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Kann ich Schä­den an gemie­te­ten Sachen absichern?

Kann ich Schä­den an gemie­te­ten Sachen absichern?

Ja, vie­le Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten die Mög­lich­keit, Schä­den an gemie­te­ten Sachen abzu­si­chern. Dies ist beson­ders wich­tig, da Schä­den an gemie­te­ten Objek­ten wie Miet­woh­nun­gen, Feri­en­häu­sern oder gemie­te­ten Gegen­stän­den hohe Kos­ten ver­ur­sa­chen kön­nen. Aller­dings hängt der genaue Umfang des Ver­si­che­rungs­schut­zes von dei­nem Tarif und den Ver­trags­be­din­gun­gen ab.

1. Miet­sach­schä­den an Woh­nun­gen und Häusern

Vie­le Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen decken Miet­sach­schä­den ab, die du als Mie­ter in einer gemie­te­ten Woh­nung oder einem gemie­te­ten Haus ver­ur­sachst. Dies umfasst Schä­den an der fes­ten Ein­rich­tung der Immo­bi­lie, wie z. B. Wän­de, Böden, Türen oder Fens­ter. Ein typi­sches Bei­spiel wäre ein Was­ser­scha­den, den du durch Unacht­sam­keit in der Miet­woh­nung verursachst.

  • Bei­spiel: Du lässt das Was­ser in der Bade­wan­ne über­lau­fen und ver­ur­sachst einen Was­ser­scha­den an Böden und Wän­den in der Miet­woh­nung. Die­ser Scha­den wird in der Regel von der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nom­men, wenn Miet­sach­schä­den in dei­nem Tarif ent­hal­ten sind.
  • Fest ein­ge­bau­te Gegen­stän­de: Die Ver­si­che­rung über­nimmt oft Schä­den an fes­ten Tei­len der Immo­bi­lie, wie Flie­sen, sani­tä­ren Ein­rich­tun­gen oder Fenstern.

2. Miet­sach­schä­den an beweg­li­chen Gegenständen

Schä­den an beweg­li­chen gemie­te­ten Gegen­stän­den, wie z. B. Möbeln, Elek­tro­ge­rä­ten oder tech­ni­schen Gerä­ten, sind in der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung oft nicht auto­ma­tisch abge­deckt. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten jedoch Zusatz­op­tio­nen an, mit denen auch sol­che Schä­den ver­si­chert wer­den können.

  • Bei­spiel: Du mie­test einen Bea­mer für eine Ver­an­stal­tung und beschä­digst ihn. Ob die­ser Scha­den durch dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt ist, hängt von den Ver­trags­be­din­gun­gen ab und erfor­dert in vie­len Fäl­len eine Zusatzklausel.

3. Schä­den in Feri­en­woh­nun­gen und Ferienhäusern

Vie­le Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten auch Schutz für Miet­sach­schä­den im Aus­land, ins­be­son­de­re in Feri­en­woh­nun­gen oder Feri­en­häu­sern. Dies ist nütz­lich, wenn du im Urlaub ver­se­hent­lich einen Scha­den an der gemie­te­ten Unter­kunft verursachst.

  • Bei­spiel: Du zer­brichst ein Fens­ter in einer gemie­te­ten Feri­en­woh­nung. Wenn Miet­schä­den im Aus­land in dei­nem Tarif ent­hal­ten sind, über­nimmt die Ver­si­che­rung die­sen Schaden.

4. Aus­schlüs­se und Einschränkungen

Es gibt eini­ge wich­ti­ge Ein­schrän­kun­gen bei der Deckung von Miet­sach­schä­den:

  • Vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schä­den: Wenn du absicht­lich Schä­den an gemie­te­ten Sachen ver­ur­sachst, greift die Ver­si­che­rung nicht. Sie über­nimmt nur Schä­den, die unab­sicht­lich und aus Fahr­läs­sig­keit entstehen.
  • Nor­ma­le Abnut­zung: Schä­den, die durch nor­ma­le Abnut­zung oder den all­täg­li­chen Gebrauch ent­ste­hen, sind in der Regel nicht ver­si­chert. Sol­che Schä­den gel­ten als nor­ma­le Gebrauchs­spu­ren und müs­sen nicht von der Haft­pflicht­ver­si­che­rung über­nom­men werden.
  • Schä­den an gelie­he­nen oder gepach­te­ten Gegen­stän­den: Schä­den an gelie­he­nen oder gepach­te­ten Gegen­stän­den sind oft nicht durch die Stan­dard-Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt, es sei denn, eine spe­zi­el­le Zusatz­klau­sel wur­de vereinbart.

5. Deckungs­sum­me und Selbstbeteiligung

Bei Miet­sach­schä­den soll­test du auf eine aus­rei­chen­de Deckungs­sum­me ach­ten. Üblich sind Sum­men zwi­schen 1 und 5 Mil­lio­nen Euro. Zudem bie­ten eini­ge Ver­si­che­rer die Mög­lich­keit, eine Selbst­be­tei­li­gung zu ver­ein­ba­ren, was die Prä­mie sen­ken kann, aber im Scha­dens­fall bedeu­tet, dass du einen Teil des Scha­dens selbst tra­gen musst.

Fazit

Ja, du kannst Schä­den an gemie­te­ten Sachen durch dei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung absi­chern, ins­be­son­de­re Schä­den an gemie­te­ten Woh­nun­gen oder Feri­en­häu­sern. Es ist jedoch wich­tig, den Tarif genau zu prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass Miet­sach­schä­den an fes­ten und beweg­li­chen Gegen­stän­den sowie im Aus­land abge­deckt sind. Bei Bedarf kannst du Zusatz­op­tio­nen für beweg­li­che gemie­te­te Gegen­stän­de wäh­len. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir dabei, den pas­sen­den Tarif für dei­ne Bedürf­nis­se zu finden.

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