Wenn Sie selbständig tätig sind, können Sie Ihren Firmen-Rechtsschutz als Betriebsausgabe absetzen.
Wenn Sie angestellt sind, also als Arbeitnehmer arbeiten, so können Sie von Ihrer Rechtsschutzversicherung nur den Teil des Arbeits-Rechtsschutz bei der Steuer geltend machen.
Diesen geben Sie bei den Werbungskosten an.