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Kann ich die Lkw Ver­si­che­rung von der Steu­er absetzen?

Ja, die Lkw Ver­si­che­rung kann in vie­len Fäl­len steu­er­lich abge­setzt wer­den, ins­be­son­de­re wenn der Lkw gewerb­lich genutzt wird. Die Prä­mi­en für die Lkw Haft­pflicht- und Kas­ko­ver­si­che­rung gel­ten als Betriebs­aus­ga­ben, da der Lkw als Arbeits­mit­tel im Unter­neh­men genutzt wird. Auch pri­va­te Lkw, die zu beruf­li­chen Zwe­cken genutzt wer­den, kön­nen teil­wei­se von der Steu­er abge­setzt wer­den, aller­dings in einem gerin­ge­ren Umfang.

Absetz­bar­keit der Lkw Ver­si­che­rung für gewerb­lich genutz­te Fahrzeuge

Wenn der Lkw gewerb­lich genutzt wird, bei­spiels­wei­se im Trans­port­ge­wer­be oder Bau­ge­wer­be, kön­nen die Ver­si­che­rungs­prä­mi­en voll­stän­dig als Betriebs­aus­ga­be gel­tend gemacht wer­den. Dies gilt sowohl für die Haft­pflicht­ver­si­che­rung als auch für zusätz­li­che Ver­si­che­run­gen wie die Kas­ko- oder Frachtversicherung.

  • Betriebs­aus­ga­ben: Als Teil der Betriebs­aus­ga­ben min­dern die Ver­si­che­rungs­prä­mi­en den steu­er­pflich­ti­gen Gewinn des Unter­neh­mens. Dies gilt für Ein­zel­un­ter­neh­men, Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten und Kapitalgesellschaften.
  • Fracht­ver­si­che­rung: Auch Prä­mi­en für spe­zi­el­le Ver­si­che­run­gen, wie etwa die Fracht­ver­si­che­rung, kön­nen als Betriebs­aus­ga­be abge­setzt wer­den, da sie direkt mit der Aus­übung des Gewer­bes zusammenhängen.
  • Flot­ten­ver­si­che­rung: Wenn Sie meh­re­re Lkw betrei­ben und eine Flot­ten­ver­si­che­rung abge­schlos­sen haben, kön­nen die gesam­ten Prä­mi­en eben­falls als Betriebs­aus­ga­ben abge­setzt werden.

Pri­va­te Nut­zung von Lkw

Auch wenn ein Lkw haupt­säch­lich pri­vat genutzt wird, aber in bestimm­ten Fäl­len beruf­lich genutzt wird, kön­nen die Ver­si­che­rungs­prä­mi­en antei­lig steu­er­lich gel­tend gemacht wer­den. Die Absetz­bar­keit erfolgt dabei im Ver­hält­nis zur beruf­li­chen Nutzung.

  • Beruf­li­che Nut­zung: Wenn der Lkw sowohl pri­vat als auch beruf­lich genutzt wird, kön­nen Sie die Ver­si­che­rungs­prä­mi­en antei­lig abset­zen. Der beruf­li­che Anteil muss nach­ge­wie­sen wer­den, etwa durch ein Fahr­ten­buch oder durch glaub­haf­te Schätzungen.
  • Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler: Selbst­stän­di­ge oder Frei­be­ruf­ler, die den Lkw für ihre beruf­li­che Tätig­keit nut­zen, kön­nen den Anteil der beruf­li­chen Nut­zung steu­er­lich abset­zen. Hier ist jedoch eine kla­re Tren­nung von pri­va­ter und beruf­li­cher Nut­zung notwendig.

Wel­che Ver­si­che­run­gen kön­nen abge­setzt werden?

Neben der regu­lä­ren Haft­pflicht- und Kas­ko­ver­si­che­rung gibt es wei­te­re Ver­si­che­run­gen, die bei der Lkw Ver­si­che­rung steu­er­lich abge­setzt wer­den können:

  • Fracht­ver­si­che­rung: Die­se Ver­si­che­rung, die die trans­por­tier­ten Waren absi­chert, ist als Betriebs­aus­ga­be absetzbar.
  • Voll­kas­ko­ver­si­che­rung: Die Prä­mi­en für die Voll­kas­ko, die auch Schä­den am eige­nen Fahr­zeug abdeckt, sind eben­falls als Betriebs­aus­ga­be ansetzbar.
  • Fahr­zeug­schutz­brief: Prä­mi­en für Schutz­brie­fe, die Pan­nen­hil­fe oder ande­re Zusatz­leis­tun­gen bie­ten, kön­nen eben­falls steu­er­lich abge­setzt wer­den, wenn der Lkw gewerb­lich genutzt wird.

Wie erfolgt die Absetzung?

Die Prä­mi­en der Lkw Ver­si­che­rung wer­den als Betriebs­aus­ga­ben in der Gewinn- und Ver­lust­rech­nung des Unter­neh­mens erfasst. Bei Selbst­stän­di­gen oder Frei­be­ruf­lern erfolgt die Abset­zung in der Steu­er­erklä­rung unter den Aus­ga­ben für beruf­lich genutz­te Fahr­zeu­ge. Wich­tig ist, dass alle Prä­mi­en­be­le­ge und Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge gut doku­men­tiert wer­den, um sie bei Bedarf nach­wei­sen zu können.

Fazit

Die Kos­ten für die Lkw Ver­si­che­rung sind bei gewerb­li­cher Nut­zung als Betriebs­aus­ga­be steu­er­lich absetz­bar. Dies umfasst die Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die Kas­ko­ver­si­che­rung, die Fracht­ver­si­che­rung und ande­re spe­zi­fi­sche Ver­si­che­run­gen. Auch bei pri­va­ter Nut­zung kön­nen antei­lig die beruf­li­chen Fahr­ten steu­er­lich berück­sich­tigt wer­den. Eine ord­nungs­ge­mä­ße Doku­men­ta­ti­on der Prä­mi­en ist wich­tig, um die steu­er­li­che Absetz­bar­keit sicherzustellen.

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