Als Vermieter haben Sie das Recht, von Ihrem Mieter eine Hausratversicherung zu verlangen. Dies kann im Mietvertrag oder einer Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter festgelegt werden.
Eine Hausratversicherung schützt jedoch den Mieter vor Schäden an seinen eigenen Einrichtungsgegenständen und Wertsachen, und nicht das Eigentum des Vermieters. Es ist daher wichtig, dass der Vermieter eine separate Gebäudeversicherung abschließt, um das Gebäude selbst und damit das Eigentum des Vermieters zu schützen.