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Kann ich eine Nach­haf­tungs­ver­si­che­rung abschließen?

Ja, du kannst eine Nach­haf­tungs­ver­si­che­rung abschlie­ßen, aller­dings ist sie meist nicht als eigen­stän­di­ge Ver­si­che­rung ver­füg­bar, son­dern als Bestand­teil oder Erwei­te­rung ande­rer Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen oder spe­zi­el­ler Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen, wie bei­spiels­wei­se der Berufs­haft­pflicht oder der D&O‑Versicherung (Direc­tors and Offi­cers). Eine Nach­haf­tungs­ver­si­che­rung sichert dich gegen Schä­den ab, die nach Been­di­gung des Ver­si­che­rungs­ver­hält­nis­ses oder nach Ende einer bestimm­ten Tätig­keit auf­tre­ten, aber deren Ursa­che wäh­rend der akti­ven Ver­si­che­rungs­zeit lag.

Hier sind die wich­tigs­ten Infor­ma­tio­nen zur Nach­haf­tungs­ver­si­che­rung:

1. Was ist eine Nachhaftungsversicherung?

  • Die Nach­haf­tungs­ver­si­che­rung schützt dich, wenn ein Scha­den­fall nach dem Ende dei­nes Ver­si­che­rungs­ver­trags oder dei­ner beruf­li­chen Tätig­keit gemel­det wird, der Scha­den aber wäh­rend der Lauf­zeit des ursprüng­li­chen Ver­tra­ges ent­stan­den ist. Sie deckt also Schä­den ab, die in der Ver­gan­gen­heit ver­ur­sacht wur­den, aber erst spä­ter auf­tre­ten oder bekannt werden.
  • Bei­spiel: Du warst als Vor­stand eines Ver­eins tätig und been­dest die­se Tätig­keit. Spä­ter stellt sich her­aus, dass durch eine Ent­schei­dung wäh­rend dei­ner Amts­zeit ein finan­zi­el­ler Scha­den ent­stan­den ist. Die Nach­haf­tungs­ver­si­che­rung greift, auch wenn du die­se Posi­ti­on nicht mehr innehast.

2. Wann ist eine Nach­haf­tungs­ver­si­che­rung sinnvoll?

  • Eine Nach­haf­tungs­ver­si­che­rung ist beson­ders in fol­gen­den Fäl­len sinnvoll: 
    • Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung: Wenn du eine beruf­li­che Tätig­keit been­dest (z. B. als Arzt, Anwalt oder Archi­tekt) und dich gegen mög­li­che Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen absi­chern möch­test, die nach dei­ner Tätig­keit eintreten.
    • D&O‑Versicherung: Als Geschäfts­füh­rer, Vor­stand oder Auf­sichts­rat, wenn du nach dem Aus­schei­den aus dei­ner Posi­ti­on noch für Ent­schei­dun­gen wäh­rend dei­ner Amts­zeit haft­bar gemacht wer­den könntest.
    • Gewerb­li­che Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen: Wenn ein Unter­neh­men auf­ge­löst wird, aber spä­te­re Scha­dens­er­satz­an­sprü­che zu erwar­ten sind.
  • Tipp: Wenn du eine lang­fris­ti­ge Tätig­keit oder Ver­ant­wor­tung inne­hast, die auch nach dei­nem Aus­schei­den zu Haf­tungs­fäl­len füh­ren kann, ist die Nach­haf­tungs­ver­si­che­rung eine sinn­vol­le Ergänzung.

3. Nach­haf­tung in der Privathaftpflicht

  • In der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist eine Nach­haf­tung nor­ma­ler­wei­se nicht expli­zit vor­ge­se­hen, da sie sich pri­mär auf die Zeit des akti­ven Ver­trags bezieht. Für pri­vat ver­ur­sach­te Schä­den, die in der Ver­gan­gen­heit ent­stan­den sind, ist die regu­lä­re Haft­pflicht­ver­si­che­rung zustän­dig, solan­ge der Scha­den inner­halb der Ver­si­che­rungs­zeit gemel­det wird.
  • Bei­spiel: Wenn du wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit einen Scha­den ver­ur­sachst, der jedoch erst nach Ver­trags­en­de bekannt wird, greift der Ver­si­che­rungs­schutz der alten Pri­vat­haft­pflicht, wenn die Ver­si­che­rung noch wäh­rend des akti­ven Ver­trags über den Scha­den infor­miert wurde.

