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Kann ich eine Pro­be­fahrt machen ohne den E‑Scooter zu versichern?

Muss mein E‑Scooter ver­si­chert sein, auch für eine Probefahrt?

In Deutsch­land gilt die gesetz­li­che Ver­si­che­rungs­pflicht für e‑scooter bereits ab einer Geschwin­dig­keit von über 6 km/h im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr – und das schließt auch Pro­be­fahr­ten ein. Das bedeu­tet, dass Du für eine Pro­be­fahrt nicht ein­fach “unver­si­chert” los­fah­ren darfst.

Recht­li­che Grundlagen

  • Gesetz­li­che Ver­si­che­rungs­pflicht:
    Sobald ein E‑Scooter im öffent­li­chen Ver­kehr genutzt wird, musst Du über einen gül­ti­gen Haft­pflicht­schutz verfügen.

  • Pro­be­fahr­ten im öffent­li­chen Raum:
    Auch wenn Du nur eine kur­ze Test­fahrt machen möch­test, muss Dein E‑Scooter den gesetz­li­chen Vor­ga­ben ent­spre­chen und ein gül­ti­ges e scoo­ter kenn­zei­chen auf­wei­sen, das bestä­tigt, dass Du ord­nungs­ge­mäß ver­si­chert bist.

Pro­be­fahr­ten beim Händler

  • Händ­ler­ge­stütz­te Pro­be­fahr­ten:
    Vie­le Händ­ler, die E‑Scooter anbie­ten, ermög­li­chen Dir Pro­be­fahr­ten in einem abge­si­cher­ten Rah­men. In sol­chen Fäl­len über­nimmt der Händ­ler in der Regel den Ver­si­che­rungs­schutz für das Test­mo­dell, sodass Du selbst nicht zusätz­lich ver­si­chern musst.

  • Ver­si­che­rungs­nach­weis:
    Selbst bei einer Händ­ler-Pro­be­fahrt ist es wich­tig, dass der E‑Scooter mit einem gül­ti­gen e‑scooter ver­si­che­rung-Nach­weis aus­ge­stat­tet ist. Das gewähr­leis­tet, dass Du im Fal­le eines Unfalls oder Scha­dens nicht ohne Absi­che­rung unter­wegs bist.

Pri­vat­fahr­ten vs. Probefahrten

  • Pri­vat im öffent­li­chen Raum:
    Wenn Du Dei­nen eige­nen E‑Scooter pro­be­fah­ren möch­test – auch nur test­wei­se – musst Du die­sen unbe­dingt ver­si­chern. Eine Pro­be­fahrt ohne Ver­si­che­rung stellt einen Ver­stoß gegen das Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz dar und kann zu Buß­gel­dern und wei­te­ren recht­li­chen Kon­se­quen­zen führen.

  • Test­fahr­ten auf Pri­vat­ge­län­de:
    Auf rein pri­va­tem Gelän­de, wo kei­ne öffent­li­che Nut­zung erfolgt, greift die Ver­si­che­rungs­pflicht nicht. Aller­dings soll­test Du beach­ten, dass die meis­ten Her­stel­ler und Händ­ler ihre E‑Scooter für den öffent­li­chen Ver­kehr konzipieren.

Fazit

In Deutsch­land musst Du auch für eine Pro­be­fahrt mit Dei­nem e‑scooter einen gül­ti­gen Ver­si­che­rungs­schutz nach­wei­sen – das bedeu­tet, dass er ord­nungs­ge­mäß ver­si­chert sein und ein gül­ti­ges e scoo­ter kenn­zei­chen besit­zen muss. Händ­ler bie­ten oft Pro­be­fahr­ten an, bei denen der Ver­si­che­rungs­schutz bereits inte­griert ist. Möch­test Du Dei­nen eige­nen Scoo­ter pro­be­fah­ren, ach­te dar­auf, dass Du ihn legal und ver­si­chert ein­setzt, um Buß­gel­der und recht­li­che Pro­ble­me zu vermeiden.

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