Suche

Kann ich die Kos­ten der Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung als Betriebs­aus­ga­ben absetzen?

Ja, die Kos­ten für die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung kannst du in der Regel als Betriebs­aus­ga­ben abset­zen. Da die­se Ver­si­che­rung in direk­tem Zusam­men­hang mit dei­ner unter­neh­me­ri­schen Tätig­keit steht und dich vor recht­li­chen Risi­ken im geschäft­li­chen Bereich schützt, han­delt es sich um eine betrieb­lich ver­an­lass­te Aus­ga­be. Betriebs­aus­ga­ben sind Auf­wen­dun­gen, die durch den Betrieb ver­an­lasst sind und zur Erzie­lung, Siche­rung und Erhal­tung von Ein­nah­men dienen.

Vor­aus­set­zun­gen für den steu­er­li­chen Abzug:

Damit du die Kos­ten der Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung als Betriebs­aus­ga­ben abset­zen kannst, müs­sen fol­gen­de Bedin­gun­gen erfüllt sein:

  1. Betrieb­li­cher Bezug:
    • Die Ver­si­che­rung muss für geschäft­li­che Risi­ken abge­schlos­sen wor­den sein, z.B. um Strei­tig­kei­ten aus Arbeits­ver­hält­nis­sen, Ver­trags­recht, Steu­er­recht oder ande­ren betrieb­li­chen Rechts­be­rei­chen abzusichern.
    • Der Ver­si­che­rungs­schutz darf sich nicht auf rein pri­va­te Berei­che bezie­hen, da nur geschäft­lich beding­te Auf­wen­dun­gen als Betriebs­aus­ga­ben aner­kannt werden.
  2. Doku­men­ta­ti­on der Aus­ga­ben:
    • Die Kos­ten der Rechts­schutz­ver­si­che­rung müs­sen ord­nungs­ge­mäß in der Buch­hal­tung erfasst wer­den. Hier­zu gehört die Rech­nung des Ver­si­che­rers sowie der Zah­lungs­nach­weis.
    • Die Zah­lung soll­te ein­deu­tig dem Unter­neh­men zuge­ord­net wer­den kön­nen, z.B. durch die Abbu­chung von einem Geschäftskonto.

Abgren­zung zu pri­va­tem Rechtsschutz:

Wenn du als Selb­stän­di­ger eine kom­bi­nier­te Rechts­schutz­ver­si­che­rung hast, die sowohl beruf­li­che als auch pri­va­te Rechts­strei­tig­kei­ten abdeckt, musst du den pri­va­ten Anteil her­aus­rech­nen. Nur der geschäft­li­che Teil der Ver­si­che­rungs­prä­mie ist als Betriebs­aus­ga­be abzugsfähig.

Bei­spiel:

  • Du hast eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung, die sowohl pri­va­te als auch beruf­li­che Rechts­be­rei­che abdeckt. In die­sem Fall musst du den Ver­si­che­rungs­bei­trag ent­spre­chend auf­tei­len, und nur der beruf­li­che Anteil ist als Betriebs­aus­ga­be abzugs­fä­hig. Der pri­va­te Anteil gehört zu den pri­va­ten Lebens­hal­tungs­kos­ten und kann nicht steu­er­lich gel­tend gemacht werden.

Wie erfolgt der Abzug?

Die Kos­ten für die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung wer­den als Betriebs­aus­ga­ben in der Gewinn- und Ver­lust­rech­nung (GuV) dei­nes Unter­neh­mens erfasst. Je nach Art der Buch­füh­rung (z.B. Ein­nah­men-Über­schuss-Rech­nung oder dop­pel­te Buch­füh­rung) erfolgt der Abzug folgendermaßen:

  • Ein­nah­men-Über­schuss-Rech­nung (EÜR): Du trägst die Prä­mie als Betriebs­aus­ga­be in der EÜR ein. Der Betrag min­dert direkt den zu ver­steu­ern­den Gewinn.
  • Dop­pel­te Buch­füh­rung: Die Kos­ten wer­den als Auf­wand im ent­spre­chen­den Kon­to (z.B. Ver­si­che­rungs­auf­wand) gebucht und flie­ßen in die Gewinn- und Ver­lust­rech­nung ein.

Fazit: Kos­ten der Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung als Betriebs­aus­ga­ben absetzen

Die Prä­mi­en für eine Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung kannst du als Betriebs­aus­ga­ben steu­er­lich gel­tend machen, da sie zur Absi­che­rung des Unter­neh­mens gegen recht­li­che Risi­ken die­nen. Es ist jedoch wich­tig, dass der Ver­si­che­rungs­schutz aus­schließ­lich betrieb­li­che Rechts­strei­tig­kei­ten abdeckt. Bei kom­bi­nier­ten Ver­si­che­run­gen müs­sen pri­va­te Antei­le her­aus­ge­rech­net wer­den. Die Kos­ten wir­ken sich min­dernd auf dei­nen Gewinn aus und redu­zie­ren somit dei­ne Steuerlast.

Vergleichen Sie die besten Firmenrechtsschutzversicherung Angebote

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Firmenrechtsschutz finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen