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Kann ich eine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung nach einem Scha­den­fall kündigen?

Ja, du kannst dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung nach einem Scha­den­fall kün­di­gen. Dies wird als Son­der­kün­di­gungs­recht bezeich­net und erlaubt dir, den Ver­trag unab­hän­gig von der regu­lä­ren Kün­di­gungs­frist zu been­den. Hier sind die wich­tigs­ten Details dazu:

1. Son­der­kün­di­gungs­recht nach einem Schadenfall

  • Wenn ein Scha­den­fall ein­tritt, bei dem die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ent­we­der den Scha­den regu­liert oder die Scha­dens­re­gu­lie­rung ablehnt, hast du das Recht, den Ver­trag inner­halb von einem Monat nach Abschluss der Scha­dens­re­gu­lie­rung zu kündigen.
  • Das Son­der­kün­di­gungs­recht gilt sowohl für den Ver­si­che­rungs­neh­mer (dich) als auch für den Ver­si­che­rer. Auch der Ver­si­che­rer könn­te nach einem Scha­den­fall kün­di­gen, aller­dings eben­falls nur mit einer Frist von einem Monat.

2. Frist für die Kündigung

  • Die Frist für die außer­or­dent­li­che Kün­di­gung beträgt einen Monat ab dem Zeit­punkt, an dem die Ver­si­che­rung den Scha­den regu­liert hat oder die Regu­lie­rung ablehnt. Inner­halb die­ses Zeit­raums kannst du von dei­nem Son­der­kün­di­gungs­recht Gebrauch machen.
  • Bei­spiel: Dein Ver­si­che­rer regu­liert den Scha­den am 1. Sep­tem­ber. Du hast dann bis zum 1. Okto­ber Zeit, die Kün­di­gung auszusprechen.

3. Kün­di­gungs­schrei­ben

  • Die Kün­di­gung muss schrift­lich erfol­gen. Es ist rat­sam, sie per Ein­schrei­ben oder per E‑Mail mit Lese­be­stä­ti­gung zu ver­schi­cken, um einen Nach­weis über die Zustel­lung zu haben.

4. Regu­lä­re Kün­di­gung wei­ter­hin möglich

  • Unab­hän­gig von einem Scha­den­fall kannst du die Ver­si­che­rung auch wei­ter­hin regu­lär mit einer Kün­di­gungs­frist von drei Mona­ten zum Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res kündigen.

5. Neue Ver­si­che­rung nach der Kündigung

  • Wenn du nach einem Scha­den­fall kün­digst, ist es rat­sam, recht­zei­tig eine neue Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, um eine Ver­si­che­rungs­lü­cke zu ver­mei­den. Es ist wich­tig, dass der Ver­si­che­rungs­schutz naht­los wei­ter­läuft, beson­ders wenn noch ande­re Risi­ken abge­si­chert wer­den müssen.

Fazit

Ja, du kannst dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung nach einem Scha­den­fall außer­or­dent­lich kün­di­gen, indem du von dei­nem Son­der­kün­di­gungs­recht Gebrauch machst. Die Kün­di­gung muss inner­halb eines Monats nach der Scha­dens­re­gu­lie­rung erfol­gen. Um den Ver­si­che­rungs­schutz auf­recht­zu­er­hal­ten, soll­test du recht­zei­tig einen Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen durch­füh­ren und eine neue Poli­ce abschließen.

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