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Kann ich die Hundehaftpflicht auch für einen Pflegehund abschließen?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 04. Oktober 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, Sie können eine Hundehaftpflichtversicherung für einen Pflegehund abschließen. In den meisten Fällen ist der Pflegehund bereits über die Versicherung des Hundehalters abgesichert – sofern die Police eine Fremdhüterklausel enthält. Sollte das nicht der Fall sein, können Sie selbst eine Versicherung abschließen oder eine spezielle Haftpflicht für Pflegestellen nutzen.

Ja, Sie kön­nen eine Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung für einen Pfle­ge­hund abschlie­ßen. In den meis­ten Fäl­len ist der Pfle­ge­hund bereits über die Ver­si­che­rung des Hun­de­hal­ters abge­si­chert – sofern die Poli­ce eine Fremd­hü­ter­klau­sel ent­hält. Soll­te das nicht der Fall sein, kön­nen Sie selbst eine Ver­si­che­rung abschlie­ßen oder eine spe­zi­el­le Haft­pflicht für Pfle­ge­stel­len nutzen.

Ver­si­che­rungs­schutz für Pfle­ge­hun­de: Die­se Optio­nen gibt es

Die Absi­che­rung eines Pfle­ge­hun­des erfolgt in der Regel über eine der fol­gen­den Wege:

  • Fremd­hü­ter­klau­sel des Hal­ters nut­zen: Die meis­ten moder­nen Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen ent­hal­ten eine Fremd­hü­ter­klau­sel. Sie deckt auto­ma­tisch Schä­den ab, die der Hund ver­ur­sacht, wäh­rend er sich in frem­der Obhut befin­det – also auch bei Ihnen als Pfle­ge­per­son. Dies ist die kos­ten­güns­tigs­te Lösung und erfor­dert kei­nen zusätz­li­chen Versicherungsabschluss.
  • Eige­ne Hun­de­haft­pflicht für Pfle­ge­hun­de: Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­el­le Tari­fe an, die expli­zit die vor­über­ge­hen­de Pfle­ge von Hun­den abde­cken. Dies ist sinn­voll, wenn der Hal­ter kei­ne Ver­si­che­rung hat oder Sie sich zusätz­li­che Sicher­heit wünschen.
  • Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Pfle­ge­stel­len und Hun­de­sit­ter: Wenn Sie regel­mä­ßig als Pfle­ge­per­son tätig sind, lohnt sich eine umfas­sen­de Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die alle Schä­den abdeckt, die frem­de Hun­de unter Ihrer Auf­sicht verursachen.

Das soll­ten Sie vor Abschluss klären

Um finan­zi­el­le Risi­ken zu ver­mei­den und unnö­ti­ge Dop­pel­ver­si­che­run­gen zu ver­mei­den, emp­fiehlt sich eine kla­re Abspra­che mit dem Hundehalter:

  • Ver­si­che­rungs­sta­tus erfra­gen: Fra­gen Sie den Hal­ter, ob eine akti­ve Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung besteht und ob die­se die Fremd­hü­ter­klau­sel abdeckt. Vie­le Ver­si­che­rer stel­len hier­für eine Bestä­ti­gung aus.
  • Dau­er der Pfle­ge berück­sich­ti­gen: Bei kurz­fris­ti­ger Betreuung (Tage bis Wochen) ist meist die bestehen­de Poli­ce des Hal­ters aus­rei­chend. Bei län­ger­fris­ti­gen Pfle­ge­ver­hält­nis­sen soll­ten Sie prü­fen, ob eine sepa­ra­te Ver­si­che­rung sinn­voll ist.
  • Deckungs­sum­me über­prü­fen: Ach­ten Sie dar­auf, dass die Ver­si­che­rung min­des­tens eine Deckungs­sum­me von 3 bis 5 Mil­lio­nen Euro umfasst. Dies deckt auch grö­ße­re Per­so­nen- und Sach­schä­den ab.
  • Schrift­li­che Bestä­ti­gung ein­ho­len: Las­sen Sie sich schrift­lich bestä­ti­gen, dass der Pfle­ge­hund wäh­rend der Betreu­ungs­zeit ver­si­chert ist. Dies schützt Sie im Scha­dens­fall vor Ansprüchen.
  • Haf­tungs­ver­ant­wor­tung klä­ren: Bespre­chen Sie, wer im Scha­dens­fall Ansprech­part­ner ist und wie die Ver­si­che­rung regu­liert wird.

Prak­ti­sche Tipps für die Pflegehund-Versicherung

  • Nut­zen Sie einen Hun­de­haft­pflicht-Ver­gleich, um spe­zi­el­le Tari­fe für Pfle­ge­hun­de zu finden
  • Über­prü­fen Sie, ob Ihre pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung bereits Schä­den durch frem­de Hun­de abdeckt
  • Doku­men­tie­ren Sie die Dau­er und Art der Pfle­ge­tä­tig­keit für den Versicherer
  • Bei regel­mä­ßi­gen Pfle­ge­ein­sät­zen: Infor­mie­ren Sie Ihren Ver­si­che­rer über die­se Tätigkeit
  • Ach­ten Sie auf Aus­schluss­klau­seln, etwa bei bestimm­ten Hun­de­ras­sen oder Verhaltensweisen
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