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Kann ich die Hundehaftpflicht als Nicht-Hundehalter abschließen?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 04. Oktober 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Nein, eine Hundehaftpflichtversicherung kann nur vom Hundehalter selbst abgeschlossen werden. Die Versicherung ist rechtlich an die Person gebunden, die für den Hund verantwortlich ist und gemäß § 833 BGB für Schäden haftet. Allerdings gibt es für Nicht-Hundehalter wie Hundesitter oder gelegentliche Betreuer Lösungen durch Fremdhüterklauseln oder eigene Versicherungen.

Nein, eine Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann nur vom Hun­de­hal­ter selbst abge­schlos­sen wer­den. Die Ver­si­che­rung ist recht­lich an die Per­son gebun­den, die für den Hund ver­ant­wort­lich ist und gemäß § 833 BGB für Schä­den haf­tet. Aller­dings gibt es für Nicht-Hun­de­hal­ter wie Hun­de­sit­ter oder gele­gent­li­che Betreu­er Lösun­gen durch Fremd­hü­ter­klau­seln oder eige­ne Versicherungen.

War­um ist die Hun­de­haft­pflicht an den Hun­de­hal­ter gebunden?

Eine Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist immer Sache des Hun­de­hal­ters, weil die­ser die juris­ti­sche und finan­zi­el­le Ver­ant­wor­tung für das Tier trägt. Nach deut­schem Recht (§ 833 BGB) haf­tet der Hal­ter für alle Per­so­nen- und Sach­schä­den, die der Hund ver­ur­sacht. Die Ver­si­che­rung deckt genau die­se Haf­tung ab und schützt den Hal­ter vor Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen Drit­ter. Ein Nicht-Hun­de­hal­ter hat die­se recht­li­che Ver­ant­wor­tung nicht und kann daher nicht von einem sol­chen Ver­si­che­rungs­ver­trag pro­fi­tie­ren – es fehlt ihm die soge­nann­te ver­si­cher­te Per­son.

Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men ver­lan­gen daher beim Ver­trags­ab­schluss einen Eigen­tums­nach­weis oder zumin­dest einen Betreu­ungs­ver­trag, um fest­zu­stel­len, dass die antrag­stel­len­de Per­son tat­säch­lich der Hal­ter ist.

Lösun­gen für Hun­de­sit­ter und vor­über­ge­hen­de Betreuer

Wenn Sie regel­mä­ßig oder gele­gent­lich auf Hun­de auf­pas­sen, müs­sen Sie nicht unge­schützt sein:

  • Fremd­hü­ter­klau­sel: Vie­le moder­ne Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen ent­hal­ten eine Fremd­hü­ter­klau­sel, die Per­so­nen ein­be­zieht, die den Hund tem­po­rär betreu­en – etwa Hun­de­sit­ter, Nach­barn oder Freun­de. Der Schutz greift über die Poli­ce des Hun­de­hal­ters, ohne dass Sie selbst einen Ver­trag abschlie­ßen müs­sen. Klä­ren Sie dies vor der Betreuung mit dem Hundehalter.
  • Spe­zi­al­ver­si­che­rung für Hun­de­sit­ter: Pro­fes­sio­nel­le Hun­de­sit­ter soll­ten eine dedi­zier­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Hun­de­sit­ter abschlie­ßen. Die­se Poli­cen sind spe­zi­ell auf die Risi­ken von Betreu­ungs­tä­tig­kei­ten zuge­schnit­ten und bie­ten umfas­sen­den Schutz.
  • Pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung: Gele­gent­li­ches Hun­de­sit­ting kann teil­wei­se durch Ihre pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt sein. Über­prü­fen Sie jedoch unbe­dingt die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen, da dies nicht auto­ma­tisch ent­hal­ten ist. Bei regel­mä­ßi­ger Betreuung ist eine sepa­ra­te Poli­ce sicherer.

Check­lis­te: Rich­tig ver­si­chert bei Hundebetreuung

  • Fra­gen Sie den Hun­de­hal­ter nach Fremd­hü­ter­klau­sel in sei­ner Police
  • Bit­ten Sie um schrift­li­che Bestä­ti­gung des Versicherungsschutzes
  • Prü­fen Sie Ihre pri­va­te Haft­pflicht auf Hundebetreuung
  • Schlie­ßen Sie bei regel­mä­ßi­ger Hun­de­sit­ting-Tätig­keit eine spe­zi­el­le Ver­si­che­rung ab
  • Doku­men­tie­ren Sie Betreu­ungs­zeit­räu­me und ‑bedin­gun­gen
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