Die Übernahme der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) von einem Verwandten ist bei den meisten Versicherungsgesellschaften möglich, allerdings gibt es dabei einige Regeln und Einschränkungen zu beachten.
Erstens muss die Person, die die Prozente übernehmen möchte, selbst schon so viele Jahre einen Führerschein besitzen, wie die SF-Klasse Jahre zählt. Wenn Ihr Opa beispielsweise seit 30 Jahren schadenfrei fährt und Sie selbst aber erst seit 5 Jahren den Führerschein haben, könnten Sie maximal die SF-Klasse 5 übernehmen.
Zweitens muss die Person, von der die SF-Klasse übernommen wird, auf dieses Privileg verzichten. Wenn Ihr Opa also seine SF-Klasse auf Sie übertragen möchte, würde er selbst wieder bei SF-Klasse 0 oder 1 anfangen, wenn er ein neues Auto versichern möchte.
Drittens ist eine Übertragung normalerweise nur innerhalb der Familie möglich, also zwischen Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern, Eltern und Kindern sowie Großeltern und Enkelkindern.
Vierte, die Übertragung ist oft nur möglich, wenn der bisherige Versicherungsnehmer stirbt oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Auto fahren kann. Manche Versicherer erlauben die Übertragung jedoch auch aus anderen Gründen.
Es ist daher ratsam, dass Sie sich bei der Versicherung Ihres Opas informieren, ob und unter welchen Bedingungen eine Übernahme der SF-Klasse möglich ist.