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Kann ich mei­ne Lkw Ver­si­che­rung wäh­rend des lau­fen­den Jah­res wechseln?

Ja, es ist mög­lich, Ihre Lkw Ver­si­che­rung auch wäh­rend des lau­fen­den Jah­res zu wech­seln, aller­dings nur unter bestimm­ten Bedin­gun­gen. Ein regu­lä­rer Wech­sel ist in der Regel zum Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res mög­lich, doch es gibt auch Son­der­kün­di­gungs­rech­te, die einen Wech­sel wäh­rend des Jah­res ermög­li­chen, zum Bei­spiel bei einer Bei­trags­er­hö­hung oder nach einem Schadenfall.

Regu­lä­rer Wech­sel zum Jahresende

Die meis­ten Lkw Ver­si­che­run­gen haben eine Lauf­zeit von einem Jahr. Sie kön­nen den Ver­trag zum Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res kün­di­gen, wenn Sie die Kün­di­gungs­frist ein­hal­ten, die in der Regel einen Monat vor Ver­trags­en­de liegt. Wenn Sie die Frist ver­pas­sen, ver­län­gert sich der Ver­trag auto­ma­tisch um ein wei­te­res Jahr.

  • Kün­di­gungs­frist: Die Frist zur ordent­li­chen Kün­di­gung beträgt in der Regel einen Monat vor dem Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res. Um bei­spiels­wei­se zum 31. Dezem­ber zu kün­di­gen, müs­sen Sie spä­tes­tens am 30. Novem­ber Ihre Kün­di­gung einreichen.

Son­der­kün­di­gungs­recht wäh­rend des Jahres

Es gibt bestimm­te Situa­tio­nen, in denen Sie Ihre Lkw Ver­si­che­rung auch wäh­rend des lau­fen­den Jah­res kün­di­gen können:

  1. Bei­trags­er­hö­hung: Wenn Ihr Ver­si­che­rer die Prä­mi­en erhöht, ohne dass sich die Leis­tun­gen ver­bes­sern, haben Sie ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Sie kön­nen inner­halb eines Monats nach Erhalt der Bei­trags­er­hö­hung kün­di­gen und zu einem ande­ren Ver­si­che­rer wechseln.
  2. Scha­den­fall: Nach einem Scha­den­fall haben sowohl Sie als auch der Ver­si­che­rer das Recht, den Ver­trag außer­or­dent­lich zu kün­di­gen. Die­se Kün­di­gung muss inner­halb eines Monats nach Abschluss der Scha­dens­re­gu­lie­rung erfolgen.
  3. Fahr­zeug­wech­sel: Wenn Sie Ihren Lkw ver­kau­fen oder ein neu­es Fahr­zeug kau­fen, endet der bestehen­de Ver­si­che­rungs­ver­trag auto­ma­tisch, und Sie kön­nen für das neue Fahr­zeug eine ande­re Ver­si­che­rung wählen.

Ablauf des Versicherungswechsels

Wenn Sie Ihre Lkw Ver­si­che­rung wech­seln möch­ten, müs­sen Sie die Kün­di­gung schrift­lich ein­rei­chen, ent­we­der per Post oder in vie­len Fäl­len auch per E‑Mail. Ach­ten Sie dar­auf, dass Sie recht­zei­tig eine neue Ver­si­che­rung abschlie­ßen, damit es zu kei­ner Ver­si­che­rungs­lü­cke kommt.

  • Neue Ver­si­che­rung abschlie­ßen: Stel­len Sie sicher, dass die neue Ver­si­che­rung naht­los an den alten Ver­trag anschließt, um eine Unter­bre­chung des Ver­si­che­rungs­schut­zes zu ver­mei­den. Ein Lkw Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft Ihnen dabei, den bes­ten Tarif zu finden.

Fazit

Ein Wech­sel der Lkw Ver­si­che­rung wäh­rend des lau­fen­den Jah­res ist unter bestimm­ten Umstän­den mög­lich, wie etwa bei einer Bei­trags­er­hö­hung oder nach einem Scha­den­fall. Ansons­ten kön­nen Sie die Ver­si­che­rung regu­lär zum Jah­res­en­de kün­di­gen. Ach­ten Sie dar­auf, die Kün­di­gungs­frist von einem Monat ein­zu­hal­ten, und schlie­ßen Sie recht­zei­tig eine neue Ver­si­che­rung ab, um eine lücken­lo­se Deckung sicherzustellen.

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