4. Lauf­zeit der Nachhaftung

  • Die Dau­er der Nach­haf­tung kann unter­schied­lich sein und ist oft abhän­gig von den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen des Anbie­ters. Üblich sind Zeit­räu­me von fünf bis zehn Jah­ren nach Ende der Ver­si­che­rung oder Tätigkeit.
  • Tipp: Ach­te dar­auf, wie lan­ge die Nach­haf­tung bei dei­nem Ver­si­che­rer besteht und ob du die­se ver­län­gern kannst, falls erforderlich.

5. Deckungs­sum­me in der Nachhaftungsversicherung

  • Die Deckungs­sum­me für die Nach­haf­tung ent­spricht oft der Ver­si­che­rungs­sum­me, die wäh­rend des akti­ven Ver­trags gegol­ten hat. Aller­dings kann es sein, dass in bestimm­ten Fäl­len eine ande­re Deckungs­sum­me für Nach­haf­tungs­fäl­le fest­ge­legt wird.
  • Tipp: Klä­re mit dei­nem Ver­si­che­rer, wel­che Deckungs­sum­me für die Nach­haf­tung gilt und ob sie aus­reicht, um mög­li­che spä­te­re Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen abzudecken.

6. Nach­haf­tung bei Unternehmensauflösung

  • Bei der Auf­lö­sung eines Unter­neh­mens oder der Been­di­gung einer Geschäfts­tä­tig­keit kann eine Nach­haf­tungs­ver­si­che­rung beson­ders wich­tig sein. Schä­den, die wäh­rend des Betriebs ent­stan­den sind, aber erst spä­ter gel­tend gemacht wer­den, sind durch die Nach­haf­tung abgedeckt.
  • Bei­spiel: Ein Archi­tekt, der in Ren­te geht, könn­te für Bau­män­gel ver­ant­wort­lich gemacht wer­den, die sich erst Jah­re nach der Fer­tig­stel­lung eines Bau­werks zeigen.

7. Kos­ten der Nachhaftungsversicherung

  • Die Kos­ten für eine Nach­haf­tungs­ver­si­che­rung hän­gen von meh­re­ren Fak­to­ren ab, darunter: 
    • Berufs­ri­si­ko: In wel­chen Berei­chen du tätig warst und wie hoch das Haf­tungs­ri­si­ko ist.
    • Lauf­zeit der Nach­haf­tung: Je län­ger die Nach­haf­tungs­zeit, des­to höher kön­nen die Prä­mi­en ausfallen.
    • Deckungs­sum­me: Höhe­re Deckungs­sum­men kön­nen die Kos­ten für die Nach­haf­tungs­ver­si­che­rung erhöhen.
  • Tipp: Ver­glei­che die Ange­bo­te ver­schie­de­ner Ver­si­che­rer, um die bes­te Nach­haf­tungs­de­ckung zu einem fai­ren Preis zu erhalten.

Fazit

Eine Nach­haf­tungs­ver­si­che­rung kann beson­ders dann sinn­voll sein, wenn du nach dem Ende einer beruf­li­chen oder ver­ant­wor­tungs­vol­len Tätig­keit (z. B. als Vor­stand, Geschäfts­füh­rer oder Frei­be­ruf­ler) wei­ter­hin für frü­he­re Ent­schei­dun­gen oder Schä­den haft­bar gemacht wer­den könn­test. Im pri­va­ten Bereich ist die Nach­haf­tung in der Regel in die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung inte­griert, solan­ge der Scha­den wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit gemel­det wur­de. Es lohnt sich, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau zu prü­fen und bei Bedarf eine Nach­haf­tungs­de­ckung hin­zu­zu­fü­gen, ins­be­son­de­re in beruf­li­chen Kon­tex­ten. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, den pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz für dei­nen Bedarf zu finden.

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