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Kann ich die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung pausieren?

Pau­se oder Bei­trags­frei­stel­lung – geht das bei der Zahnzusatzversicherung?

Ver­trag­li­che Mög­lich­kei­ten kurz erklärt

Die meis­ten Anbie­ter erlau­ben kei­ne voll­stän­di­ge Ruhend­stel­lung einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung. Anders als bei Lebens- oder Ren­ten­po­li­cen wird hier kein Kapi­tal ange­spart, das wäh­rend der Pau­se den Schutz „finan­ziert“. Es gibt aber drei prak­ti­ka­ble Wege, die monat­li­che Belas­tung vor­über­ge­hend zu senken.

1. Bei­trags­stun­dung

Eini­ge Ver­si­che­rer gewäh­ren bis zu sechs Mona­te Zah­lungs­auf­schub – zum Bei­spiel wäh­rend Eltern­zeit oder Arbeits­lo­sig­keit. Die Prä­mi­en blei­ben fäl­lig, wer­den aber spä­ter nach­ge­zahlt. Wäh­rend der Stun­dung bleibt der Leis­tungs­schutz voll erhal­ten.
Wich­tig: Wer­den die gestun­de­ten Bei­trä­ge nicht frist­ge­recht nach­ge­zahlt, kann die Poli­ce rück­wir­kend erlöschen.

2. Selbst­be­tei­li­gung erhöhen

Kurz­fris­tig lässt sich die Prä­mie um bis zu 20 % drü­cken, wenn du einen jähr­li­chen Eigen­an­teil von etwa 200 € oder eine pro­zen­tua­le SB von 20 % ver­ein­barst. Dein Ver­trag läuft nor­mal wei­ter; du über­nimmst jedoch einen grö­ße­ren Teil jeder Rechnung.

3. Tarif­wech­sel inner­halb des Hauses

Vie­le Gesell­schaf­ten erlau­ben, in einen güns­ti­ge­ren Basis­schutz mit 70 % Kos­ten­de­ckung zu wech­seln. Ver­bes­sert sich die finan­zi­el­le Lage, kannst du spä­ter ohne neue Gesund­heits­fra­gen zurück in den Kom­fort- oder Pre­mi­um­ta­rif wechseln.

Nut­ze vor dem Down­gra­de unbe­dingt einen Ver­gleich. Im Tool Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Ver­glei­che siehst du sofort, ob ein ande­rer Anbie­ter den glei­chen Leis­tungs­um­fang güns­ti­ger bietet.


Wann eine Kün­di­gung sinn­vol­ler ist

  • Lan­ger Aus­lands­auf­ent­halt außer­halb der EU: Vie­le Poli­cen leis­ten dort nur eingeschränkt.

  • Zahn­staf­fel ist abge­lau­fen und es ste­hen kei­ne grö­ße­ren Ein­grif­fe an: Ein Neu­ab­schluss kann spä­ter güns­ti­ger sein.

Beach­te jedoch: Nach einer Kün­di­gung ent­fällt der Schutz sofort – und bei einem Neu­ab­schluss begin­nen War­te­zeit und Zahn­staf­fel wie­der von vorn.


Spe­zi­al­re­ge­lun­gen für Gruppentarife

Wer eine betrieb­li­che Zahn Ersatz Ver­si­che­rung nutzt und in Eltern­zeit geht, soll­te beim Arbeit­ge­ber nach­fra­gen: Vie­le Rah­men­ver­trä­ge bie­ten bis zu zwölf Mona­te bei­trags­freie Ruhe, solan­ge das Arbeits­ver­hält­nis for­mal weiterbesteht.

Kin­der- und Familienverträge

Für eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Kin­der gel­ten die glei­chen Regeln. Nach abge­schlos­se­ner KFO-Behand­lung kannst du den Kin­der­ta­rif auf Basis­schutz umstel­len oder kün­di­gen, ohne dass die Eltern­po­li­ce betrof­fen ist.


Fazit – Pau­sie­ren nur über Umwege

Eine ech­te Bei­trags­pau­se gibt es bei der Zahn­arzt­ver­si­che­rung nicht, weil kei­ne Rück­la­gen gebil­det wer­den. Mit Bei­trags­stun­dung, höhe­rer Selbst­be­tei­li­gung oder einem inter­nen Tarif­wech­sel lässt sich die Belas­tung jedoch deut­lich redu­zie­ren, ohne den wich­ti­gen Schutz kom­plett zu ver­lie­ren. Prü­fe die Optio­nen sorg­fäl­tig, ver­glei­che Alter­na­ti­ven per Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Ver­glei­che und hal­te dir not­falls eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ohne War­te­zeit als Neu­start in der Hin­ter­hand. So bleibt dein Lächeln auch in finan­zi­ell ange­spann­ten Zei­ten gut abgesichert.

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