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Kann ich eine Zweit­ver­si­che­rung für E‑Scooter abschlie­ßen um bes­ser abge­deckt zu sein?

Kann ich eine Zweit­ver­si­che­rung für E‑Scooter abschlie­ßen, um bes­ser abge­deckt zu sein?

Dop­pelt hält bes­ser? Was Du über Zweit­ver­si­che­run­gen für E‑Scooter wis­sen musst

Du möch­test Dei­nen E‑Scooter mög­lichst umfas­send absi­chern und fragst Dich, ob Du zusätz­lich zur bestehen­den Poli­ce noch eine Zweit­ver­si­che­rung abschlie­ßen kannst? In der Theo­rie klingt das nach mehr Sicher­heit – in der Pra­xis ist das aber nicht ohne Wei­te­res mög­lich oder sinn­voll. Hier erfährst Du, was gesetz­lich erlaubt ist, wor­auf Du ach­ten musst und wel­che Alter­na­ti­ven es gibt, um Dei­nen Schutz tat­säch­lich zu erweitern.


Gesetz­li­che Pflicht: Nur eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung pro E‑Scooter erlaubt

Für alle ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen E‑Scooter gilt: Du darfst pro Fahr­zeug nur eine gül­ti­ge Haft­pflicht­ver­si­che­rung gleich­zei­tig haben. Die­se ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und wird durch das Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen nach­ge­wie­sen. Eine zwei­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung würde:

  • auto­ma­tisch die ers­te ablö­sen,

  • oder wäre im Zwei­fel nicht gül­tig,

  • und kann zu Pro­ble­men im Scha­dens­fall füh­ren.

Die Pflicht­ver­si­che­rung ist also exklu­siv pro Fahr­zeug zu ver­ge­ben – eine par­al­le­le Poli­ce bei einem ande­ren Anbie­ter ist nicht zuläs­sig.


War­um eine Zweit­ver­si­che­rung kei­nen dop­pel­ten Schutz bringt

Auch wenn man denkt: „Dop­pelt ver­si­chert heißt dop­pelt abge­si­chert“ – das gilt bei der e scoo­ter ver­si­che­rung nicht. Im Gegenteil:

  • Im Scha­dens­fall muss klar sein, wel­cher Ver­si­che­rer leis­tet.

  • Wenn zwei Poli­cen aktiv wären, könn­ten sich bei­de gegen­sei­tig in der Leis­tung ver­wei­gern.

  • Ver­si­che­rer prü­fen bei Antrag­stel­lung, ob bereits ein akti­ver Schutz besteht – und leh­nen Dop­pel­ver­trä­ge ab.


Alter­na­ti­ve: Ver­si­che­rungs­schutz sinn­voll erweitern

Statt eine unzu­läs­si­ge Dop­pel­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, kannst Du Dei­nen Schutz gezielt erwei­tern – z. B. mit einem Pre­mi­um-Tarif, der weit über die gesetz­li­che Haft­pflicht hin­aus­geht. Vie­le Anbie­ter bie­ten bei der e‑scooter ver­si­che­rung fol­gen­de Zusatz­bau­stei­ne an:

  • Teil­kas­ko (z. B. bei Dieb­stahl, Van­da­lis­mus, Brand)

  • Akku-Schutz (z. B. bei Kurz­schluss, Tief­ent­la­dung, Zellschäden)

  • Eigen­scha­den­de­ckung (z. B. bei Sturz ohne Dritte)

  • Fah­rer­schutz­ver­si­che­rung

  • Repa­ra­tur­kos­ten­über­nah­me bei Unfällen

Über unse­ren scoo­ter ver­si­chern-Ver­gleich fin­dest Du schnell her­aus, wel­che Anbie­ter ech­te Pre­mi­um­lö­sun­gen anbie­ten, mit denen Du lücken­lo­sen Schutz bekommst – ganz ohne Zweit­ver­si­che­rung.


Son­der­fall: Wei­te­re Zusatz­ver­si­che­run­gen außer­halb der Haftpflicht

Erlaubt ist natür­lich der Abschluss getrenn­ter Zusatz­ver­si­che­run­gen, die nicht unter die gesetz­li­che Haft­pflicht fal­len. Dazu gehö­ren z. B.:

  • Pri­va­te Unfallversicherung

  • Haus­rat­ver­si­che­rung mit Dieb­stahl­schutz für abge­stell­te E‑Scooter in der Woh­nung oder Garage

  • Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Verkehrsrecht

Die­se ergän­zen die ver­si­che­rung e‑scooter sinn­voll, ohne in Kon­flikt mit der Haupt­po­li­ce zu geraten.


Fazit: Eine zwei­te E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung ist nicht erlaubt – bes­ser Pre­mi­um­schutz wählen

Du darfst Dei­nen E‑Scooter nicht dop­pelt haft­pflicht­ver­si­chern – das ist gesetz­lich aus­ge­schlos­sen. Eine Zweit­ver­si­che­rung bringt Dir kei­nen zusätz­li­chen Schutz, son­dern kann im Zwei­fel sogar zur Leis­tungs­ver­wei­ge­rung füh­ren. Die klü­ge­re Lösung: Wäh­le einen Tarif mit erwei­ter­ten Leis­tun­gen über unse­ren e‑scooter ver­si­che­rung-Ver­gleich und ergän­ze die­sen bei Bedarf durch sepa­ra­te Zusatz­ver­si­che­run­gen – so bist Du wirk­lich rund­um geschützt.

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