Ja, die Kosten für die Firmenrechtsschutzversicherung kannst du in der Regel als Betriebsausgaben absetzen. Da diese Versicherung in direktem Zusammenhang mit deiner unternehmerischen Tätigkeit steht und dich vor rechtlichen Risiken im geschäftlichen Bereich schützt, handelt es sich um eine betrieblich veranlasste Ausgabe. Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind und zur Erzielung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen.
Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug:
Damit du die Kosten der Firmenrechtsschutzversicherung als Betriebsausgaben absetzen kannst, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Betrieblicher Bezug:
- Die Versicherung muss für geschäftliche Risiken abgeschlossen worden sein, z.B. um Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, Vertragsrecht, Steuerrecht oder anderen betrieblichen Rechtsbereichen abzusichern.
- Der Versicherungsschutz darf sich nicht auf rein private Bereiche beziehen, da nur geschäftlich bedingte Aufwendungen als Betriebsausgaben anerkannt werden.
- Dokumentation der Ausgaben:
- Die Kosten der Rechtsschutzversicherung müssen ordnungsgemäß in der Buchhaltung erfasst werden. Hierzu gehört die Rechnung des Versicherers sowie der Zahlungsnachweis.
- Die Zahlung sollte eindeutig dem Unternehmen zugeordnet werden können, z.B. durch die Abbuchung von einem Geschäftskonto.
Abgrenzung zu privatem Rechtsschutz:
Wenn du als Selbständiger eine kombinierte Rechtsschutzversicherung hast, die sowohl berufliche als auch private Rechtsstreitigkeiten abdeckt, musst du den privaten Anteil herausrechnen. Nur der geschäftliche Teil der Versicherungsprämie ist als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Beispiel:
- Du hast eine Rechtsschutzversicherung, die sowohl private als auch berufliche Rechtsbereiche abdeckt. In diesem Fall musst du den Versicherungsbeitrag entsprechend aufteilen, und nur der berufliche Anteil ist als Betriebsausgabe abzugsfähig. Der private Anteil gehört zu den privaten Lebenshaltungskosten und kann nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Wie erfolgt der Abzug?
Die Kosten für die Firmenrechtsschutzversicherung werden als Betriebsausgaben in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) deines Unternehmens erfasst. Je nach Art der Buchführung (z.B. Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder doppelte Buchführung) erfolgt der Abzug folgendermaßen:
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Du trägst die Prämie als Betriebsausgabe in der EÜR ein. Der Betrag mindert direkt den zu versteuernden Gewinn.
- Doppelte Buchführung: Die Kosten werden als Aufwand im entsprechenden Konto (z.B. Versicherungsaufwand) gebucht und fließen in die Gewinn- und Verlustrechnung ein.
Fazit: Kosten der Firmenrechtsschutzversicherung als Betriebsausgaben absetzen
Die Prämien für eine Firmenrechtsschutzversicherung kannst du als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen, da sie zur Absicherung des Unternehmens gegen rechtliche Risiken dienen. Es ist jedoch wichtig, dass der Versicherungsschutz ausschließlich betriebliche Rechtsstreitigkeiten abdeckt. Bei kombinierten Versicherungen müssen private Anteile herausgerechnet werden. Die Kosten wirken sich mindernd auf deinen Gewinn aus und reduzieren somit deine Steuerlast.