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Kann ich die Hundehaftpflichtversicherung widerrufen?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 04. Oktober 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, Sie können eine Hundehaftpflichtversicherung widerrufen. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Versicherungsunterlagen und Widerrufsbelehrung. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen und führt dazu, dass der Vertrag rückwirkend endet und gezahlte Prämien vollständig zurückerstattet werden.

Ja, Sie kön­nen eine Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung wider­ru­fen. Nach dem Ver­si­che­rungs­ver­trags­ge­setz (VVG) haben Sie ein gesetz­li­ches Wider­rufs­recht von 14 Tagen ab Erhalt der Ver­si­che­rungs­un­ter­la­gen und Wider­rufs­be­leh­rung. Der Wider­ruf muss schrift­lich erfol­gen und führt dazu, dass der Ver­trag rück­wir­kend endet und gezahl­te Prä­mi­en voll­stän­dig zurück­er­stat­tet werden.

Die 14-tägi­ge Wider­rufs­frist für die Hundehaftpflicht

Das Wider­rufs­recht ist ein wich­ti­ger Ver­brau­cher­schutz beim Abschluss einer Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Die Frist beginnt erst dann zu lau­fen, wenn Sie alle erfor­der­li­chen Ver­trags­un­ter­la­gen und die Wider­rufs­be­leh­rung voll­stän­dig erhal­ten haben – nicht ab dem Tag des Ver­trags­ab­schlus­ses selbst. Dies gibt Ihnen aus­rei­chend Zeit, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen zu prü­fen und zu über­den­ken, ob der gewähl­te Tarif Ihren Anfor­de­run­gen ent­spricht. Soll­te der Ver­si­che­rer die Unter­la­gen ver­zö­gert über­mit­teln, ver­län­gert sich die Wider­rufs­frist ent­spre­chend. Die Frist beträgt immer 14 Kalen­der­ta­ge – nach Ablauf die­ser Zeit kön­nen Sie den Ver­trag nicht mehr wider­ru­fen, son­dern nur noch kündigen.

So wider­ru­fen Sie Ihre Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung korrekt

Um die Ver­si­che­rung wirk­sam zu wider­ru­fen, müs­sen Sie eine schrift­li­che Wider­rufs­er­klä­rung ein­rei­chen. Dies kann per Post, Fax oder E‑Mail an die im Ver­si­che­rungs­ver­trag ange­ge­be­ne Adres­se erfol­gen. In Ihrer Mit­tei­lung soll­ten Sie fol­gen­de Anga­ben ent­hal­ten: Ver­si­che­rungs­num­mer, voll­stän­di­ger Name, Geburts­da­tum und das Datum des Ver­trags­ab­schlus­ses. Wich­tig: Bewah­ren Sie unbe­dingt einen Nach­weis Ihrer Wider­rufs­er­klä­rung auf (z.B. Ein­schrei­ben, E‑Mail-Bestä­ti­gung). Der Ver­si­che­rer ist ver­pflich­tet, den Wider­ruf schrift­lich zu bestä­ti­gen. Nach wirk­sa­men Wider­ruf endet der Ver­si­che­rungs­schutz rück­wir­kend ab dem Abschluss­da­tum – das bedeu­tet, dass für Schä­den in die­sem Zeit­raum kein Ver­si­che­rungs­schutz bestand.

Wider­ruf ver­sus Kün­di­gung: Der wich­ti­ge Unterschied

Vie­le Ver­si­che­rungs­kun­den ver­wech­seln Wider­ruf und Kün­di­gung. Ein Wider­ruf ist nur inner­halb der 14-Tage-Frist mög­lich und macht den Ver­trag rück­wir­kend null und nich­tig – Sie erhal­ten die vol­le Prä­mie zurück. Eine Kün­di­gung erfolgt dage­gen spä­ter und been­det den Ver­trag nur pro­spek­tiv, also für die Zukunft. Der Ver­si­che­rungs­schutz bleibt bis zum Kün­di­gungs­ter­min bestehen, eine Rück­erstat­tung fin­det nicht statt.

Check­lis­te: Wider­ruf der Hundehaftpflicht

  • Frist prü­fen: Über­prü­fen Sie, wann Sie die Ver­si­che­rungs­un­ter­la­gen erhal­ten haben – die 14 Tage star­ten erst mit deren Erhalt
  • Schrift­lich wider­ru­fen: Nut­zen Sie Post, Fax oder E‑Mail und geben Sie Ver­si­che­rungs­num­mer, Namen und Abschluss­da­tum an
  • Beleg sichern: Bewah­ren Sie eine Kopie oder Bestä­ti­gung Ihrer Wider­rufs­er­klä­rung auf
  • Bestä­ti­gung ein­for­dern: Der Ver­si­che­rer muss den Wider­ruf schrift­lich bestätigen
  • Rück­erstat­tung kon­trol­lie­ren: Über­prü­fen Sie, ob die gezahl­te Prä­mie inner­halb von 30 Tagen erstat­tet wird
  • Neue Ver­si­che­rung abschlie­ßen: Falls Sie danach eine neue Hun­de­haft­pflicht benö­ti­gen, nut­zen Sie einen aktu­el­len Ver­gleich, um den bes­ten Tarif zu finden
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