Suche

Kann ich die Versicherung bei Nichtgebrauch ruhen lassen?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 04. Oktober 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
✓ Direkte Antwort

Ja, Sie können Ihre Hundehaftpflichtversicherung bei Nichtgebrauch in vielen Fällen ruhen lassen – allerdings ist dies kein Standard und hängt von Ihrem Versicherer ab. Während der Ruhezeit zahlen Sie keine Beiträge, der Versicherungsschutz ruht jedoch auch. Klären Sie dies vorher mit Ihrer Versicherung ab, um Lücken im Schutz zu vermeiden.

Ja, Sie kön­nen Ihre Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung bei Nicht­ge­brauch in vie­len Fäl­len ruhen las­sen – aller­dings ist dies kein Stan­dard und hängt von Ihrem Ver­si­che­rer ab. Wäh­rend der Ruhe­zeit zah­len Sie kei­ne Bei­trä­ge, der Ver­si­che­rungs­schutz ruht jedoch auch. Klä­ren Sie dies vor­her mit Ihrer Ver­si­che­rung ab, um Lücken im Schutz zu vermeiden.

Wann ist eine Ruhe­stel­lung sinnvoll?

Eine Pau­sie­rung der Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung kommt beson­ders in fol­gen­den Situa­tio­nen infrage:

  • Vor­über­ge­hen­de Abga­be des Hun­des: Wenn Sie Ihren Hund tem­po­rär in eine Hun­de­pen­si­on geben oder ein Fami­li­en­mit­glied sich län­ger­fris­tig um ihn kümmert
  • Län­ge­re Aus­lands­auf­ent­hal­te: Bei Auf­ent­hal­ten im Aus­land ohne den Hund oder wenn bereits aus­län­di­scher Ver­si­che­rungs­schutz besteht
  • Gesund­heit­li­che Ein­schrän­kun­gen: Wenn Ihr Hund wegen Krank­heit oder hohen Alters län­ge­re Zeit nicht am öffent­li­chen Leben teilnimmt
  • Finan­zi­el­le Ent­las­tung: Um Kos­ten zu spa­ren, ohne den Ver­trag ganz aufzugeben

Optio­nen zur Pau­sie­rung Ihrer Hundehaftpflicht

Ver­schie­de­ne Ver­si­che­rer bie­ten unter­schied­li­che Mög­lich­kei­ten an:

  • Ruhen­de Ver­trä­ge: Der Ver­trag wird für einen defi­nier­ten Zeit­raum pau­siert. Sie zah­len kei­ne Bei­trä­ge, der Schutz ruht eben­falls. Nach Ablauf wird der Ver­trag auto­ma­tisch reak­ti­viert – ohne neu­en Abschluss oder erneu­te Gesundheitsprüfung
  • Bei­trags­frei­stel­lung: Eini­ge Anbie­ter erlau­ben, Prä­mi­en­zah­lun­gen aus­zu­set­zen, wäh­rend mini­mal der Ver­si­che­rungs­schutz bestehen bleibt. Hier soll­ten Sie die genau­en Bedin­gun­gen erfragen
  • Fle­xi­ble Son­der­re­ge­lun­gen: Moder­ne Ver­si­che­rer bie­ten zuneh­mend maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen für spe­zi­el­le Situa­tio­nen wie vor­über­ge­hen­de Pausen

Das pas­siert wäh­rend der Ruhezeit

Wäh­rend Ihr Ver­trag pau­siert, gilt folgendes:

  • Kein akti­ver Ver­si­che­rungs­schutz: Schä­den, die Ihr Hund wäh­rend der Ruhe­zeit ver­ur­sacht, sind nicht ver­si­chert. Sie haf­ten pri­vat dafür – das ist der größ­te Nachteil
  • Kei­ne Bei­trags­zah­lun­gen: Sie zah­len wäh­rend der Pau­sie­rung kein Geld
  • Ver­trag bleibt erhal­ten: Der Ver­trag erlischt nicht und wird nach Ablauf der ver­ein­bar­ten Zeit wie­der reaktiviert
  • Mög­li­che Lauf­zeit­ver­län­ge­rung: Bei man­chen Ver­si­che­rern wird die ursprüng­li­che Ver­trags­lauf­zeit um den pau­sier­ten Zeit­raum verlängert

Prak­ti­sche Tipps zum Vorgehen

  • Kon­tak­tie­ren Sie Ihren Ver­si­che­rer: Fra­gen Sie gezielt nach Ruhe- oder Pau­sie­rungs­mög­lich­kei­ten und las­sen Sie sich die Bedin­gun­gen schrift­lich geben
  • Klä­ren Sie die Dau­er: Erfra­gen Sie, wie lan­ge die Ruhe­stel­lung maxi­mal mög­lich ist
  • Prü­fen Sie Alter­na­ti­ven: Falls Pau­sie­rung nicht mög­lich ist, erkun­di­gen Sie sich nach güns­ti­ge­ren Tari­fen für weni­ger akti­ve Hunde
  • Ver­mei­den Sie Ver­si­che­rungs­lü­cken: Doku­men­tie­ren Sie den genau­en Zeit­raum der Ruhe­stel­lung, um Lücken zu vermeiden
  • Wech­sel erwä­gen: Bei wie­der­hol­tem Bedarf für Pau­sen könn­te ein Ver­si­che­rer mit fle­xi­ble­ren Bedin­gun­gen wirt­schaft­li­cher sein
Hundehaftpflichtversicherung – Tarife vergleichen & sparen Kostenloser Vergleich · Unabhängig · Sofortangebot
Zum Vergleichsrechner →

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen