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Kann ich mei­nen bestehen­den Gewer­be­rechts­schutz erweitern?

Ja, du kannst dei­nen bestehen­den Gewer­be­rechts­schutz in der Regel erwei­tern. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten die Mög­lich­keit, den Umfang des bestehen­den Rechts­schut­zes durch Zusatz­bau­stei­ne oder Erwei­te­run­gen anzu­pas­sen, um den Ver­si­che­rungs­schutz an die indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se dei­nes Unter­neh­mens anzu­pas­sen. Die­se Erwei­te­run­gen decken oft spe­zi­fi­sche Rechts­be­rei­che ab, die in einem Stan­dard­ver­trag nicht ent­hal­ten sind, oder erhö­hen die Deckungs­sum­men in bestimm­ten Bereichen.

Hier sind eini­ge wich­ti­ge Aspek­te und gän­gi­ge Erweiterungsmöglichkeiten:

1. Erwei­te­rung durch Zusatzbausteine

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten Zusatz­bau­stei­ne an, die den bestehen­den Gewer­be­rechts­schutz erwei­tern und zusätz­li­che Risi­ken absi­chern. Die­se Bau­stei­ne sind oft modu­lar auf­ge­baut, sodass du gezielt bestimm­te Berei­che hin­zu­bu­chen kannst, die für dein Unter­neh­men beson­ders rele­vant sind.

Gän­gi­ge Zusatzbausteine:

  • Erwei­ter­ter Ver­trags­rechts­schutz: Deckt nicht nur Stan­dard­ver­trags­strei­tig­kei­ten, son­dern auch spe­zi­fi­sche Ver­trä­ge, wie etwa inter­na­tio­na­le Ver­trä­ge oder beson­de­re Bran­chen­ver­trä­ge, ab.
  • Erwei­ter­ter Miet­rechts­schutz: Wenn du Gewer­be­räu­me anmie­test, kannst du den Miet­rechts­schutz erwei­tern, um auch kom­ple­xe­re Kon­flik­te (z.B. bei Umbau­ten oder lang­fris­ti­gen Miet­ver­trä­gen) abzusichern.
  • Steu­er­rechts­schutz: Vie­le Gewer­be­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen bie­ten nur begrenz­ten Schutz bei steu­er­recht­li­chen Strei­tig­kei­ten. Mit einem Zusatz­bau­stein kannst du auch Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit dem Finanz­amt nach Betriebs­prü­fun­gen oder bei Nach­for­de­run­gen absichern.
  • Arbeits­rechts­schutz: Falls du Mit­ar­bei­ter beschäf­tigst, kannst du den Arbeits­rechts­schutz erwei­tern, um dich gegen umfang­rei­che­re arbeits­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen, wie Kün­di­gungs­schutz­kla­gen oder Strei­tig­kei­ten über Arbeits­ver­trä­ge, abzusichern.
  • Inkas­so­rechts­schutz: Die­ser Bau­stein unter­stützt dich bei der Durch­set­zung von offe­nen For­de­run­gen gegen­über Kun­den oder Geschäfts­part­nern und deckt Inkas­so­ver­fah­ren ab.

Bei­spiel:

  • Dein Unter­neh­men expan­diert und mie­tet zusätz­li­che Gewer­be­räu­me. Um poten­zi­el­len Strei­tig­kei­ten mit dem Ver­mie­ter vor­zu­beu­gen, erwei­terst du den Miet­rechts­schutz, um auch Kon­flik­te bei Umbau­ten oder Ände­run­gen der Miet­kon­di­tio­nen abzusichern.

2. Erhö­hung der Deckungssumme

Ein häu­fi­ges Anlie­gen bei der Erwei­te­rung des Gewer­be­rechts­schut­zes ist die Erhö­hung der Deckungs­sum­men. Die stan­dard­mä­ßig fest­ge­leg­ten Deckungs­sum­men rei­chen mög­li­cher­wei­se nicht aus, um alle anfal­len­den Kos­ten bei grö­ße­ren oder län­ger andau­ern­den Rechts­strei­tig­kei­ten zu decken. Eine Erhö­hung der Deckungs­sum­me sorgt dafür, dass dein Unter­neh­men auch in kom­ple­xen und teu­ren Ver­fah­ren aus­rei­chend abge­si­chert ist.

Mög­lich­kei­ten:

  • Höhe­re Deckungs­sum­men für bestimm­te Rechts­be­rei­che: Du kannst die Deckungs­sum­me in beson­ders risi­ko­be­haf­te­ten Berei­chen, wie Arbeits­recht oder Ver­trags­recht, gezielt erhöhen.
  • Unbe­grenz­te Deckungs­sum­me: Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten auch Tari­fe an, die kei­ne Ober­gren­ze für die Deckungs­sum­me in bestimm­ten Rechts­be­rei­chen festlegen.

