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Kann ich mei­ne pri­va­te Rechts­schutz­ver­si­che­rung mit der Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung kombinieren?

Ja, es ist mög­lich, eine pri­va­te Rechts­schutz­ver­si­che­rung mit einer Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung zu kom­bi­nie­ren, wobei bei­de Ver­si­che­run­gen unter­schied­li­che Berei­che abde­cken. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten Kom­bi­na­ti­ons­lö­sun­gen an, die sowohl den pri­va­ten als auch den beruf­li­chen Bereich des Ver­si­che­rungs­neh­mers absi­chern. Dies ist beson­ders prak­tisch für Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler, die sowohl ihre geschäft­li­chen als auch ihre pri­va­ten recht­li­chen Risi­ken absi­chern möchten.

Hier sind eini­ge wich­ti­ge Punk­te, die du beach­ten soll­test, wenn du eine pri­va­te und fir­men­be­zo­ge­ne Rechts­schutz­ver­si­che­rung kom­bi­nie­ren möchtest:

1. Unter­schied­li­che Deckungsbereiche

Die pri­va­te Rechts­schutz­ver­si­che­rung und die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung decken ver­schie­de­ne Rechts­be­rei­che ab. Eine Kom­bi­na­ti­on bei­der Ver­si­che­run­gen stellt sicher, dass sowohl pri­va­te als auch beruf­li­che Rechts­ri­si­ken abge­si­chert sind.

Pri­va­te Rechtsschutzversicherung:

  • Pri­va­tes Ver­trags­recht: Absi­che­rung bei Strei­tig­kei­ten aus pri­va­ten Ver­trä­gen (z.B. Kauf­ver­trä­ge, Miet­ver­trä­ge, Versicherungsverträge).
  • Ver­kehrs­rechts­schutz: Schutz bei Strei­tig­kei­ten aus der Teil­nah­me am Stra­ßen­ver­kehr als Privatperson.
  • Miet­rechts­schutz: Schutz bei Strei­tig­kei­ten mit dem Ver­mie­ter oder Nach­barn in Bezug auf die pri­va­te Wohnung.
  • Arbeits­rechts­schutz: Abde­ckung von Strei­tig­kei­ten mit dem Arbeit­ge­ber, z.B. bei Kün­di­gun­gen oder Gehalts­strei­tig­kei­ten (als Arbeitnehmer).

Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung:

  • Beruf­li­ches Ver­trags­recht: Absi­che­rung bei Strei­tig­kei­ten aus geschäft­li­chen Ver­trä­gen, z.B. mit Lie­fe­ran­ten, Kun­den oder Geschäftspartnern.
  • Arbeits­rechts­schutz für Arbeit­ge­ber: Schutz bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Mit­ar­bei­tern, z.B. bei Kündigungsschutzklagen.
  • Miet­recht für Gewer­be­räu­me: Absi­che­rung bei Strei­tig­kei­ten über gewerb­lich genutz­te Immo­bi­li­en, z.B. bei Miet­erhö­hun­gen oder Nebenkostenabrechnungen.
  • Steu­er­rechts­schutz: Unter­stüt­zung bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit dem Finanz­amt, ins­be­son­de­re nach Betriebsprüfungen.

2. Vor­tei­le der Kom­bi­na­ti­on von pri­va­tem und beruf­li­chem Rechtsschutz

Durch die Kom­bi­na­ti­on von pri­va­ter Rechts­schutz­ver­si­che­rung und Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung pro­fi­tierst du von einem umfas­sen­den Schutz in bei­den Berei­chen. Dies ist beson­ders vor­teil­haft für Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler, deren beruf­li­che und pri­va­te Ange­le­gen­hei­ten oft eng mit­ein­an­der ver­bun­den sind.

Vor­tei­le:

  • Umfas­sen­der Schutz: Sowohl pri­va­te als auch beruf­li­che Rechts­ri­si­ken sind abge­deckt, ohne dass Lücken im Ver­si­che­rungs­schutz bestehen.
  • Prak­ti­sche Ver­wal­tung: Eine kom­bi­nier­te Lösung erleich­tert die Ver­wal­tung der Ver­si­che­run­gen, da bei­de Berei­che bei einem Anbie­ter abge­deckt sein können.
  • Kos­ten­er­spar­nis: Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten Rabat­te oder Son­der­kon­di­tio­nen an, wenn bei­de Ver­si­che­run­gen kom­bi­niert werden.

3. Aus­schlüs­se beachten

Es ist wich­tig, die Aus­schlüs­se in den Poli­cen bei­der Ver­si­che­run­gen zu prü­fen, da bestimm­te Berei­che von der Deckung aus­ge­schlos­sen sein kön­nen. Zum Bei­spiel deckt die pri­va­te Rechts­schutz­ver­si­che­rung kei­ne beruf­li­chen Kon­flik­te ab, und die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung schützt nicht vor pri­va­ten Streitigkeiten.

