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Kann ich mit Wohn­sitz im Aus­land eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung abschließen?

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung mit Wohn­sitz im Aus­land – geht das überhaupt?

Grund­re­gel: Auf­ent­halts­ort ≠ Versicherungsort

Die meis­ten deut­schen Anbie­ter ver­lan­gen einen stän­di­gen Wohn­sitz in Deutsch­land. Mel­dest Du Dich ins Aus­land ab, ent­fällt in der Regel die Annah­me­fä­hig­keit – oder der bestehen­de Ver­trag wird zum Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res gekün­digt. Der Grund: Leis­tungs­ab­rech­nun­gen in Nicht-EU-Län­dern sind schwe­rer prüf­bar, und es gel­ten abwei­chen­de Rechtsordnungen.

Drei Aus­nah­men, mit denen Du trotz­dem ver­si­chert blei­ben kannst

Modell Für wen geeignet? Was gilt?
Grenz­gän­ger-Tari­fe Wohn­sitz im grenz­na­hen EU-Aus­land, Arbeits­platz in Deutschland vol­le Leis­tung, Bei­trä­ge via SEPA
Tem­po­rä­rer Auslandsschutz zeit­lich begrenz­tes Pro­jekt (6–24 Monate) Ver­trag bleibt aktiv, Leis­tung auf EU-Sät­ze begrenzt
Glo­ba­le Digitaltarife digi­ta­le Noma­den, Selbstständige Erstat­tung bis GOZ-Höchst­satz, Rech­nun­gen per App in 48 h

Eini­ge Ins­urtechs akzep­tie­ren sogar eine c/o‑Adresse in Deutsch­land – Anfra­ge lohnt sich!

So gehst Du vor, wenn Du umziehst

  1. Ver­si­che­rer infor­mie­ren – schrift­lich min­des­tens 30 Tage vor Abmeldung.

  2. Tarif­be­din­gun­gen prü­fen – steht „stän­di­ger Wohn­sitz“ oder „gewöhn­li­cher Auf­ent­halt“ als Voraussetzung?

  3. Alter­na­ti­ven ver­glei­chen – fil­te­re im Tool ** Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Ver­glei­che ** nach „Aus­lands­schutz“ und „welt­weit“.

  4. Deut­sche Kor­re­spon­denz­adres­se ange­ben – vie­le Anbie­ter akzep­tie­ren die­se Lösung.

  5. Rech­nun­gen digi­tal ein­rei­chen – Foto-Upload beschleu­nigt Erstat­tung, wenn die Pra­xis nicht direkt mit der PKV abrechnet.

Steu­er­li­che Aspekte

  • Bei­trä­ge an eine deut­sche Poli­ce kannst Du wei­ter­hin als Vorsorge­aufwand in der deut­schen Steu­er­erklä­rung anset­zen – vor­aus­ge­setzt, Du bist noch unbe­schränkt steuerpflichtig.

  • Bei Ver­la­ge­rung des Haupt­wohn­sit­zes in ein DBA-Land kann die Absetz­barkeit entfallen.

Fazit – Ver­si­che­rungs­schutz ist mög­lich, erfor­dert aber Sorgfalt

Mit einem dau­er­haf­ten Wohn­sitz außer­halb Deutsch­lands kannst Du nur dann eine leis­tungs­star­ke ** Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ** behal­ten oder neu abschlie­ßen, wenn der Anbie­ter grenz­über­schrei­ten­de Tari­fe anbie­tet oder eine deut­sche Kor­re­spon­denz­adres­se akzep­tiert. Prü­fe die Bedin­gun­gen genau, nut­ze den Ver­gleichs­rech­ner, und wäh­le gege­be­nen­falls einen moder­nen Digi­tal­ta­rif mit welt­wei­tem Sofort­schutz. Dann sichert Dich eine ** Zahn Ersatz Ver­si­che­rung ** oder fle­xi­ble ** Zahn­arzt­ver­si­che­rung ** auch jen­seits der Lan­des­gren­zen zuver­läs­sig ab – und Dein Bud­get bleibt dank geziel­ter Aus­wahl einer ** Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ohne War­te­zeit ** dau­er­haft entspannt.

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