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Kann ich mei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung nach einem Umzug kündigen?

Ja, du kannst dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung nach einem Umzug unter bestimm­ten Bedin­gun­gen kün­di­gen, da ein Umzug als Son­der­kün­di­gungs­grund gilt. Es gibt jedoch eini­ge wich­ti­ge Punk­te zu beach­ten, um sicher­zu­stel­len, dass die Kün­di­gung kor­rekt erfolgt und der Ver­si­che­rungs­schutz lücken­los bleibt. Hier sind die wich­tigs­ten Informationen:

1. Son­der­kün­di­gungs­recht nach einem Umzug

Ein Umzug gilt als Son­der­kün­di­gungs­grund, wenn sich durch den Umzug wesent­li­che Ände­run­gen der Risi­ko­si­tua­ti­on erge­ben. Wenn du in eine grö­ße­re Woh­nung oder in eine ande­re Stadt ziehst, kön­nen sich die Bedin­gun­gen ändern, auf denen die Prä­mi­en und der Ver­si­che­rungs­schutz basie­ren. Das gibt dir die Mög­lich­keit, dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung außer­or­dent­lich zu kündigen.

  • Frist für die Son­der­kün­di­gung: Du hast in der Regel eine Frist von einem Monat nach dem Umzug, um dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung außer­or­dent­lich zu kün­di­gen. Die Kün­di­gung wird dann zum Ende des lau­fen­den Monats wirksam.
  • Kün­di­gung bei Risi­ko­ver­än­de­rung: Die Ver­si­che­rung kann nach einem Umzug die Prä­mi­en oder den Ver­si­che­rungs­schutz anpas­sen, etwa wenn du in eine Regi­on mit einem höhe­ren Risi­ko für Ein­brü­che ziehst. Soll­te die­se Ände­rung für dich nach­tei­lig sein, hast du eben­falls das Recht, den Ver­trag zu kündigen.

2. Fort­füh­rung der Haus­rat­ver­si­che­rung nach dem Umzug

Falls du nicht kün­di­gen möch­test, kannst du die Haus­rat­ver­si­che­rung ein­fach auf dei­ne neue Woh­nung über­tra­gen las­sen. Hier­bei passt die Ver­si­che­rung den Ver­trag an die neue Wohn­si­tua­ti­on an, etwa in Bezug auf die Wohn­flä­che, den Wert des Haus­rats und die Risi­ko­la­ge des neu­en Wohnorts.

  • Anpas­sung der Ver­si­che­rungs­sum­me: Wenn du in eine grö­ße­re oder klei­ne­re Woh­nung ziehst, soll­test du die Ver­si­che­rungs­sum­me ent­spre­chend anpas­sen, um sicher­zu­stel­len, dass der gesam­te Haus­rat rich­tig abge­si­chert ist und kei­ne Unter- oder Über­ver­si­che­rung besteht.

3. Umzug ins Ausland

Wenn du ins Aus­land ziehst, ist es eben­falls mög­lich, dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung zu kün­di­gen. Die meis­ten Haus­rat­ver­si­che­run­gen gel­ten nur für Woh­nun­gen in Deutsch­land, sodass bei einem Umzug ins Aus­land ein Son­der­kün­di­gungs­recht besteht.

  • Ach­tung bei zeit­wei­li­ger Abwe­sen­heit: Wenn du nur vor­über­ge­hend ins Aus­land gehst, soll­test du mit dei­ner Ver­si­che­rung klä­ren, ob du den Ver­trag auf­recht­erhal­ten kannst oder eine spe­zi­el­le Lösung not­wen­dig ist.

4. Ablauf der Kündigung

  • Kün­di­gungs­frist: Du kannst die Son­der­kün­di­gung schrift­lich inner­halb von einem Monat nach dem Umzug vornehmen.
  • Kün­di­gungs­schrei­ben: Ach­te dar­auf, in dei­nem Schrei­ben anzu­ge­ben, dass du wegen des Umzugs kün­digst und nen­ne das genaue Datum des Umzugs. Es ist rat­sam, das Schrei­ben per Ein­schrei­ben zu sen­den, um den Ver­sand zu dokumentieren.

5. Neu­er Ver­si­che­rungs­ab­schluss nach dem Umzug

Nach der Kün­di­gung der alten Haus­rat­ver­si­che­rung ist es rat­sam, für die neue Woh­nung zeit­nah eine neue Haus­rat­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Dies stellt sicher, dass dein Haus­rat in der neu­en Woh­nung ohne Unter­bre­chung ver­si­chert ist.

Fazit

Ja, du kannst dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung nach einem Umzug kün­di­gen, da dies als Son­der­kün­di­gungs­grund gilt. Du hast in der Regel einen Monat Zeit, die Kün­di­gung schrift­lich vor­zu­neh­men. Alter­na­tiv kannst du die Ver­si­che­rung auf die neue Woh­nung über­tra­gen las­sen, wobei die Ver­si­che­rungs­sum­me und Prä­mi­en ent­spre­chend ange­passt wer­den. Wenn du ins Aus­land ziehst, besteht eben­falls ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich kann dir hel­fen, die pas­sen­de neue Poli­ce für dei­ne neue Wohn­si­tua­ti­on zu finden.

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