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Kann ich meinen E‑Scooter temporär stilllegen und die Versicherung aussetzen?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 26. März 2025
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Nein, eine echte Stilllegung mit Aussetzung der Versicherung ist bei E-Scootern nicht möglich. Die Haftpflichtversicherung läuft grundsätzlich für ein vollständiges Versicherungsjahr (meist 1. März bis 28.

Nein, eine ech­te Still­le­gung mit Aus­set­zung der Ver­si­che­rung ist bei E‑Scootern nicht mög­lich. Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung läuft grund­sätz­lich für ein voll­stän­di­ges Ver­si­che­rungs­jahr (meist 1. März bis 28./29. Febru­ar) durch. Du kannst die Poli­ce nur kom­plett kün­di­gen – dann ver­lierst Du aber sofort dei­nen Ver­si­che­rungs­schutz und darfst nicht mehr fah­ren. Eine Pau­se mit spä­te­rer Wie­der­ak­ti­vie­rung exis­tiert im E‑S­coo­ter-Bereich nicht.

War­um es kei­ne Still­le­gung wie bei Motor­rä­dern gibt

Anders als bei Kraft­rä­dern mit Sai­son­kenn­zei­chen bie­tet die E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung grund­sätz­lich kei­ne Opti­on, die Poli­ce tem­po­rär zu unter­bre­chen. Das liegt dar­an, dass E‑S­coo­ter-Ver­si­che­run­gen als Jah­res­ver­trä­ge mit fes­ter Lauf­zeit kon­zi­piert sind. Das Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen ist an die­se Lauf­zeit gebun­den und ver­liert nach dem Stich­tag sei­ne Gül­tig­keit. Sobald du die Ver­si­che­rung kün­digst, ist dein E‑Scooter nicht mehr legal im öffent­li­chen Raum nutz­bar – auch nicht für kur­ze Test­fahr­ten. Der Ver­si­che­rer sieht kei­nen prak­ti­schen Grund für Pau­sie­rungs­op­tio­nen, da E‑Scooter typi­scher­wei­se ganz­jäh­rig oder gar nicht genutzt werden.

Dei­ne Optio­nen bei län­ge­rer Nichtnutzung

Wenn du dei­nen E‑Scooter län­ge­re Zeit nicht nutzt, hast du im Wesent­li­chen zwei Wege:

  • Ver­trag kün­di­gen: Du kannst dei­ne Poli­ce ordent­lich kün­di­gen, meist mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Ver­si­che­rungs­mo­nats. Vie­le Ver­si­che­rer erstat­ten dir die antei­li­ge Bei­trags­ver­gü­tung für die ver­blei­ben­de Rest­lauf­zeit. Aller­dings kannst du den alten Ver­trag nicht ein­fach reak­ti­vie­ren – du brauchst spä­ter einen kom­plett neu­en Ver­trag mit neu­em Kennzeichen.
  • Fle­xi­ble Tari­fe mit kür­ze­ren Lauf­zei­ten: Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten inzwi­schen auch Tari­fe mit ver­kürz­ter Lauf­zeit oder antei­li­ger Abrech­nung ab Ver­trags­ab­schluss (z. B. ab Juli statt März) an. Dies ist aber kei­ne ech­te Still­le­gungs­op­ti­on, son­dern nur eine alter­na­ti­ve Vertragslaufzeit.

Prak­ti­sche Tipps bei län­ge­rer Nichtnutzung

  • Vor der Kün­di­gung die Rück­ga­be­be­din­gun­gen bei dei­nem Ver­si­che­rer klä­ren – man­che zah­len Rest­zah­lun­gen auf Wunsch aus
  • Kün­di­gungs­frist prü­fen: Meist ist eine Frist von 30 Tagen ein­zu­hal­ten, um recht­zei­tig vor Ablauf zu kündigen
  • Das alte Kenn­zei­chen abneh­men, sobald der Ver­si­che­rungs­schutz endet – es ist dann ungültig
  • Beim Wie­der­start Ver­si­che­rungs­ver­glei­che nut­zen, um den bes­ten Tarif für das neue Jahr zu finden
  • Dein E‑S­coo­ter-Gerät sicher lagern (tro­cken, vor Wit­te­rung geschützt), wenn er län­ge­re Zeit nicht bewegt wird
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