Bei­spiel:

  • Wenn du als Selbst­stän­di­ger sowohl eine pri­va­te als auch eine Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung hast, über­nimmt die pri­va­te Ver­si­che­rung kei­ne Strei­tig­kei­ten aus dei­nem beruf­li­chen Umfeld, z.B. Ver­trags­kon­flik­te mit Kunden.
  • Eben­so wird die Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung kei­ne Strei­tig­kei­ten abde­cken, die sich auf dein Pri­vat­le­ben bezie­hen, z.B. Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit dei­nem pri­va­ten Vermieter.

4. Ver­si­che­rungs­an­bie­ter mit Kombinationslösungen

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­el­le Kom­bi­na­ti­ons­lö­sun­gen an, die sowohl den pri­va­ten als auch den beruf­li­chen Bereich absi­chern. Die­se Tari­fe kön­nen je nach Anbie­ter und den spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­sen des Ver­si­che­rungs­neh­mers ange­passt werden.

Anbie­ter mit Kombinationslösungen:

  • ARAG: Bie­tet umfas­sen­de Rechts­schutz­pa­ke­te an, die sowohl pri­va­ten als auch beruf­li­chen Schutz umfassen.
  • Alli­anz: Ermög­licht die Kom­bi­na­ti­on von pri­va­tem und gewerb­li­chem Rechts­schutz in einem Vertrag.
  • His­cox: Bie­tet maß­ge­schnei­der­te Lösun­gen für Selbst­stän­di­ge, die bei­de Berei­che abdecken.
  • Deut­sche Fami­li­en­ver­si­che­rung (DFV): Bie­tet fle­xi­ble Tari­fe, die sowohl den pri­va­ten als auch den beruf­li­chen Rechts­schutz umfas­sen können.

5. Tren­nung von beruf­li­chen und pri­va­ten Rechtsfällen

Trotz der Mög­lich­keit einer Kom­bi­na­ti­on ist es wich­tig, dass beruf­li­che und pri­va­te Rechts­fäl­le klar von­ein­an­der getrennt blei­ben. Die Ver­si­che­rer ach­ten dar­auf, ob ein Rechts­fall in den beruf­li­chen oder den pri­va­ten Bereich fällt, und set­zen die jewei­li­ge Poli­ce ent­spre­chend ein.

Bei­spiel:

6. Sepa­ra­te Poli­cen oder kom­bi­nier­te Versicherung?

Du kannst ent­we­der zwei sepa­ra­te Poli­cen (eine pri­va­te und eine beruf­li­che) oder eine kom­bi­nier­te Ver­si­che­rung abschlie­ßen. Die Ent­schei­dung hängt von dei­nen indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen und der Struk­tur dei­nes Unter­neh­mens ab.

Sepa­ra­te Policen:

  • Vor­teil: Kla­re Tren­nung zwi­schen pri­va­tem und beruf­li­chem Rechtsschutz.
  • Nach­teil: Even­tu­ell etwas höhe­re Kos­ten oder kom­pli­zier­te­re Verwaltung.

Kom­bi­nier­te Versicherung:

  • Vor­teil: Ein­fa­che­re Ver­wal­tung und even­tu­ell güns­ti­ge­re Konditionen.
  • Nach­teil: Es muss sicher­ge­stellt sein, dass bei­de Berei­che umfas­send abge­deckt sind.

7. D&O‑Versicherung als Erweiterung

Für lei­ten­de Ange­stell­te oder Geschäfts­füh­rer kann es sinn­voll sein, eine D&O‑Versicherung (Direc­tors and Offi­cers) zusätz­lich zur Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Die­se schützt vor per­sön­li­cher Haf­tung im Rah­men ihrer beruf­li­chen Tätig­keit, was in der Kom­bi­na­ti­on mit einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung eine umfas­sen­de Absi­che­rung bietet.

Fazit: Kom­bi­na­ti­on von pri­va­ter und Firmenrechtsschutzversicherung

Es ist durch­aus sinn­voll, eine pri­va­te Rechts­schutz­ver­si­che­rung mit einer Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung zu kom­bi­nie­ren, um umfas­send gegen recht­li­che Risi­ken im pri­va­ten und beruf­li­chen Bereich abge­si­chert zu sein. Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler und Unter­neh­mer pro­fi­tie­ren von die­ser Kom­bi­na­ti­on, da sie bei­de Berei­che abdeckt und oft eine kos­ten­ef­fi­zi­en­te Lösung dar­stellt. Ach­te dar­auf, dass die Ver­si­che­rungs­po­li­cen klar zwi­schen pri­va­ten und beruf­li­chen Rechts­fäl­len unter­schei­den und prü­fe, ob eine Kom­bi­lö­sung mit Son­der­kon­di­tio­nen ange­bo­ten wird.

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