Kann ich meinen E‑Scooter temporär stilllegen und die Versicherung aussetzen?
Die e‑scooter versicherung wird in der Regel mit einer festen Laufzeit von einem Versicherungsjahr abgeschlossen – häufig beginnt diese zum 1. März und endet am letzten Tag des Februars des Folgejahres. Anders als bei manchem Kfz-Vertrag (z. B. Saisonkennzeichen für Motorräder) gibt es bei E‑Scootern üblicherweise keine Option, die Police temporär zu „pausieren“ oder „stillzulegen“. Das heißt konkret:
-
Ganzjährige Gültigkeit
Einmal abgeschlossen, läuft Deine Haftpflichtversicherung in der Regel bis zum Ende des Versicherungsjahres. Das Versicherungskennzeichen ist üblicherweise an diese Laufzeit geknüpft und verliert nach dem Stichtag (oft Ende Februar) seine Gültigkeit. -
Kündigung statt Aussetzung
Möchtest Du Deinen E‑Scooter gar nicht mehr nutzen, kannst Du die Police meist nur kündigen. Das führt aber auch dazu, dass Du im öffentlichen Raum nicht mehr legal fahren darfst – selbst für eine kurze Probefahrt wäre dann kein Versicherungsschutz vorhanden. -
Teilweise Beitragserstattung
Kündigst Du Deine versicherung e‑scooter vorzeitig – etwa weil Du Deinen Scooter verkaufst oder länger nicht verwenden willst –, erhältst Du bei manchen Versicherern für die Restlaufzeit anteilig den Beitrag zurück. Diese Regelung variiert jedoch von Anbieter zu Anbieter. -
Keine Wiederaufnahme ohne neuen Vertrag
Sobald Du einmal gekündigt hast, kannst Du Deinen alten Vertrag nicht einfach reaktivieren. Stattdessen musst Du bei Bedarf eine neue Police abschließen und ein neues e‑scooter kennzeichen anbringen, bevor Du wieder legal fahren darfst.
Welche Alternativen gibt es?
-
Scooter komplett abmelden: Wenn Du sicher bist, dass Du den E‑Scooter für den Rest des Versicherungsjahres überhaupt nicht mehr auf öffentlichen Straßen nutzt, kannst Du kündigen und unter Umständen anteilig Beiträge zurückerhalten.
-
Tarif mit flexibler Laufzeit suchen: Einige Versicherer bieten unter Umständen zeitlich befristete Policen oder eine anteilige Abrechnung an, wenn Du erst im Laufe des Jahres abschließt (z. B. ab Juli bis Ende Februar). Eine echte „Stilllegung“ mit Wiederaufnahme gibt es im E‑Scooter-Bereich jedoch so gut wie nie.
Fazit
Eine temporäre „Stilllegung“ im Sinne einer saisonalen Aussetzung ist bei der e‑scooter versicherung nicht vorgesehen. Du schließt Deine Police meist für ein volles Versicherungsjahr ab, und Dein scooter versichern-Kennzeichen ist in dieser Zeit gültig. Möchtest Du den Vertrag vorzeitig beenden, kannst Du kündigen und gegebenenfalls eine anteilige Beitragserstattung bekommen – allerdings verlierst Du damit auch sofort Deinen Versicherungsschutz. Ein Pausieren und späteres Wiederaufleben des gleichen Vertrags ist im E‑Scooter-Bereich nicht üblich. Willst Du Deinen Scooter zu einem späteren Zeitpunkt erneut anmelden, benötigst Du dafür eine neue Versicherungspolice und ein neues Kennzeichen.