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Ja, du kannst deine Privathaftpflichtversicherung wechseln, auch wenn ein Schadenfall noch nicht reguliert ist. Entscheidend ist: Die alte Versicherung bleibt für die Schadensabwicklung verantwortlich, wenn der Schaden während ihrer Laufzeit eingetreten und gemeldet wurde. Der Wechsel zur neuen Police erfolgt parallel und beeinflusst die laufende Regulierung nicht.
Ja, du kannst deine Privathaftpflichtversicherung wechseln, auch wenn ein Schadenfall noch nicht reguliert ist. Entscheidend ist: Die alte Versicherung bleibt für die Schadensabwicklung verantwortlich, wenn der Schaden während ihrer Laufzeit eingetreten und gemeldet wurde. Der Wechsel zur neuen Police erfolgt parallel und beeinflusst die laufende Regulierung nicht.
Die Antwort ist eindeutig: Deine alte Versicherung bleibt leistungspflichtig, unabhängig davon, wann du kündigst oder die Regulierung abgeschlossen wird. Dies ist ein fundamentales Versicherungsprinzip – die Versicherung, die während des Schadeneintritts aktiv war, haftet für diesen Schaden. Das gilt auch dann, wenn die Schadensbearbeitung sich über Monate hinzieht.
Entscheidend ist der Zeitpunkt der Schadenmeldung: Solange du den Schaden vor Vertragsende deiner alten Police der Versicherung mitgeteilt hast, muss diese zahlen – egal ob der Wechsel bereits erfolgt ist oder noch bevorsteht. Selbst wenn zwischen Schadenmeldung und Regulierungsabschluss ein Versicherungswechsel liegt, ändert das nichts an dieser Verantwortung.
Beim Wechsel solltest du folgende Schritte beachten:
Die neue Versicherung übernimmt ausschließlich zukünftige Schäden, die nach Versicherungsbeginn eintreten. Damit der Wechsel sinnvoll ist, sollte deine neue Police bessere Konditionen oder Leistungen bieten:
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