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Kann ich die Versicherung bei Besitzerwechsel übertragen?

Aktualisiert: 24. Juli 2026  ·  Veröffentlicht: 04. Oktober 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, eine Hundehaftpflichtversicherung lässt sich beim Besitzerwechsel in der Regel übertragen – allerdings nicht automatisch. Der neue Halter muss den Versicherer informieren und den Vertrag umschreiben lassen. Das sollte zügig geschehen, um eine Deckungslücke zu vermeiden.

Ja, eine Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung lässt sich beim Besit­zer­wech­sel in der Regel über­tra­gen – aller­dings nicht auto­ma­tisch. Der neue Hal­ter muss den Ver­si­che­rer infor­mie­ren und den Ver­trag umschrei­ben las­sen. Das soll­te zügig gesche­hen, um eine Deckungs­lü­cke zu ver­mei­den. Klappt die Über­tra­gung nicht, schließt der neue Hal­ter eine eige­ne Poli­ce ab.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Über­tra­gung ist meist mög­lich, aber nicht auto­ma­tisch.
  • Der neue Hal­ter muss den Ver­si­che­rer schrift­lich infor­mie­ren.
  • Man­che Ver­si­che­rer set­zen Fris­ten (oft 2–4 Wochen).
  • Klappt es nicht: eige­ne Poli­ce zeit­lich über­schnei­dend abschließen.
  • Ein Anbie­ter­wech­sel bringt dem neu­en Hal­ter oft bes­se­re Kon­di­tio­nen.

Wie läuft die Über­tra­gung ab?

Ob ein Ver­trag über­tra­gen wer­den kann, hängt von den Bedin­gun­gen des Ver­si­che­rers ab. In der Regel muss der neue Hal­ter die Zustim­mung des Unter­neh­mens ein­ho­len und sei­ne Daten ange­ben; teils erfolgt eine Boni­täts­prü­fung. Wich­tig ist die Frist: Eini­ge Ver­si­che­rer akzep­tie­ren die Über­tra­gung nur inner­halb von zwei bis vier Wochen nach dem Wech­sel. Mel­den Sie den Besit­zer­wech­sel daher so schnell wie mög­lich – schrift­lich per E‑Mail oder Brief mit Kopie des Kauf­ver­trags oder einer Übergabebescheinigung.

Was, wenn die Über­tra­gung nicht klappt?

Lehnt der Ver­si­che­rer ab oder ist zu viel Zeit ver­gan­gen, schließt der neue Hal­ter einen eige­nen Ver­trag ab. Die­ser soll­te zeit­lich über­schnei­dend mit der alten Poli­ce star­ten, damit kei­ne Deckungs­lü­cke ent­steht. Oft lohnt sich dabei der Wech­sel zu einem ande­ren Anbie­ter – ein Hun­de­haft­pflicht-Ver­gleich zeigt die güns­ti­ge­ren Kon­di­tio­nen, kos­ten­los und unverbindlich.

Check­lis­te für den Besitzerwechsel

Schritt Was zu tun ist
Bedin­gun­gen prüfen AVB auf Über­tra­gung und Fris­ten ansehen
Ver­si­che­rer informieren schrift­lich mit Nach­weis des Eigentümerwechsels
Unter­la­gen einreichen Kauf­ver­trag, Chip­num­mer, Daten des neu­en Halters
Bestä­ti­gung einholen Über­tra­gung oder Ableh­nung schrift­lich sichern
Deckung prü­fen aus­rei­chend hohe Ver­si­che­rungs­sum­me wählen

Emp­feh­lens­wert ist eine Deckungs­sum­me von min­des­tens 5 Mil­lio­nen Euro pau­schal für Per­so­nen- und Sach­schä­den – Hun­de­schä­den kön­nen schnell teu­er werden.

Häu­fig gestell­te Fragen

Kann ich die Hun­de­haft­pflicht beim Besit­zer­wech­sel übertragen?

In der Regel ja, aber nicht auto­ma­tisch. Der neue Hal­ter muss den Ver­si­che­rer infor­mie­ren und den Ver­trag umschrei­ben lassen.

Wie schnell muss ich den Wech­sel melden?

So bald wie mög­lich. Man­che Ver­si­che­rer akzep­tie­ren die Über­tra­gung nur inner­halb von zwei bis vier Wochen.

Was pas­siert, wenn die Über­tra­gung abge­lehnt wird?

Dann schließt der neue Hal­ter eine eige­ne Poli­ce ab – idea­ler­wei­se naht­los zum Über­ga­be­da­tum, um kei­ne Lücke zu haben.

Wel­che Unter­la­gen brau­che ich?

Kauf­ver­trag oder Über­ga­be­be­schei­ni­gung, die Chip­num­mer des Hun­des und die Daten des neu­en Halters.

Wie hoch soll­te die Deckungs­sum­me sein?

Emp­foh­len wer­den min­des­tens 5 Mil­lio­nen Euro, da Hun­de­schä­den erheb­li­che Kos­ten ver­ur­sa­chen können.

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