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Kann ich die Hausratversicherung für mehrere Wohnungen abschließen?

Aktualisiert: 25. August 2026  ·  Veröffentlicht: 22. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, aber in aller Regel braucht jede Wohnung ihren eigenen Vertrag. Die Hausratversicherung ist an eine konkrete Adresse gebunden – sie versichert den Hausrat dort, wo er nach dem Vertrag steht. Für eine Zweit- oder Ferienwohnung schließen Sie deshalb eine zweite Police ab; nur kurzzeitige Aufenthalte deckt die Außenversicherung mit ab.

Ja, aber in aller Regel braucht jede Woh­nung ihren eige­nen Ver­trag. Die Haus­rat­ver­si­che­rung ist an eine kon­kre­te Adres­se gebun­den – sie ver­si­chert den Haus­rat dort, wo er nach dem Ver­trag steht. Für eine Zweit- oder Feri­en­woh­nung schlie­ßen Sie des­halb eine zwei­te Poli­ce ab; nur kurz­zei­ti­ge Auf­ent­hal­te deckt die Außen­ver­si­che­rung mit ab.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Die Poli­ce gilt für die im Ver­trag genann­te Woh­nung, nicht für Sie als Person.
  • Zweit- und Feri­en­woh­nun­gen brau­chen einen eige­nen Ver­trag.
  • Die Außen­ver­si­che­rung hilft nur vor­über­ge­hend und ist gedeckelt.
  • Bei ver­mie­te­ten Woh­nun­gen ver­si­chert der Mie­ter sei­nen eige­nen Hausrat.
  • Zwei Ver­trä­ge für die­sel­be Woh­nung sind eine Dop­pel­ver­si­che­rung – und nutzlos.

War­um ist die Poli­ce an eine Adres­se gebunden?

Der Bei­trag ent­steht aus Merk­ma­len, die zur Woh­nung gehö­ren: Wohn­flä­che, Post­leit­zahl, Geschoss, Siche­run­gen an Türen und Fens­tern. Ein Ver­trag über 90 Qua­drat­me­ter in einer ruhi­gen Vor­stadt­la­ge lässt sich nicht ohne Wei­te­res auf eine Feri­en­woh­nung im Gebir­ge über­tra­gen – das Risi­ko ist ein anderes.

Des­halb steht im Ver­si­che­rungs­schein eine kon­kre­te Anschrift, der soge­nann­te Ver­si­che­rungs­ort. Was dort steht, ist ver­si­chert. Was woan­ders steht, fällt allen­falls unter die Außen­ver­si­che­rung – und die ist eng begrenzt.

Was leis­tet die Außen­ver­si­che­rung wirklich?

Sie schützt Ihren Haus­rat, wenn er sich vor­über­ge­hend außer­halb der Woh­nung befin­det: das Note­book auf Dienst­rei­se, der Kof­fer im Hotel, Möbel in einem Stu­den­ten­zim­mer wäh­rend der Aus­bil­dung. Üblich sind ein Zeit­raum von bis zu drei Mona­ten und eine Ent­schä­di­gungs­gren­ze von rund zehn Pro­zent der Versicherungssumme.

Für eine dau­er­haft genutz­te Zweit­woh­nung reicht das nicht. Sobald der Auf­ent­halt nicht mehr vor­über­ge­hend ist – und dar­über ent­schei­det die tat­säch­li­che Nut­zung, nicht Ihre Absicht –, greift die Außen­ver­si­che­rung nicht mehr. Wer sein Wochen­end­haus regel­mä­ßig nutzt und dort Haus­rat dau­er­haft lagert, braucht dafür einen eige­nen Vertrag.

Wel­cher Fall wel­chen Schutz braucht

Situa­ti­on Was nötig ist
Haupt­woh­nung eige­ner Vertrag
Dau­er­haft genutz­te Zweitwohnung eige­ner Ver­trag oder Ein­schluss als Nebenrisiko
Feri­en­haus mit eige­nem Inventar eige­ner Vertrag
Hotel, Dienst­rei­se, kur­zer Aufenthalt Außen­ver­si­che­rung der Hauptpolice
Kind im Studentenwohnheim meist über die Eltern­po­li­ce mitversichert
Möbliert ver­mie­te­te Wohnung eige­ner Ver­trag des Eigentümers
Unmö­bliert ver­mie­te­te Wohnung Mie­ter ver­si­chert sei­nen Haus­rat selbst

Was gilt bei ver­mie­te­ten Wohnungen?

Hier hält sich ein Miss­ver­ständ­nis. Ver­mie­ten Sie eine Woh­nung unmö­bliert, brau­chen Sie dafür kei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung – es steht kein Haus­rat von Ihnen dar­in. Der Mie­ter ver­si­chert sei­ne eige­nen Sachen selbst. Für das Gebäu­de selbst ist die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zustän­dig, die etwas völ­lig ande­res abdeckt.

Anders liegt der Fall bei möblier­ter Ver­mie­tung: Dort gehört die Ein­rich­tung Ihnen, steht aber in frem­der Nut­zung. Dafür gibt es eige­ne Tari­fe, denn das Risi­ko unter­schei­det sich vom selbst bewohn­ten Haus­rat. Spre­chen Sie das aus­drück­lich an – über eine gewöhn­li­che Haus­rat­po­li­ce ist es meist nicht gedeckt.

Prak­ti­sche Tipps

  • Neben­ri­si­ko erfra­gen: Man­che Tari­fe schlie­ßen eine Zweit­woh­nung gegen Mehr­bei­trag in die Haupt­po­li­ce ein.
  • Ver­si­che­rungs­sum­me je Woh­nung ermit­teln: Die Qua­drat­me­ter­pau­scha­le gilt pro Adresse.
  • Dop­pel­ver­si­che­rung ver­mei­den: Zwei Ver­trä­ge für die­sel­be Woh­nung brin­gen kei­ne dop­pel­te Leistung.
  • Nut­zungs­än­de­rung mel­den: Wird aus dem Feri­en­haus ein Zweit­wohn­sitz, ändert sich das Risiko.
  • Leer­stand beach­ten: Län­ge­re Leer­stän­de sind in vie­len Bedin­gun­gen anzeigepflichtig.
  • Ange­bo­te je Adres­se rech­nen: Ein Haus­rat­ver­si­che­rungs-Ver­gleich ist kos­ten­los und unverbindlich.

Häu­fig gestell­te Fragen

Deckt mei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung auch die Feri­en­woh­nung ab?

Nur kurz­zei­tig über die Außen­ver­si­che­rung. Für dau­er­haft dort gela­ger­ten Haus­rat brau­chen Sie einen eige­nen Ver­trag oder den aus­drück­li­chen Ein­schluss als Nebenrisiko.

Ist das Zim­mer mei­nes stu­die­ren­den Kin­des mitversichert?

In den meis­ten Tari­fen ja, solan­ge das Kind unver­hei­ra­tet ist und die Aus­bil­dung noch läuft. Der Schutz läuft über die Außen­ver­si­che­rung der Eltern­po­li­ce – prü­fen Sie die Grenzen.

Brau­che ich für eine ver­mie­te­te Woh­nung eine Hausratversicherung?

Bei unmö­blier­ter Ver­mie­tung nicht – der Mie­ter ver­si­chert sei­nen Haus­rat. Bei möblier­ter Ver­mie­tung schon, dann aber mit einem pas­sen­den Tarif.

Bekom­me ich Rabatt für meh­re­re Policen?

Häu­fig ja, wenn bei­de Ver­trä­ge beim sel­ben Ver­si­che­rer lau­fen. Fra­gen Sie gezielt danach, aus­ge­wie­sen wird das sel­ten von allein.

Was pas­siert bei zwei Ver­trä­gen für die­sel­be Wohnung?

Das ist eine Dop­pel­ver­si­che­rung. Sie erhal­ten im Scha­dens­fall trotz­dem nur den tat­säch­li­chen Scha­den ersetzt, zah­len aber dop­pelt Bei­trag. Der spä­ter geschlos­se­ne Ver­trag lässt sich beenden.

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