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Kann ich mei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung an eine ande­re Per­son übertragen?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung ist in der Regel nicht über­trag­bar auf eine ande­re Per­son, da sie an den Ver­si­che­rungs­neh­mer und den ver­si­cher­ten Haus­halt gebun­den ist. Die Ver­si­che­rungs­po­li­ce bezieht sich auf den Haus­rat und die Woh­nung des Ver­si­che­rungs­neh­mers, sodass eine Über­tra­gung auf eine ande­re Per­son nicht ohne Wei­te­res mög­lich ist.

War­um ist eine Über­tra­gung nicht möglich?

  1. Per­so­nen­be­zo­ge­ne Ver­si­che­rung: Eine Haus­rat­ver­si­che­rung ist eine per­so­nen­be­zo­ge­ne Ver­si­che­rung, die auf die indi­vi­du­el­le Lebens­si­tua­ti­on des Ver­si­che­rungs­neh­mers zuge­schnit­ten ist. Der Haus­rat des Ver­si­che­rungs­neh­mers wird dabei in einer spe­zi­fi­schen Woh­nung ver­si­chert, sodass der Schutz nicht ein­fach auf eine ande­re Per­son oder Woh­nung über­tra­gen wer­den kann.
  2. Indi­vi­du­el­le Risi­ko­be­wer­tung: Der Bei­trag zur Haus­rat­ver­si­che­rung wird basie­rend auf indi­vi­du­el­len Risi­ko­fak­to­ren wie der Grö­ße der Woh­nung, dem Wohn­ort und dem Wert des Haus­rats berech­net. Die­se Fak­to­ren unter­schei­den sich von Per­son zu Per­son, was eine ein­fa­che Über­tra­gung nicht erlaubt.

Mög­li­che Aus­nah­men: Sonderfälle

Es gibt jedoch eini­ge Son­der­fäl­le, in denen eine Anpas­sung oder Über­nah­me der Haus­rat­ver­si­che­rung unter bestimm­ten Bedin­gun­gen mög­lich ist:

  1. Ver­trag nach einem Umzug:
    • Wenn Sie umzie­hen, kön­nen Sie Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel auf Ihre neue Woh­nung über­tra­gen. Dabei wird der Ver­trag an die neu­en Wohn­be­din­gun­gen (Wohn­flä­che, Stand­ort, Wert des Haus­rats) ange­passt, aber der Ver­si­che­rungs­neh­mer bleibt derselbe.
  2. Ver­trag nach Hei­rat oder Part­ner­schaft:
    • Wenn zwei Per­so­nen zusam­men­zie­hen, kann eine Per­son die bestehen­de Haus­rat­ver­si­che­rung bei­be­hal­ten und die ande­re Per­son im Ver­trag als mit­ver­si­cher­te Per­son auf­neh­men las­sen. Oft wird emp­foh­len, nur eine Haus­rat­ver­si­che­rung zu haben, um Dop­pelt­ver­si­che­run­gen zu vermeiden.
  3. Ver­er­bung im Todes­fall:
    • Im Todes­fall kann die Haus­rat­ver­si­che­rung unter Umstän­den von Erben oder hin­ter­blie­be­nen Fami­li­en­mit­glie­dern über­nom­men wer­den. In die­sem Fall soll­ten die Erben oder Ange­hö­ri­gen Kon­takt mit dem Ver­si­che­rer auf­neh­men, um den Ver­trag anzu­pas­sen oder zu kündigen.

Was soll­ten Sie tun, wenn eine ande­re Per­son eine Haus­rat­ver­si­che­rung benötigt?

Wenn eine ande­re Per­son, bei­spiels­wei­se ein neu­er Mit­be­woh­ner oder Fami­li­en­mit­glied, eine eige­ne Haus­rat­ver­si­che­rung benö­tigt, soll­te sie einen eige­nen Ver­trag abschlie­ßen, der auf ihre indi­vi­du­el­len Wohn- und Risi­ko­fak­to­ren zuge­schnit­ten ist. Es ist nicht mög­lich, den bestehen­den Ver­trag ein­fach zu übertragen.

Fazit

Eine Über­tra­gung der Haus­rat­ver­si­che­rung auf eine ande­re Per­son ist grund­sätz­lich nicht mög­lich, da der Ver­trag an den Ver­si­che­rungs­neh­mer und des­sen Haus­rat gebun­den ist. In Son­der­fäl­len wie einem Umzug oder nach einer Hei­rat kann die Poli­ce ange­passt wer­den, und im Todes­fall kön­nen Erben den Ver­trag mög­li­cher­wei­se über­neh­men. Wenn eine ande­re Per­son eine eige­ne Haus­rat­ver­si­che­rung benö­tigt, soll­te sie einen sepa­ra­ten Ver­trag abschlie­ßen. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, den pas­sen­den Schutz für indi­vi­du­el­le Bedürf­nis­se zu fin­den und die Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten opti­mal zu gestalten.

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