Suche

Kann ich Schä­den, die durch Freun­de ver­ur­sacht wur­den, melden?

Kann ich Schä­den, die durch Freun­de ver­ur­sacht wur­den, melden?

Ja, grund­sätz­lich kannst du Schä­den, die durch Freun­de ver­ur­sacht wur­den, bei deren Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung mel­den, wenn sie einen Scha­den an dei­nem Eigen­tum oder an dir per­sön­lich ver­ur­sacht haben. Es ist jedoch wich­tig, dass der Scha­den unab­sicht­lich ver­ur­sacht wur­de. Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung dei­nes Freun­des springt in die­sem Fall ein und über­nimmt die Kos­ten für den Scha­den, solan­ge die­ser durch ein­fa­che Fahr­läs­sig­keit ent­stan­den ist und die Ver­si­che­rung des Freun­des sol­che Schä­den abdeckt.

Wann über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht dei­nes Freun­des den Schaden?

  1. Unab­sicht­li­cher Schaden
    • Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung dei­nes Freun­des greift, wenn der Scha­den unab­sicht­lich ver­ur­sacht wur­de, z. B. durch eine Unacht­sam­keit oder eine fahr­läs­si­ge Hand­lung. Dein Freund ist also nicht vor­sätz­lich oder absicht­lich für den Scha­den verantwortlich.
    • Bei­spiel: Dein Freund ist zu Besuch bei dir und stößt ver­se­hent­lich ein teu­res Glas oder eine Lam­pe um. In die­sem Fall wür­de die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung des Freun­des für den ent­stan­de­nen Sach­scha­den aufkommen.
  2. Per­so­nen­schä­den
    • Wenn dein Freund dich ver­se­hent­lich ver­letzt und du dadurch medi­zi­ni­sche Behand­lung benö­tigst oder ein Schmer­zens­geld for­derst, über­nimmt die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung dei­nes Freun­des auch die Kos­ten für die Behand­lung und even­tu­ell anfal­len­des Schmer­zens­geld.
    • Bei­spiel: Ihr spielt zusam­men Fuß­ball, und dein Freund ver­letzt dich ver­se­hent­lich, indem er dich zu Boden stößt. Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung dei­nes Freun­des könn­te in die­sem Fall die Kos­ten für ärzt­li­che Behand­lun­gen und Schmer­zens­geld übernehmen.
  3. Sach­schä­den
    • Wenn dein Freund dein Eigen­tum beschä­digt, über­nimmt sei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Repa­ra­tur­kos­ten oder den Wie­der­be­schaf­fungs­wert des beschä­dig­ten Gegenstands.
    • Bei­spiel: Dein Freund lässt ver­se­hent­lich dein Smart­phone fal­len und es zer­bricht. Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung dei­nes Freun­des könn­te den Scha­den erset­zen und dir die Repa­ra­tur­kos­ten oder den Neu­wert erstatten.

Wann greift die Pri­vat­haft­pflicht nicht?

Es gibt bestimm­te Fäl­le, in denen die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung dei­nes Freun­des nicht greift:

