für eine dauerhaft genutzte Zweitwohnung reicht das nicht. Sobald der Aufenthalt nicht mehr vorübergehend ist – und darüber entscheidet die tatsächliche Nutzung, nicht Ihre Absicht –, greift die Außenversicherung nicht mehr. Wer sein Wochenendhaus regelmäßig nutzt und dort Hausrat dauerhaft lagert, braucht dafür einen eigenen Vertrag.
| Situation | Was nötig ist |
|---|---|
| Hauptwohnung | eigener Vertrag |
| Dauerhaft genutzte Zweitwohnung | eigener Vertrag oder Einschluss als Nebenrisiko |
| Ferienhaus mit eigenem Inventar | eigener Vertrag |
| Hotel, Dienstreise, kurzer Aufenthalt | Außenversicherung der Hauptpolice |
| Kind im Studentenwohnheim | meist über die Elternpolice mitversichert |
| Möbliert vermietete Wohnung | eigener Vertrag des Eigentümers |
| Unmöbliert vermietete Wohnung | Mieter versichert seinen Hausrat selbst |
Hier hält sich ein Missverständnis. Vermieten Sie eine Wohnung unmöbliert, brauchen Sie dafür keine Hausratversicherung – es steht kein Hausrat von Ihnen darin. Der Mieter versichert seine eigenen Sachen selbst. Für das Gebäude selbst ist die Wohngebäudeversicherung zuständig, die etwas völlig anderes abdeckt.
Anders liegt der Fall bei möblierter Vermietung: Dort gehört die Einrichtung Ihnen, steht aber in fremder Nutzung. Dafür gibt es eigene Tarife, denn das Risiko unterscheidet sich vom selbst bewohnten Hausrat. Sprechen Sie das ausdrücklich an – über eine gewöhnliche Hausratpolice ist es meist nicht gedeckt.
Deckt meine Hausratversicherung auch die Ferienwohnung ab?
Nur kurzzeitig über die Außenversicherung. Für dauerhaft dort gelagerten Hausrat brauchen Sie einen eigenen Vertrag oder den ausdrücklichen Einschluss als Nebenrisiko.
Ist das Zimmer meines studierenden Kindes mitversichert?
In den meisten Tarifen ja, solange das Kind unverheiratet ist und die Ausbildung noch läuft. Der Schutz läuft über die Außenversicherung der Elternpolice – prüfen Sie die Grenzen.
Brauche ich für eine vermietete Wohnung eine Hausratversicherung?
Bei unmöblierter Vermietung nicht – der Mieter versichert seinen Hausrat. Bei möblierter Vermietung schon, dann aber mit einem passenden Tarif.
Bekomme ich Rabatt für mehrere Policen?
Häufig ja, wenn beide Verträge beim selben Versicherer laufen. Fragen Sie gezielt danach, ausgewiesen wird das selten von allein.
Was passiert bei zwei Verträgen für dieselbe Wohnung?
Das ist eine Doppelversicherung. Sie erhalten im Schadensfall trotzdem nur den tatsächlichen Schaden ersetzt, zahlen aber doppelt Beitrag. Der später geschlossene Vertrag lässt sich beenden.
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