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Kann ich die Ver­si­che­rung wech­seln, wenn ein Scha­den­fall noch nicht regu­liert ist?

Ja, du kannst dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung grund­sätz­lich wech­seln, auch wenn ein Scha­den­fall noch nicht voll­stän­dig regu­liert ist. Es gibt jedoch eini­ge wich­ti­ge Punk­te, die du beach­ten soll­test, um sicher­zu­stel­len, dass der Wech­sel rei­bungs­los ver­läuft und der Scha­den­fall kor­rekt abge­wi­ckelt wird:

1. Ver­ant­wor­tung der alten Versicherung

  • Wenn der Scha­den­fall wäh­rend der Lauf­zeit dei­ner aktu­el­len Ver­si­che­rung ein­ge­tre­ten ist, bleibt die­se Ver­si­che­rung für die voll­stän­di­ge Regu­lie­rung des Scha­dens ver­ant­wort­lich, auch wenn du die Ver­si­che­rung wech­selst. Dei­ne alte Ver­si­che­rung muss also den Scha­den wei­ter­hin bear­bei­ten und regu­lie­ren, da der Scha­den vor dem Wech­sel gemel­det wurde.
  • Tipp: Infor­mie­re die alte Ver­si­che­rung über den Wech­sel, aber beto­ne, dass sie für die Scha­den­re­gu­lie­rung ver­ant­wort­lich bleibt, solan­ge der Scha­den in ihrer Ver­trags­lauf­zeit ein­ge­tre­ten ist.

2. Scha­den­mel­dung vor Vertragsende

  • Wich­tig ist, dass du den Scha­den vor dem Ende des alten Ver­si­che­rungs­ver­trags gemel­det hast. Solan­ge der Scha­den wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit auf­ge­tre­ten ist und der Ver­si­che­rung gemel­det wur­de, muss die alte Ver­si­che­rung den Scha­den unab­hän­gig vom Wech­sel bearbeiten.
  • Bei­spiel: Wenn du einen Scha­den im Mai mel­dest und dei­ne Ver­si­che­rung im Juni wech­selst, bleibt die alte Ver­si­che­rung für die Regu­lie­rung des Scha­dens verantwortlich.

3. Wech­sel zur neu­en Versicherung

  • Du kannst pro­blem­los zu einer neu­en Ver­si­che­rung wech­seln, auch wenn der Scha­den noch nicht regu­liert ist. Die neue Ver­si­che­rung wird jedoch nicht für den alten Scha­den ver­ant­wort­lich sein, da die­ser unter die Zustän­dig­keit der vor­he­ri­gen Ver­si­che­rung fällt. Der neue Ver­si­che­rungs­ver­trag deckt nur zukünf­ti­ge Schä­den ab, die nach dem Wech­sel auftreten.
  • Tipp: Ach­te dar­auf, dass kei­ne Ver­si­che­rungs­lü­cke ent­steht, indem du den neu­en Ver­trag lücken­los an den alten anschließt.

4. Ablauf des Versicherungswechsels

  • Beim Wech­sel der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung musst du dei­ne alte Ver­si­che­rung frist­ge­recht kün­di­gen. Die Kün­di­gungs­frist beträgt in der Regel drei Mona­te zum Ende der Ver­trags­lauf­zeit. In Son­der­fäl­len, wie einer Bei­trags­er­hö­hung oder nach einem Scha­den­fall, hast du jedoch auch ein Son­der­kün­di­gungs­recht.
  • Tipp: Wenn du vor­zei­tig kün­digst, prü­fe, ob du die Kün­di­gungs­fris­ten ein­ge­hal­ten hast und ob die neue Ver­si­che­rung naht­los greift.

5. Regu­lie­rung des Scha­dens nach Vertragsende

  • Auch nach dem Ende dei­nes alten Ver­trags bleibt die alte Ver­si­che­rung ver­pflich­tet, den Scha­den zu regu­lie­ren, solan­ge der Scha­den vor Ver­trags­en­de gemel­det wur­de. Das bedeu­tet, dass der Scha­den auch nach dem Ver­si­che­rungs­wech­sel voll­stän­dig abge­schlos­sen wer­den muss.
  • Tipp: Hal­te wei­ter­hin Kon­takt zur alten Ver­si­che­rung, bis der Scha­den voll­stän­dig regu­liert ist, auch wenn du bereits bei einer neu­en Ver­si­che­rung bist.

6. Scha­dens­mel­dung bei der neu­en Versicherung

  • Wenn wäh­rend der Lauf­zeit der neu­en Ver­si­che­rung ein neu­er Scha­den ein­tritt, musst du die­sen bei der neu­en Ver­si­che­rung mel­den. Es ist wich­tig, dass du den alten Scha­den und den neu­en Ver­si­che­rungs­ver­trag trennst, um Miss­ver­ständ­nis­se zu vermeiden.
  • Tipp: Ver­mei­de Über­schnei­dun­gen zwi­schen dem alten und neu­en Ver­trag, indem du genau doku­men­tierst, wann wel­cher Scha­den auf­ge­tre­ten ist.

7. Son­der­kün­di­gungs­recht nach einem Schadenfall

  • Nach einem Scha­den­fall hast du das Recht, den Ver­trag mit dei­ner Ver­si­che­rung außer­or­dent­lich zu kün­di­gen. Die­ses Son­der­kün­di­gungs­recht besteht in der Regel für einen Zeit­raum von einem Monat nach Abschluss der Scha­dens­re­gu­lie­rung. Aller­dings kannst du den Ver­trag auch vor­her kün­di­gen, wenn du mit der Abwick­lung des Scha­dens unzu­frie­den bist.
  • Tipp: Wenn du mit der Bear­bei­tung des Scha­dens unzu­frie­den bist, nut­ze dein Son­der­kün­di­gungs­recht, um zu einer ande­ren Ver­si­che­rung zu wechseln.

8. Prü­fung des neu­en Vertrags

  • Bevor du zu einer neu­en Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung wech­selst, soll­test du sicher­stel­len, dass der neue Ver­trag dei­nen Bedürf­nis­sen ent­spricht und dass alle wich­ti­gen Leis­tun­gen, die du benö­tigst, abge­deckt sind.
  • Tipp: Ver­glei­che die Deckungs­sum­men, Aus­schlüs­se und Leis­tun­gen der neu­en Ver­si­che­rung sorg­fäl­tig, um den bes­ten Schutz zu erhalten.

Fazit

Ein Wech­sel der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist auch dann mög­lich, wenn ein Scha­den­fall noch nicht regu­liert ist. Die alte Ver­si­che­rung bleibt für die Scha­den­re­gu­lie­rung ver­ant­wort­lich, solan­ge der Scha­den wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit gemel­det wur­de. Der Wech­sel zu einer neu­en Ver­si­che­rung beein­flusst die Bear­bei­tung des alten Scha­dens nicht, aber du soll­test sicher­stel­len, dass die neue Ver­si­che­rung für zukünf­ti­ge Schä­den aus­rei­chend Schutz bie­tet. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, die pas­sen­de Ver­si­che­rung zu fin­den, die dei­ne Anfor­de­run­gen opti­mal erfüllt.

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