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Kann ich eine Recht­schutz­ver­si­che­rung von der Steu­er absetzen?

Wenn Sie selb­stän­dig tätig sind, kön­nen Sie Ihren Fir­men-Rechts­schutz als Betriebs­aus­ga­be absetzen.

Wenn Sie ange­stellt sind, also als Arbeit­neh­mer arbei­ten, so kön­nen Sie von Ihrer Rechts­schutz­ver­si­che­rung nur den Teil des Arbeits-Rechts­schutz bei der Steu­er gel­tend machen.

Die­sen geben Sie bei den Wer­bungs­kos­ten an.

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