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Kann ich mei­nen E‑Scooter tem­po­rär still­le­gen und die Ver­si­che­rung aussetzen?

Kann ich mei­nen E‑Scooter tem­po­rär still­le­gen und die Ver­si­che­rung aussetzen?

Die e‑scooter ver­si­che­rung wird in der Regel mit einer fes­ten Lauf­zeit von einem Ver­si­che­rungs­jahr abge­schlos­sen – häu­fig beginnt die­se zum 1. März und endet am letz­ten Tag des Febru­ars des Fol­ge­jah­res. Anders als bei man­chem Kfz-Ver­trag (z. B. Sai­son­kenn­zei­chen für Motor­rä­der) gibt es bei E‑Scootern übli­cher­wei­se kei­ne Opti­on, die Poli­ce tem­po­rär zu „pau­sie­ren“ oder „still­zu­le­gen“. Das heißt konkret:

  1. Ganz­jäh­ri­ge Gül­tig­keit
    Ein­mal abge­schlos­sen, läuft Dei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Regel bis zum Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res. Das Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen ist übli­cher­wei­se an die­se Lauf­zeit geknüpft und ver­liert nach dem Stich­tag (oft Ende Febru­ar) sei­ne Gültigkeit.

  2. Kün­di­gung statt Aus­set­zung
    Möch­test Du Dei­nen E‑Scooter gar nicht mehr nut­zen, kannst Du die Poli­ce meist nur kün­di­gen. Das führt aber auch dazu, dass Du im öffent­li­chen Raum nicht mehr legal fah­ren darfst – selbst für eine kur­ze Pro­be­fahrt wäre dann kein Ver­si­che­rungs­schutz vorhanden.

  3. Teil­wei­se Bei­trags­er­stat­tung
    Kün­digst Du Dei­ne ver­si­che­rung e‑scooter vor­zei­tig – etwa weil Du Dei­nen Scoo­ter ver­kaufst oder län­ger nicht ver­wen­den willst –, erhältst Du bei man­chen Ver­si­che­rern für die Rest­lauf­zeit antei­lig den Bei­trag zurück. Die­se Rege­lung vari­iert jedoch von Anbie­ter zu Anbieter.

  4. Kei­ne Wie­der­auf­nah­me ohne neu­en Ver­trag
    Sobald Du ein­mal gekün­digt hast, kannst Du Dei­nen alten Ver­trag nicht ein­fach reak­ti­vie­ren. Statt­des­sen musst Du bei Bedarf eine neue Poli­ce abschlie­ßen und ein neu­es e‑scooter kenn­zei­chen anbrin­gen, bevor Du wie­der legal fah­ren darfst.

Wel­che Alter­na­ti­ven gibt es?

  • Scoo­ter kom­plett abmel­den: Wenn Du sicher bist, dass Du den E‑Scooter für den Rest des Ver­si­che­rungs­jah­res über­haupt nicht mehr auf öffent­li­chen Stra­ßen nutzt, kannst Du kün­di­gen und unter Umstän­den antei­lig Bei­trä­ge zurückerhalten.

  • Tarif mit fle­xi­bler Lauf­zeit suchen: Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten unter Umstän­den zeit­lich befris­te­te Poli­cen oder eine antei­li­ge Abrech­nung an, wenn Du erst im Lau­fe des Jah­res abschließt (z. B. ab Juli bis Ende Febru­ar). Eine ech­te „Still­le­gung“ mit Wie­der­auf­nah­me gibt es im E‑S­coo­ter-Bereich jedoch so gut wie nie.

Fazit

Eine tem­po­rä­re „Still­le­gung“ im Sin­ne einer sai­so­na­len Aus­set­zung ist bei der e‑scooter ver­si­che­rung nicht vor­ge­se­hen. Du schließt Dei­ne Poli­ce meist für ein vol­les Ver­si­che­rungs­jahr ab, und Dein scoo­ter ver­si­chern-Kenn­zei­chen ist in die­ser Zeit gül­tig. Möch­test Du den Ver­trag vor­zei­tig been­den, kannst Du kün­di­gen und gege­be­nen­falls eine antei­li­ge Bei­trags­er­stat­tung bekom­men – aller­dings ver­lierst Du damit auch sofort Dei­nen Ver­si­che­rungs­schutz. Ein Pau­sie­ren und spä­te­res Wie­der­auf­le­ben des glei­chen Ver­trags ist im E‑S­coo­ter-Bereich nicht üblich. Willst Du Dei­nen Scoo­ter zu einem spä­te­ren Zeit­punkt erneut anmel­den, benö­tigst Du dafür eine neue Ver­si­che­rungs­po­li­ce und ein neu­es Kennzeichen.

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