Bei­spiel:

  • Du hast eine Strei­tig­keit mit einem gro­ßen Kun­den, die sich über meh­re­re Instan­zen zieht. Durch die Erhö­hung der Deckungs­sum­me im Ver­trags­recht bist du auch bei lan­gen und kost­spie­li­gen Ver­fah­ren finan­zi­ell geschützt.

3. Erwei­te­rung auf inter­na­tio­na­le Rechtsstreitigkeiten

Wenn dein Unter­neh­men auch im Aus­land tätig ist, kannst du dei­nen Gewer­be­rechts­schutz um inter­na­tio­na­le Rechts­strei­tig­kei­ten erwei­tern. Die­se Erwei­te­rung deckt recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen ab, die außer­halb dei­nes Hei­mat­lan­des ent­ste­hen, bei­spiels­wei­se bei inter­na­tio­na­len Geschäfts­be­zie­hun­gen oder im Rah­men von Export- und Importgeschäften.

Gedeck­te Bereiche:

  • Ver­trags­strei­tig­kei­ten mit aus­län­di­schen Geschäfts­part­nern.
  • Aus­ein­an­der­set­zun­gen im Aus­land bei der Durch­füh­rung von Pro­jek­ten oder Lieferungen.
  • Rechts­strei­tig­kei­ten bei der Anmie­tung von Aus­lands­bü­ros oder Nie­der­las­sun­gen.

Bei­spiel:

  • Du schließt einen Ver­trag mit einem aus­län­di­schen Lie­fe­ran­ten, und es kommt zu einer Aus­ein­an­der­set­zung über die Qua­li­tät der gelie­fer­ten Waren. Mit der Erwei­te­rung auf inter­na­tio­na­le Rechts­strei­tig­kei­ten über­nimmt dei­ne Rechts­schutz­ver­si­che­rung auch die Anwalts- und Gerichts­kos­ten im Ausland.

4. Spe­zi­el­le Branchenlösungen

In eini­gen Fäl­len bie­ten Ver­si­che­rer bran­chen­spe­zi­fi­sche Erwei­te­run­gen an, die auf die beson­de­ren recht­li­chen Risi­ken in bestimm­ten Bran­chen zuge­schnit­ten sind. Die­se Erwei­te­run­gen sind beson­ders für Unter­neh­men sinn­voll, die in regu­lier­ten oder risi­ko­be­haf­te­ten Bran­chen tätig sind, wie z.B. im Bau­ge­wer­be, im Gesund­heits­we­sen oder in der IT-Branche.

Bei­spie­le für bran­chen­spe­zi­fi­sche Erweiterungen:

  • Bau­rechts­schutz: Für Unter­neh­men in der Bau- oder Immo­bi­li­en­bran­che, um Strei­tig­kei­ten bei Bau­vor­ha­ben, Bau­män­geln oder Archi­tek­ten­ver­trä­gen abzudecken.
  • IT- und Urhe­ber­rechts­schutz: Für Unter­neh­men in der IT- oder Krea­tiv­bran­che, um sich gegen Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen oder Strei­tig­kei­ten im Zusam­men­hang mit Soft­ware- und Lizenz­ver­trä­gen abzusichern.
  • Gewerb­li­cher Straf­rechts­schutz: Für Unter­neh­mer, die in beson­ders risi­ko­rei­chen Bran­chen arbei­ten (z.B. im Gesund­heits­we­sen oder im Bau), und sich gegen fahr­läs­si­ge Ver­stö­ße oder straf­recht­li­che Vor­wür­fe absi­chern möchten.

Bei­spiel:

  • Ein Bau­un­ter­neh­men erwei­tert sei­nen Gewer­be­rechts­schutz um einen Bau­rechts­schutz, um sich gegen Strei­tig­kei­ten bei Bau­pro­jek­ten, Ver­zö­ge­run­gen oder Män­geln abzusichern.

5. Erwei­te­rung des Strafrechtsschutzes

Ein Straf­rechts­schutz kann für Unter­neh­men sinn­voll sein, die in risi­ko­rei­chen Bran­chen tätig sind, bei denen es zu straf­recht­li­chen Ermitt­lun­gen kom­men kann. Hier­bei geht es vor allem um die Ver­tei­di­gung bei fahr­läs­si­gen Ver­stö­ßen gegen Geset­ze, wie z.B. Arbeits­schutz, Umwelt­schutz oder Pro­dukt­haf­tung.