  1. Vor­sätz­lich ver­ur­sach­te Schäden
    • Wenn dein Freund den Scha­den vor­sätz­lich her­bei­ge­führt hat, wird sei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung den Scha­den nicht über­neh­men. In sol­chen Fäl­len bleibt der Scha­den an dir hän­gen, und du müss­test den Scha­den­er­satz pri­vat mit dei­nem Freund klären.
    • Bei­spiel: Dein Freund beschä­digt absicht­lich dein Eigen­tum oder ver­letzt dich aus einer Streit­si­tua­ti­on her­aus. In die­sem Fall über­nimmt die Ver­si­che­rung die Kos­ten nicht, da der Scha­den vor­sätz­lich ver­ur­sacht wurde.
  2. Schä­den an gelie­he­nen oder gemein­sam genutz­ten Gegenständen
    • Vie­le Stan­dard-Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen schlie­ßen Schä­den an gelie­he­nen oder gemein­sam genutz­ten Gegen­stän­den aus. Das bedeu­tet, wenn du dei­nem Freund etwas gelie­hen hast und er es beschä­digt, könn­te sei­ne Ver­si­che­rung den Scha­den nicht abde­cken, es sei denn, er hat eine spe­zi­el­le Klau­sel für gelie­he­ne Gegen­stän­de in sei­nem Vertrag.
    • Bei­spiel: Du leihst dei­nem Freund dei­nen Lap­top, und er beschä­digt ihn ver­se­hent­lich. In den meis­ten Fäl­len wird sei­ne Ver­si­che­rung den Scha­den nicht über­neh­men, da es sich um einen gelie­he­nen Gegen­stand handelt.
  3. Haf­tungs­aus­schluss durch Freundschaftsdienste
    • In man­chen Tari­fen der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung gibt es Aus­nah­men für soge­nann­te Gefäl­lig­keits­schä­den oder Freund­schafts­diens­te. Das bedeu­tet, dass Schä­den, die im Rah­men von unent­gelt­li­chen Gefäl­lig­kei­ten ent­ste­hen, nicht abge­deckt sind. Eini­ge Ver­si­che­run­gen bie­ten aller­dings erwei­ter­te Tari­fe an, die sol­che Schä­den einschließen.
    • Bei­spiel: Dein Freund hilft dir ehren­amt­lich beim Umzug und beschä­digt dabei ver­se­hent­lich dein Möbel­stück. In vie­len Fäl­len ist die­ser Scha­den nicht ver­si­chert, es sei denn, die Ver­si­che­rung des Freun­des bie­tet expli­zit eine Deckung für Gefälligkeitsschäden.

Wie mel­dest du den Schaden?

  1. Mit dei­nem Freund sprechen
    • Bevor du den Scha­den direkt mel­dest, soll­test du den Fall mit dei­nem Freund bespre­chen. In der Regel mel­det der Ver­ur­sa­cher (also dein Freund) den Scha­den bei sei­ner Ver­si­che­rung. Ihr soll­tet die Situa­ti­on gemein­sam bespre­chen und klä­ren, dass der Scha­den unab­sicht­lich pas­siert ist.
  2. Scha­den­mel­dung bei der Versicherung
    • Dein Freund mel­det den Scha­den dann bei sei­ner Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Er muss in der Regel eine Scha­den­an­zei­ge ein­rei­chen, in der er den Her­gang des Scha­dens schil­dert. Es ist hilf­reich, wenn du als Geschä­dig­ter eben­falls eine schrift­li­che Beschrei­bung des Scha­dens und ggf. Fotos oder Bele­ge über den Wert des beschä­dig­ten Gegen­stands beilegst.
  3. Scha­dens­re­gu­lie­rung
    • Die Ver­si­che­rung wird den Scha­den prü­fen und ent­schei­den, ob sie den Scha­den über­nimmt. In den meis­ten Fäl­len wird die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung für unab­sicht­lich ver­ur­sach­te Schä­den ein­sprin­gen und den Scha­den regulieren.

Fazit

Wenn ein Freund bei dir einen unab­sicht­li­chen Scha­den ver­ur­sacht, kannst du den Scha­den über sei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung regu­lie­ren las­sen. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Sach­schä­den und Per­so­nen­schä­den, solan­ge der Scha­den nicht vor­sätz­lich oder im Rah­men von gelie­he­nen Gegen­stän­den ent­stan­den ist. Es ist rat­sam, den Vor­fall gemein­sam zu bespre­chen und sicher­zu­stel­len, dass der Scha­den kor­rekt bei der Ver­si­che­rung gemel­det wird. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen kann dir hel­fen, eine Ver­si­che­rung zu fin­den, die sol­che Fäl­le umfas­send abdeckt.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Privathaftpflicht Versicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Privathaftpflicht Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen