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Kann ich eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung verschenken?

Geschenk­idee Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung – war­um sie Sinn ergibt

Ver­si­che­rungs­neh­mer ≠ ver­si­cher­te Person

Du kannst eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung als Geschenk abschlie­ßen, indem du selbst Ver­si­che­rungs­neh­mer wirst und die zu beschen­ken­de Per­son ein­fach als ver­si­cher­te Per­son ein­trägst. Der Bei­trag läuft über dein Kon­to, der Schutz gehört der beschenk­ten Per­son – per­fekt für Kin­der, Enkel, Part­ner oder gute Freunde.

Typi­sche Geschenk-Szenarien

Für wen? War­um lohnt sich das Geschenk? Beson­der­hei­ten beim Abschluss
Eltern schen­ken Kindern Früh star­ten, nied­ri­ger Bei­trag, KFO schon abgedeckt oft kei­ne Gesund­heits­fra­gen notwendig
Groß­el­tern schen­ken Enkeln Lang­fris­ti­ge Vor­sor­ge, Bonus­heft von Anfang an Zah­lung per Jah­res­bei­trag spart 2–5 %
Part­ner schen­ken sich gegenseitig Kom­bi­ra­batt bis 10 %, glei­ten­der Upgrade-Service gemein­sa­mer Ver­trag, aber getrenn­te Leistungskonten
Freund*in mit Implantatplan Sofor­ti­ger Kos­ten­schutz dank Tarif ohne Wartezeit Staf­fel­bud­get im 1. Jahr min­des­tens 1 500 € wählen

Schrit­te zum per­fek­ten Geschenk

  1. Tarif fil­tern
    Im Ver­gleichs­rech­ner Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Ver­glei­che wählst du „Ver­si­che­rungs­neh­mer ≠ ver­si­cher­te Per­son“ und setzt Leis­tungs­quo­te, Bud­get sowie Sofort­schutz nach Bedarf.

  2. Gesund­heits­fra­gen klä­ren
    Lass dir vom Beschenk­ten den aktu­el­len Zahn­sta­tus mit­tei­len. Tari­fe ohne Fra­gen (Digi­tal­lö­sun­gen) machen es beson­ders ein­fach, wenn du nichts Pri­va­tes erfra­gen möchtest.

  3. Zah­lungs­art fest­le­gen
    Jah­res­vor­aus­zah­lung sorgt für vol­len Geschenk­effekt – kei­ne Monats­abbuchungen, kei­ne Mahnungen.

  4. Per­sön­li­che Poli­ce über­rei­chen
    Druck die PDF-Poli­ce aus, leg eine Gruß­kar­te dazu und erklä­re, wie die pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung sofort genutzt wer­den kann.

Steu­er­li­che Ein­ord­nung und Rechtliches

  • Schen­kungs­steu­er­frei: Bei­trä­ge gel­ten als lau­fen­der Unter­halt, unter nor­ma­len Frei­be­trä­gen ent­steht kei­ne Steuer.

  • Wider­rufs­recht: 14 Tage ab Zugang der Poli­ce. Der Beschenk­te kann also selbst ent­schei­den, ob er das Geschenk anneh­men möchte.

  • Bonus­heft: Ab Vertrags­beginn soll­te der oder die Beschenk­te zwei­mal jähr­lich zum Check gehen, damit der Kas­sen­zu­schuss und die Staf­fel opti­mal wachsen.

Häu­fi­ge Fra­gen zum Verschenken

Fra­ge Kur­ze Antwort
Kann ich das Geschenk spä­ter übertragen? Ja, nach schrift­li­cher Mel­dung an den Ver­si­che­rer kann der Beschenk­te selbst Ver­si­che­rungs­neh­mer werden.
Gibt es Tari­fe ohne War­te­zeit als Geschenk? Ja, wäh­le eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ohne War­te­zeit, sofern noch kei­ne Behand­lung ange­ra­ten ist.
Darf ich meh­re­re Poli­cen verschenken? Ja, solan­ge die Gesamt­erstattung 100 % der Rech­nung nicht übersteigt.

Tipps für das idea­le Geschenk-Paket

  • Offe­ne Mate­ri­al­lis­te sichert moder­ne Vollkeramik­kronen ohne Aufpreis.

  • Unfall-Sofort­schutz schützt sofort, selbst wenn eine Sport­ver­let­zung passiert.

  • Upgrade-Opti­on ermög­licht spä­ter den Wech­sel in eine Pre­mi­um-Zahn Ersatz Ver­si­che­rung ohne neue Gesundheitsprüfung.

  • Für Kids emp­fiehlt sich ein Kom­bi­ta­rif mit Kie­fer­or­tho­pä­die und Leis­tun­gen wie Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Kin­der.

Fazit – das Geschenk, das wirk­lich lächeln lässt

Eine ver­schenk­te Zahn­arzt­ver­si­che­rung ist mehr als nur eine Auf­merk­sam­keit: Sie schützt den Beschenk­ten sofort vor hohen Zahn­kos­ten, schafft Pla­nungs­si­cher­heit und för­dert regel­mä­ßi­ge Vor­sor­ge. Ver­glei­che Tari­fe sorg­fäl­tig, ach­te auf Staf­fel­bud­get, offe­ne Mate­ri­al­lis­ten und Sofort­schutz. So über­reichst du nicht nur eine Poli­ce, son­dern ein Stück Lebens­qua­li­tät – und der oder die Beschenk­te spart dank klu­ger Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ohne War­te­zeit bereits bei der nächs­ten Behand­lung spür­bar Geld.

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