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Kann ich Scha­dens­er­satz­an­sprü­che an die Ver­si­che­rung abtreten?

Ja, du kannst Scha­dens­er­satz­an­sprü­che an dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abtre­ten, aber es hängt vom spe­zi­fi­schen Scha­dens­fall und den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen ab. In vie­len Fäl­len über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Regu­lie­rung und Abwehr von Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen, sodass du als Ver­si­che­rungs­neh­mer kei­ne eige­nen Zah­lun­gen leis­ten musst. Hier ist, wie die Abtre­tung von Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen im Scha­dens­fall funktioniert:

1. Abtre­tung der Scha­dens­re­gu­lie­rung an die Versicherung

  • Wenn du einen Scha­den ver­ur­sachst und der Geschä­dig­te Scha­dens­er­satz von dir for­dert, kannst du die Scha­dens­re­gu­lie­rung an dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abtre­ten. Das bedeu­tet, dass du die For­de­rung dem Ver­si­che­rer mel­dest und die­ser dann die Ver­hand­lung mit dem Geschä­dig­ten übernimmt.
  • Bei­spiel: Du ver­ur­sachst ver­se­hent­lich einen Was­ser­scha­den in der Woh­nung dei­nes Nach­barn. Der Nach­bar for­dert Scha­dens­er­satz. Du mel­dest den Fall dei­ner Ver­si­che­rung, und sie über­nimmt die Kom­mu­ni­ka­ti­on und die Bezah­lung des Schadens.

2. Über­nah­me der For­de­run­gen durch die Versicherung

  • In den meis­ten Fäl­len über­nimmt die Ver­si­che­rung nicht nur die Zah­lung des Scha­dens, son­dern auch die juris­ti­sche Abwehr über­zo­ge­ner oder unbe­rech­tig­ter For­de­run­gen. Die Ver­si­che­rung tritt dann an dei­ner Stel­le als Schuld­ner auf und küm­mert sich um alle recht­li­chen und finan­zi­el­len Ange­le­gen­hei­ten im Zusam­men­hang mit dem Schadensfall.
  • Tipp: Du soll­test den Scha­dens­fall so schnell wie mög­lich mel­den, damit die Ver­si­che­rung den Scha­den prü­fen und über­neh­men kann.

3. Vor­tei­le der Abtre­tung von Schadensersatzansprüchen

  • Die Abtre­tung der Scha­dens­er­satz­an­sprü­che an die Ver­si­che­rung bie­tet dir meh­re­re Vorteile: 
    • Du musst dich nicht selbst um die finan­zi­el­le Abwick­lung kümmern.
    • Die Ver­si­che­rung über­nimmt die juris­ti­sche Abwehr bei über­höh­ten oder unbe­rech­tig­ten Forderungen.
    • Du kannst sicher­stel­len, dass die Ver­si­che­rung den Scha­dens­er­satz über­nimmt, bis zur Deckungs­sum­me dei­nes Vertrags.
  • Bei­spiel: Wenn der Geschä­dig­te eine zu hohe Scha­dens­sum­me for­dert, wird die Ver­si­che­rung den Betrag prü­fen und nur den ange­mes­se­nen Scha­dens­be­trag zahlen.

4. Abtre­tungs­er­klä­rung

  • In man­chen Fäl­len kannst du eine for­mel­le Abtre­tungs­er­klä­rung abge­ben, um dei­ne Ansprü­che direkt an die Ver­si­che­rung abzu­tre­ten. Dies ist oft bei grö­ße­ren Schä­den oder kom­ple­xen Fäl­len der Fall, bei denen die Ver­si­che­rung die voll­stän­di­ge Scha­dens­re­gu­lie­rung übernimmt.
  • Tipp: Kon­tak­tie­re dei­ne Ver­si­che­rung und fra­ge nach den genau­en Anfor­de­run­gen, falls eine Abtre­tungs­er­klä­rung erfor­der­lich ist.

5. Haf­tung der Versicherung

  • Sobald die Scha­dens­re­gu­lie­rung von der Ver­si­che­rung über­nom­men wur­de, tritt sie an dei­ne Stel­le und haf­tet für den Scha­den im Rah­men der ver­ein­bar­ten Deckungs­sum­me. Du musst dir kei­ne Sor­gen mehr um die Abwick­lung des Scha­dens machen, es sei denn, der Scha­den über­steigt die Deckungs­sum­me oder fällt unter einen Aus­schluss in der Versicherungspolice.
  • Bei­spiel: Wenn dei­ne Ver­si­che­rung eine Deckungs­sum­me von 10 Mil­lio­nen Euro hat und der Scha­dens­be­trag unter die­ser Sum­me liegt, über­nimmt die Ver­si­che­rung die Zahlung.

6. Scha­dens­re­gu­lie­rung ohne Vorleistung

  • Du musst in der Regel nicht in Vor­leis­tung tre­ten, wenn die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Scha­dens­re­gu­lie­rung über­nimmt. Die Ver­si­che­rung zahlt den Scha­den direkt an den Geschä­dig­ten und du musst kei­ne finan­zi­el­len Risi­ken tra­gen, solan­ge die Ver­si­che­rung den Fall anerkennt.
  • Tipp: Gib der Ver­si­che­rung aus­rei­chend Infor­ma­tio­nen und Bele­ge, damit sie die Scha­dens­re­gu­lie­rung effi­zi­ent durch­füh­ren kann.

7. Aus­schlüs­se und Begrenzungen

  • Es gibt Fäl­le, in denen die Abtre­tung von Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen an die Ver­si­che­rung nicht mög­lich oder sinn­voll ist, z. B. bei: 
    • Vor­sätz­li­chen Schä­den: Die­se sind in der Regel nicht versichert.
    • Schä­den, die unter den Selbst­be­halt fal­len: Wenn du eine Selbst­be­tei­li­gung hast, musst du die­sen Betrag selbst zahlen.
    • Aus­schlüs­sen in der Poli­ce: Eini­ge Schä­den (z. B. beson­de­re Berufs­tä­tig­kei­ten) sind mög­li­cher­wei­se nicht gedeckt.
  • Bei­spiel: Wenn du absicht­lich einen Scha­den ver­ur­sachst, wird die Ver­si­che­rung den Scha­dens­er­satz nicht übernehmen.

Fazit

In den meis­ten Fäl­len kannst du Scha­dens­er­satz­an­sprü­che an dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abtre­ten. Die Ver­si­che­rung über­nimmt dann die Scha­dens­re­gu­lie­rung, küm­mert sich um die Abwehr unbe­rech­tig­ter For­de­run­gen und zahlt den Scha­dens­er­satz bis zur ver­ein­bar­ten Deckungs­sum­me. Dies bie­tet dir den Vor­teil, dass du dich nicht selbst um die finan­zi­el­len oder recht­li­chen Aspek­te küm­mern musst. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, die pas­sen­de Ver­si­che­rung zu fin­den, die im Scha­dens­fall zuver­läs­sig agiert.

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