Suche

Kann ich die Ver­si­che­rung auf mei­ne Kin­der übertragen?

Nein, du kannst dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht direkt auf dei­ne Kin­der über­tra­gen, da Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge in der Regel per­so­nen­be­zo­gen sind. Es gibt jedoch bestimm­te Sze­na­ri­en, in denen dei­ne Kin­der auto­ma­tisch mit­ver­si­chert sind oder einen eige­nen Ver­si­che­rungs­ver­trag benö­ti­gen. Hier sind die wich­tigs­ten Punkte:

1. Mit­ver­si­che­rung von Kin­dern in der Familienhaftpflicht

  • Kin­der sind in der Regel auto­ma­tisch über die Fami­li­en- oder Paar-Haft­pflicht­ver­si­che­rung der Eltern mit­ver­si­chert, solan­ge sie im glei­chen Haus­halt leben und sich in der Schul­zeit, Berufs­aus­bil­dung oder im Stu­di­um befinden.
  • Bei­spiel: Dein Kind ist wäh­rend der gesam­ten Schul­zeit oder Aus­bil­dung über dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert, solan­ge es noch kei­nen eige­nen Haus­halt grün­det oder voll berufs­tä­tig ist.

2. Mit­ver­si­che­rung bis zum Ende der Erstausbildung

  • Kin­der sind in den meis­ten Fäl­len bis zum Abschluss ihrer Erst­aus­bil­dung (Schu­le, Stu­di­um oder Aus­bil­dung) über die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Eltern abge­si­chert. Wenn dein Kind danach eine Voll­zeit­ar­beit beginnt oder einen eige­nen Haus­halt grün­det, endet die Mit­ver­si­che­rung, und es benö­tigt eine eige­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung.
  • Bei­spiel: Wenn dein Kind nach dem Stu­di­um in eine eige­ne Woh­nung zieht und voll berufs­tä­tig wird, endet die Mit­ver­si­che­rung in dei­ner Fami­li­en­haft­pflicht­ver­si­che­rung.

3. Eige­ne Ver­si­che­rung für voll­jäh­ri­ge Kinder

  • Sobald dein Kind einen eige­nen Haus­halt grün­det oder eine Berufs­tä­tig­keit auf­nimmt, benö­tigt es eine eige­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Du kannst den bestehen­den Ver­trag nicht ein­fach auf dein Kind über­tra­gen, aber es kann einen eige­nen Ver­si­che­rungs­ver­trag abschließen.
  • Bei­spiel: Wenn dein Kind nach dem Abschluss der Aus­bil­dung aus­zieht, soll­te es eine eige­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abschlie­ßen, um wei­ter­hin abge­si­chert zu sein.

4. Schutz für delikt­un­fä­hi­ge Kinder

  • Delikt­un­fä­hi­ge Kin­der (unter 7 Jah­ren bzw. unter 10 Jah­ren im Stra­ßen­ver­kehr) sind eben­falls über die Fami­li­en­haft­pflicht­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert. Auch wenn sie recht­lich nicht für ver­ur­sach­te Schä­den haf­ten, bie­ten vie­le Ver­si­che­rer den­noch Schutz für Schä­den, die durch delikt­un­fä­hi­ge Kin­der ver­ur­sacht werden.
  • Bei­spiel: Dein 5‑jähriges Kind ver­ur­sacht einen Scha­den an der Nach­bar­woh­nung. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt die­sen Scha­den oft ab, auch wenn das Kind recht­lich nicht haft­bar gemacht wer­den kann.

5. Wech­sel zu einem eige­nen Vertrag

  • Wenn dein Kind eine eige­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abschließt, kannst du ihm dabei hel­fen, den rich­ti­gen Tarif zu fin­den. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen kann dabei hel­fen, den pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz für dein Kind zu finden.
  • Bei­spiel: Wenn dein Kind eine eige­ne Woh­nung bezieht, kann es sinn­voll sein, gemein­sam eine geeig­ne­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung aus­zu­wäh­len, die Schutz bei Miet­sach­schä­den, Gefäl­lig­keits­schä­den und Schlüs­sel­ver­lust bietet.

6. Über­trag­bar­keit der Versicherung

  • Da Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge per­so­nen­be­zo­gen sind, kannst du dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht auf dei­ne Kin­der über­tra­gen. Dein Kind muss einen eige­nen Ver­trag abschlie­ßen, sobald es die Vor­aus­set­zun­gen für die Mit­ver­si­che­rung nicht mehr erfüllt (z. B. nach dem Ende der Erst­aus­bil­dung oder beim Aus­zug in eine eige­ne Wohnung).

Fazit

Eine Über­tra­gung dei­ner Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung auf dei­ne Kin­der ist nicht mög­lich. Solan­ge dei­ne Kin­der noch in der Schu­le, Aus­bil­dung oder Stu­di­um sind und kei­nen eige­nen Haus­halt füh­ren, blei­ben sie in der Regel über dei­ne Fami­li­en­haft­pflicht­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert. Sobald sie jedoch einen eige­nen Haus­halt grün­den oder voll berufs­tä­tig sind, benö­ti­gen sie eine eige­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen kann dabei hel­fen, den pas­sen­den Ver­trag für dein Kind zu finden.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Privathaftpflicht Versicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Privathaftpflicht Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen