Suche

Kann ich eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung rück­wir­kend abschließen?

Rück­wir­kend ver­si­chern – geht das bei Zahn­zu­satz­po­li­cen überhaupt?

Grund­sätz­lich kei­ne Leis­tung für bereits begon­ne­ne Behandlungen

Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung funk­tio­niert wie jede Kran­ken­ver­si­che­rung: Sie schützt künf­ti­ge Kos­ten­ri­si­ken. Des­halb schlie­ßen alle Bedin­gun­gen Leis­tun­gen für bereits ange­ra­te­ne oder gestar­te­te The­ra­pien aus. Sobald dein Zahn­arzt einen Heil- und Kos­ten­plan erstellt hat oder du schon im Behand­lungs­stuhl sitzt, gilt das als “vor­ver­trag­lich” – rück­wir­kend zahlt kein Ver­si­che­rer mehr.

War­um „rück­wir­kend“ trotz­dem manch­mal mög­lich klingt

Vie­le Tari­fe wer­ben mit Sofort­schutz oder „Leis­tung ab Tag 1“. Das bedeu­tet: Die War­te­zeit ent­fällt – aber nur für Maß­nah­men, die noch nicht ärzt­lich emp­foh­len sind. Eine ech­te Nach­ver­si­che­rung für ver­gan­ge­ne Behand­lun­gen gibt es nicht.

Sze­na­rio Erstat­tet? Alter­na­ti­ve Lösung
Kro­ne wur­de schon eingesetzt Eigen­an­teil selbst tragen
HKP liegt vor, OP-Ter­min steht erst in 4 Wochen ✅ bei Tarif ohne Wartezeit Poli­ce sofort abschlie­ßen, Staf­fel­bud­get prüfen
Unfall führt heu­te zum Zahn­ver­lust, noch kein Zahnarztkontakt ✅ bei Tari­fen mit Unfallsofortschutz Sofort­schutz-Poli­ce wäh­len, HKP einreichen

Aus­nah­me: Unfall-Sofortschutz

Eini­ge Pre­mi­um­-Tari­fe der Zahn Ersatz Ver­si­che­rung heben die Staf­fel und War­te­zei­ten für Unfall­fol­gen kom­plett auf. Mel­dest du den Scha­den unver­züg­lich, über­nimmt die Poli­ce auch dann, wenn du erst nach dem Unfall abge­schlos­sen hast – solan­ge noch kei­ne Behand­lung begon­nen hat.

Schrit­te, um den­noch mög­lichst viel erstat­tet zu bekommen

  1. The­ra­pie ver­zö­gern
    Lass dir vom Zahn­arzt erklä­ren, ob die Behand­lung medi­zi­nisch auf­schieb­bar ist. Jeder Monat War­te­zeit redu­ziert dei­nen Eigen­an­teil, weil dann eine Poli­ce grei­fen kann.

  2. Tarif ohne War­te­zeit und hoher Start­staf­fel wäh­len
    Ach­te im Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Ver­glei­che-Rech­ner auf „Bud­get ≥ 1 500 € im 1. Jahr“.

  3. Bonus­heft lücken­los stem­peln
    Der höhe­re Kas­sen­zu­schuss senkt sofort dei­nen Eigen­an­teil, selbst wenn die Pri­vat­po­li­ce nicht mehr zahlt.

  4. Pro­vi­so­ri­um nut­zen
    Ein preis­wer­tes Pro­vi­so­ri­um kann die end­gül­ti­ge Ver­sor­gung um eini­ge Mona­te nach hin­ten schie­ben – so greift dein neu­er Tarif mit vol­ler Leistung.

  5. Raten­zah­lung beim Zahn­arzt ver­han­deln
    Vie­le Pra­xen bie­ten 6- bis 12-Monats-Raten ohne Zin­sen, bis dein Staf­fel­bud­get höher ausfällt.

Häu­fi­ge Missverständnisse

  • Ich kann doch die Rech­nung spä­ter ein­rei­chen.“
    Nein. Die Ver­si­che­rung fragt beim Zahn­arzt an, wann der HKP erstellt oder die Maß­nah­me begon­nen wurde.

  • Sofort­schutz = rück­wir­kend.“
    Sofort­schutz bedeu­tet nur: kei­ne War­te­zeit ab Ver­trags­be­ginn – nicht rückwirkend.

  • Ich unter­schrei­be den Ver­trag erst nach der OP.“
    Der Leistungs­ausschluss gilt auch dann, weil die Behand­lung vor Ver­trags­da­tum lag.

Fazit – rück­wir­ken­de Kos­ten­er­stat­tung ist ausgeschlossen

Eine Zahn­po­li­ce kann nie nach­träg­lich für bereits ange­ra­te­ne oder begon­ne­ne Behand­lun­gen zah­len. Brauchst du sehr kurz­fris­tig Zahn­ersatz, hilft nur ein Tarif ohne War­te­zeit mit hoher Start­staf­fel oder ein Unfall-Sofort­schutz-Paket. Prü­fe dein Risi­ko, ver­glei­che Tari­fe früh­zei­tig und siche­re dir so die pas­sen­de Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ohne War­te­zeit. Dann über­nimmt dei­ne Zahn­arzt­ver­si­che­rung oder dei­ne Zahn Ersatz Ver­si­che­rung künf­ti­ge Kos­ten zuver­läs­sig – und dein Bud­get bleibt lang­fris­tig entspannt.

Vergleichen Sie die besten Angebote zur Zahnzusatzversicherung

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Zahnzusatzversicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen