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Kann ich Schäden, die durch Freunde verursacht wurden, melden?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 23. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, du kannst Schäden, die dein Freund unabsichtlich verursacht hat, über dessen Privathaftpflichtversicherung geltend machen. Die Versicherung deines Freundes übernimmt Kosten für unbeabsichtigte Sachschäden und Personenschäden, solange diese durch Fahrlässigkeit und nicht durch Vorsatz entstanden sind. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen, etwa bei geliehenen Gegenständen oder Gefälligkeitsschäden.

Ja, du kannst Schä­den, die dein Freund unab­sicht­lich ver­ur­sacht hat, über des­sen Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung gel­tend machen. Die Ver­si­che­rung dei­nes Freun­des über­nimmt Kos­ten für unbe­ab­sich­tig­te Sach­schä­den und Per­so­nen­schä­den, solan­ge die­se durch Fahr­läs­sig­keit und nicht durch Vor­satz ent­stan­den sind. Aller­dings gibt es wich­ti­ge Aus­nah­men, etwa bei gelie­he­nen Gegen­stän­den oder Gefälligkeitsschäden.

Wann die Pri­vat­haft­pflicht dei­nes Freun­des den Scha­den übernimmt

Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung greift bei unbe­ab­sich­tig­ten Schä­den, die durch ein­fa­che Fahr­läs­sig­keit ent­stan­den sind. Dies umfasst:

  • Sach­schä­den: Dein Freund stößt ver­se­hent­lich dein Smart­phone um und es bricht – die Ver­si­che­rung ersetzt Repa­ra­tur­kos­ten oder Neuwert.
  • Per­so­nen­schä­den: Ihr spielt Fuß­ball und dein Freund ver­letzt dich ver­se­hent­lich – die Ver­si­che­rung über­nimmt ärzt­li­che Behand­lungs­kos­ten und unter Umstän­den Schmerzensgeld.
  • Ver­mö­gens­schä­den: In man­chen Fäl­len sind auch finan­zi­el­le Fol­ge­schä­den abge­deckt, etwa wenn dein Freund dei­nen Lap­top beschä­digt und du dadurch Geschäfts­aus­fäl­le hast.

Wich­tig: Der Scha­den muss unab­sicht­lich ent­stan­den sein. Die blo­ße Tat­sa­che, dass dein Freund den Scha­den ver­ur­sacht hat, reicht aus – er muss kei­ne Schuld zugeben.

Wann die Pri­vat­haft­pflicht nicht greift – wich­ti­ge Ausnahmen

  • Vor­sätz­li­che Schä­den: Hat dein Freund den Scha­den absicht­lich her­bei­ge­führt, wei­gert sich die Ver­si­che­rung zu zah­len. Der Scha­den bleibt dann an dir hängen.
  • Gelie­he­ne oder gemein­sam genutz­te Gegen­stän­de: Vie­le Stan­dard-Poli­cen schlie­ßen Schä­den an gelie­he­nen Sachen aus. Wenn du dei­nem Freund dei­nen Lap­top leihst und er beschä­digt ihn, zahlt die Ver­si­che­rung oft nicht.
  • Gefäl­lig­keits­schä­den: Schä­den, die bei ehren­amt­li­cher Hil­fe ent­ste­hen (etwa beim Umzug), sind häu­fig nicht ver­si­chert – es sei denn, die Poli­ce bie­tet eine spe­zi­el­le Deckung für Freundschaftsdienste.
  • Gro­be Fahr­läs­sig­keit: Man­che Ver­si­che­rer leis­ten auch bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit nicht oder nur teilweise.

Prak­ti­sche Schrit­te zur Schadenmeldung

  • Mit dei­nem Freund abspre­chen: Bespricht den Vor­fall gemein­sam und einigt euch auf eine rea­lis­ti­sche Scha­den­schil­de­rung. Dein Freund soll­te die Scha­den­mel­dung bei sei­ner Ver­si­che­rung einreichen.
  • Doku­men­ta­ti­on sam­meln: Erstel­le Fotos des beschä­dig­ten Gegen­stands, samm­le Kauf­be­le­ge oder Rech­nun­gen und notie­re Zeu­gen. Dies erleich­tert der Ver­si­che­rung die Schadensregulierung.
  • Scha­den­an­zei­ge ein­rei­chen: Dein Freund reicht die Scha­den­mel­dung mit voll­stän­di­gen Infor­ma­tio­nen zum Ver­si­che­rer ein. Gebe dei­nem Freund eine schrift­li­che Bestä­ti­gung des Scha­dens mit.
  • Regu­lie­rung abwar­ten: Der Ver­si­che­rer prüft den Fall und zahlt bei Bestä­ti­gung den Schadensersatz.

Tipp: Ein Ver­gleich ver­schie­de­ner Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen lohnt sich. Eini­ge Tari­fe bie­ten erwei­ter­te Deckung für Gefäl­lig­keits­schä­den oder schlie­ßen weni­ger Aus­nah­men ein. Über­prü­fe vor Abschluss, wel­che Schä­den in dei­ner und der Poli­ce dei­nes Freun­des kon­kret abge­deckt sind – so ver­mei­dest du unan­ge­neh­me Überraschungen.

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