Ja, es ist möglich, Mitarbeiter in die Firmenrechtsschutzversicherung einzubeziehen. Dies kann besonders sinnvoll sein, da Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten ebenfalls in rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt werden können. Allerdings hängt es von der jeweiligen Police und den Versicherungsbedingungen ab, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen Mitarbeiter mitversichert sind.
Hier sind die häufigsten Möglichkeiten, wie Mitarbeiter in eine Firmenrechtsschutzversicherung eingebunden werden können:
1. Versicherungsschutz für Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
Eine der wichtigsten Komponenten der Firmenrechtsschutzversicherung ist der Arbeitsrechtsschutz, der in den meisten Tarifen enthalten ist. Dieser schützt das Unternehmen und seine Führungskräfte vor arbeitsrechtlichen Konflikten mit Mitarbeitern. Es gibt aber auch Tarife, bei denen der Versicherungsschutz auf Mitarbeiter ausgeweitet wird, wenn sie selbst in einen arbeitsrechtlichen Konflikt verwickelt sind.
Was ist abgedeckt?
- Verteidigung des Unternehmens bei Streitigkeiten mit Mitarbeitern, z.B. bei Kündigungsschutzklagen oder Gehaltsstreitigkeiten.
- Rechtsschutz für leitende Angestellte und Führungskräfte, wenn sie selbst in arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen verwickelt sind, z.B. bei Vorwürfen von Diskriminierung oder Mobbing.
2. Erweiterter Strafrechtsschutz für Mitarbeiter
Viele Firmenrechtsschutzversicherungen bieten einen erweiterten Strafrechtsschutz für Mitarbeiter, insbesondere für Führungskräfte, an. Dieser greift, wenn gegen einen Mitarbeiter oder eine Führungskraft strafrechtlich ermittelt wird, z.B. wegen fahrlässiger Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften (Arbeitsschutz, Umweltschutz).
Was ist abgedeckt?
- Strafrechtliche Verteidigung bei fahrlässigen Gesetzesverstößen, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit begangen wurden.
- Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren, wenn ein Mitarbeiter im Rahmen seiner beruflichen Pflichten in ein strafrechtliches Verfahren verwickelt wird.
Beispiel:
- Ein Mitarbeiter wird wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen Arbeitsschutzvorschriften belangt, und die Versicherung übernimmt die Verteidigungskosten.
3. Rechtsschutz bei Schadensersatzforderungen
In einigen Fällen können Mitarbeiter aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit mit Schadensersatzforderungen konfrontiert werden, z.B. wenn sie einen Fehler machen, der dem Unternehmen oder einem Kunden finanziellen Schaden verursacht. Viele Firmenrechtsschutzversicherungen bieten auch Schutz für Mitarbeiter, um sie gegen solche Forderungen abzusichern.
Was ist abgedeckt?
- Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen gegen Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Fehler gemacht haben.
- Kostenübernahme für Gerichtsverfahren, falls der Fall vor Gericht geht.
4. Versicherungsschutz für beruflich genutzte Fahrzeuge (Verkehrsrechtsschutz)
Wenn Mitarbeiter Firmenfahrzeuge nutzen oder beruflich unterwegs sind, ist es sinnvoll, sie über den Verkehrsrechtsschutz der Firmenrechtsschutzversicherung abzusichern. Dieser Schutz greift bei Streitigkeiten oder Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs, z.B. bei Unfällen oder Verkehrsverstößen.
Was ist abgedeckt?
- Verteidigung bei Verkehrsverstößen, die während der Nutzung eines Firmenfahrzeugs geschehen, z.B. bei einem Bußgeldbescheid oder einem Unfall.
- Kostenübernahme für die rechtliche Vertretung bei Verkehrsstreitigkeiten.
5. Mitarbeiter als Nebenversicherte
Viele Firmenrechtsschutzversicherungen bieten die Möglichkeit, Mitarbeiter als Nebenversicherte in die Police aufzunehmen. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit umfassend geschützt sind und bei rechtlichen Auseinandersetzungen, die aus ihrer Arbeit entstehen, Unterstützung durch die Versicherung erhalten.
Typische Bereiche, die abgedeckt sein können:
- Schutz vor beruflichen Rechtsstreitigkeiten, die den Mitarbeiter direkt betreffen.
- Abwehr von Ansprüchen, die gegen den Mitarbeiter aufgrund seiner Tätigkeit erhoben werden.
6. Mitarbeiter- und Führungskräftehaftung (D&O‑Versicherung)
Für leitende Angestellte und Führungskräfte ist es oft sinnvoll, zusätzlich eine Directors-and-Officers-Versicherung (D&O‑Versicherung) abzuschließen. Diese kann entweder separat oder als Teil einer umfassenderen Firmenrechtsschutzversicherung angeboten werden. Die D&O‑Versicherung schützt Führungskräfte vor persönlicher Haftung bei Fehlern in der Geschäftsführung.
Was ist abgedeckt?
- Haftungsschutz für Führungskräfte, z.B. bei Fehlentscheidungen, die dem Unternehmen finanziellen Schaden zufügen.
- Verteidigungskosten im Falle von Schadensersatzforderungen, die direkt gegen Führungskräfte erhoben werden.
7. Individuelle Erweiterungen für Mitarbeiter
Je nach Versicherer und Tarif gibt es oft die Möglichkeit, den Schutz individuell zu erweitern und an die Bedürfnisse des Unternehmens anzupassen. Dazu kann gehören, dass bestimmte Abteilungen oder Berufsgruppen einen erweiterten Schutz erhalten, z.B. wenn das Unternehmen in einer besonders risikoreichen Branche tätig ist.
Fazit: Mitarbeiter in der Firmenrechtsschutzversicherung
Ja, Mitarbeiter können in die Firmenrechtsschutzversicherung einbezogen werden, insbesondere in Bereichen wie arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, strafrechtlicher Verteidigung oder Schadensersatzforderungen. Es ist wichtig, den Umfang der Versicherungspolice zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter in allen relevanten Bereichen geschützt sind. Führungskräfte können oft über spezielle D&O‑Versicherungen abgesichert werden, während andere Mitarbeiter oft als Nebenversicherte im Rahmen der regulären Firmenrechtsschutzversicherung abgesichert werden.