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Kann ich eine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung kündigen?

Kann ich eine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung kündigen?

Ja, du kannst dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen kün­di­gen. Wie bei den meis­ten Ver­si­che­rungs­ver­trä­gen gibt es spe­zi­fi­sche Kün­di­gungs­fris­ten und Bedin­gun­gen, die du ein­hal­ten musst. Eine Kün­di­gung der Pri­vat­haft­pflicht ist ent­we­der ordent­lich, also zum Ende der Lauf­zeit des Ver­trags, oder außer­or­dent­lich mög­lich, wenn bestimm­te Umstän­de eintreten.

1. Ordent­li­che Kündigung

Die ordent­li­che Kün­di­gung ist die häu­figs­te Form der Kün­di­gung und erfolgt in der Regel zum Ende der ver­ein­bar­ten Ver­trags­lauf­zeit. Die meis­ten Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge haben eine Lauf­zeit von einem Jahr oder drei Jah­ren, je nach Vereinbarung.

Kün­di­gungs­frist

  • In der Regel beträgt die Kün­di­gungs­frist drei Mona­te zum Ende der Vertragslaufzeit.
  • Das bedeu­tet, wenn dei­ne Ver­si­che­rung bei­spiels­wei­se am 31. Dezem­ber endet, musst du die Kün­di­gung spä­tes­tens bis zum 30. Sep­tem­ber ein­rei­chen, damit sie wirk­sam wird.

Wie kün­di­ge ich?

Die Kün­di­gung der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung muss schrift­lich erfol­gen. Vie­le Ver­si­che­rer akzep­tie­ren mitt­ler­wei­le auch Kün­di­gun­gen per E‑Mail oder über ein Online-Kun­den­por­tal. Du soll­test sicher­stel­len, dass du eine Bestä­ti­gung der Kün­di­gung erhältst. Fol­gen­de Infor­ma­tio­nen soll­ten in dei­ner Kün­di­gung ent­hal­ten sein:

  • Dei­ne Ver­si­che­rungs­num­mer
  • Das Kün­di­gungs­da­tum
  • Dein voll­stän­di­ger Name und Adresse
  • Eine Unter­schrift (bei pos­ta­li­scher Kündigung)

2. Außer­or­dent­li­che Kündigung

Unter bestimm­ten Bedin­gun­gen hast du das Recht, dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung außer­or­dent­lich zu kün­di­gen, das heißt, vor Ablauf der regu­lä­ren Ver­trags­lauf­zeit. Grün­de für eine außer­or­dent­li­che Kün­di­gung sind:

a) Bei­trags­er­hö­hung

Wenn der Ver­si­che­rer die Bei­trä­ge erhöht, ohne dass sich die Leis­tun­gen ent­spre­chend ver­bes­sern, hast du das Recht, inner­halb von einem Monat nach Bekannt­ga­be der Erhö­hung außer­or­dent­lich zu kün­di­gen. Das gibt dir die Mög­lich­keit, den Ver­trag zu been­den, ohne bis zum Ablauf der Lauf­zeit war­ten zu müssen.

b) Scha­dens­fall

Nach der Regu­lie­rung eines Scha­dens hast du das Recht, den Ver­trag inner­halb eines Monats nach Abschluss der Scha­dens­be­ar­bei­tung außer­or­dent­lich zu kün­di­gen. Die­ses Recht steht dir unab­hän­gig davon zu, ob der Scha­den von der Ver­si­che­rung bezahlt wur­de oder nicht. Auch der Ver­si­che­rer hat das Recht, den Ver­trag nach einem Scha­dens­fall zu kün­di­gen, was in der Pra­xis jedoch sel­te­ner vorkommt.

c) Weg­fall des Risikos

Wenn das ver­si­cher­te Risi­ko weg­fällt, hast du das Recht zur außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung. Ein Bei­spiel wäre, wenn du in eine Wohn­ge­mein­schaft ziehst und bereits über die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung dei­nes Mit­be­woh­ners oder Part­ners abge­si­chert bist. In die­sem Fall ent­fällt das Risi­ko, das ursprüng­lich ver­si­chert war.

3. Son­der­kün­di­gungs­recht bei Vertragsverlängerung

Wenn dein Ver­trag nach der regu­lä­ren Lauf­zeit auto­ma­tisch ver­län­gert wird, hast du das Recht, ihn inner­halb von einem Monat nach Ver­län­ge­rung zu kün­di­gen. Das gilt ins­be­son­de­re, wenn du die auto­ma­ti­sche Ver­län­ge­rung über­se­hen hast und der Ver­trag für ein wei­te­res Jahr ver­län­gert wurde.

Was pas­siert nach der Kündigung?

Nach der Kün­di­gung endet der Ver­si­che­rungs­schutz am letz­ten Tag der Ver­trags­lauf­zeit. Es ist rat­sam, vor der Kün­di­gung sicher­zu­stel­len, dass du eine neue Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abschließt, um Lücken im Ver­si­che­rungs­schutz zu ver­mei­den. Ein lücken­lo­ser Schutz ist beson­ders wich­tig, da du jeder­zeit für Schä­den haft­bar gemacht wer­den kannst, die du verursachst.

Fazit

Du kannst dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung sowohl ordent­lich zum Ende der Ver­trags­lauf­zeit als auch außer­or­dent­lich bei bestimm­ten Anläs­sen wie Bei­trags­er­hö­hun­gen oder nach einem Scha­dens­fall kün­di­gen. Es ist wich­tig, die Kün­di­gungs­fris­ten und ‑bedin­gun­gen zu beach­ten, um den Ver­trag kor­rekt zu been­den. Wenn du eine neue Ver­si­che­rung suchst, hilft dir ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen, den bes­ten Tarif zu finden.

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