Abge­deck­te Bereiche:

  • Straf­recht­li­che Ver­tei­di­gung bei fahr­läs­si­gen Ver­stö­ßen gegen Vor­schrif­ten (z.B. bei einem Unfall auf der Bau­stel­le oder im Betrieb).
  • Kos­ten­über­nah­me für Anwäl­te und Gut­ach­ter im Rah­men eines Strafverfahrens.
  • Abwehr von Ord­nungs­wid­rig­kei­ten und Buß­gel­dern, die aus der betrieb­li­chen Tätig­keit resultieren.

Bei­spiel:

  • Ein Mit­ar­bei­ter dei­nes Unter­neh­mens ver­letzt sich bei der Arbeit, und es wird dir eine fahr­läs­si­ge Ver­let­zung der Arbeits­schutz­vor­schrif­ten vor­ge­wor­fen. Mit der Erwei­te­rung des Straf­rechts­schut­zes deckt dei­ne Ver­si­che­rung die Kos­ten für die Ver­tei­di­gung vor Gericht.

6. Erwei­te­rung auf Inkasso-Management

Wenn dein Unter­neh­men häu­fig mit Zah­lungs­aus­fäl­len oder Zah­lungs­ver­zug bei Kun­den zu kämp­fen hat, kannst du dei­nen Gewer­be­rechts­schutz um ein Inkas­so-Manage­ment erwei­tern. Die­se Erwei­te­rung unter­stützt dich dabei, offe­ne For­de­run­gen ein­zu­trei­ben, ohne dass du die Kos­ten für Anwäl­te oder Inkas­so­un­ter­neh­men selbst tra­gen musst.

Gedeck­te Bereiche:

  • For­de­rungs­ma­nage­ment und Mahn­ver­fah­ren bei aus­ste­hen­den Zahlungen.
  • Kos­ten­über­nah­me für Inkas­so­dienst­leis­ter oder gericht­li­che Mahn­ver­fah­ren.
  • Unter­stüt­zung bei der Durch­set­zung von For­de­run­gen gegen zah­lungs­un­wil­li­ge Kun­den.

Bei­spiel:

  • Ein Kun­de zahlt eine Rech­nung trotz mehr­ma­li­ger Mah­nun­gen nicht. Mit dem erwei­ter­ten Inkas­so-Manage­ment über­nimmt dei­ne Rechts­schutz­ver­si­che­rung die Kos­ten für ein Inkas­so­ver­fah­ren oder die gericht­li­che Durch­set­zung der Forderung.

7. Spe­zi­al­ver­si­che­run­gen für beson­de­re Risiken

In eini­gen Fäl­len kön­nen zusätz­li­che Ver­si­che­run­gen not­wen­dig sein, um spe­zi­el­le recht­li­che Risi­ken abzu­de­cken, die nicht unter den Stan­dard-Gewer­be­rechts­schutz fal­len. Dazu gehö­ren z.B. D&O‑Versicherungen (Direc­tors and Offi­cers) für Geschäfts­füh­rer, die per­sön­li­che Haf­tungs­ri­si­ken absi­chern, oder Cyber-Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen für Unter­neh­men, die sich gegen recht­li­che Risi­ken im Bereich IT-Sicher­heit und Daten­schutz absi­chern möchten.

Fazit: Erwei­te­rung des Gewerberechtsschutzes

Es ist durch­aus mög­lich, dei­nen bestehen­den Gewer­be­rechts­schutz zu erwei­tern, um spe­zi­el­le Rechts­ri­si­ken abzu­de­cken oder den Umfang des Ver­si­che­rungs­schut­zes zu ver­grö­ßern. Du kannst dei­nen Rechts­schutz um Zusatz­bau­stei­ne, wie erwei­ter­ten Ver­trags­rechts­schutz, Steu­er­rechts­schutz, Arbeits­rechts­schutz oder inter­na­tio­na­le Rechts­strei­tig­kei­ten, ergän­zen. Zudem kannst du die Deckungs­sum­me erhö­hen oder bran­chen­spe­zi­fi­sche Erwei­te­run­gen hin­zu­fü­gen, um den Schutz an dei­ne indi­vi­du­el­len geschäft­li­chen Bedürf­nis­se anzu­pas­sen. Ach­te dabei dar­auf, mit dei­nem Ver­si­che­rer die Ver­trags­be­din­gun­gen genau zu bespre­chen, um die best­mög­li­che Absi­che­rung für dein Unter­neh­men zu gewährleisten.

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