Ja, als Vermieter haben Sie das Recht, von Ihrem Mieter den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung zu verlangen. Eine Privathaftpflicht schützt den Mieter vor den finanziellen Folgen von Schäden, die er während der Mietzeit verursachen kann.
Das Verlangen einer Privat Haftpflicht Versicherung kann in den Mietvertrag aufgenommen werden und ist in der Regel zulässig, sofern es sich um eine angemessene Forderung handelt.