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Kann man auch die Garage mitversichern?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 18. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, Garagen können in der Hausratversicherung mitversichert werden – allerdings nur, wenn sie zum Versicherungsort gehören und Hausrat wie Fahrräder, Werkzeuge oder Gartengeräte enthalten. Die genauen Bedingungen und Deckungsgrenzen variieren je nach Versicherer und Tarif erheblich.

Ja, Gara­gen kön­nen in der Haus­rat­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert wer­den – aller­dings nur, wenn sie zum Ver­si­che­rungs­ort gehö­ren und Haus­rat wie Fahr­rä­der, Werk­zeu­ge oder Gar­ten­ge­rä­te ent­hal­ten. Die genau­en Bedin­gun­gen und Deckungs­gren­zen vari­ie­ren je nach Ver­si­che­rer und Tarif erheblich.

Wann ist die Gara­ge in der Haus­rat­ver­si­che­rung enthalten?

Die meis­ten Haus­rat­ver­si­che­run­gen decken Gara­gen auto­ma­tisch mit ab, wenn fol­gen­de Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind:

  • Räum­li­che Nähe: Die Gara­ge muss auf dem­sel­ben Grund­stück oder in unmit­tel­ba­rer Nähe zur ver­si­cher­ten Woh­nung lie­gen. Auch Tief­ga­ra­gen und Ein­zel­ga­ra­gen in der nähe­ren Umge­bung kön­nen ein­ge­schlos­sen sein – wich­tig ist die Anmel­dung beim Versicherer.
  • Nut­zung für Haus­rat: Ent­schei­dend ist nicht das Auto, son­dern der dar­in gela­ger­te Haus­rat. Fahr­rä­der, Elek­tro­werk­zeu­ge, Gar­ten­ma­schi­nen, Sport­aus­rüs­tung oder Gar­ten­mö­bel sind typi­sche ver­si­cher­te Gegenstände.
  • Abschluss der Gara­ge: Für den Dieb­stahl­schutz ist zwin­gend erfor­der­lich, dass die Gara­ge abge­schlos­sen ist. Offe­ne oder unver­schlos­se­ne Gara­gen füh­ren oft zu Leis­tungs­kür­zun­gen im Schadensfall.

Wel­che Risi­ken und Gegen­stän­de sind versichert?

In der Gara­ge gela­ger­te Haus­rats­ge­gen­stän­de sind gegen die übli­chen Ver­si­che­rungs­ri­si­ken geschützt:

  • Ein­bruch­dieb­stahl: Gestoh­le­ne Werk­zeu­ge, Fahr­rä­der oder ande­re Gegen­stän­de aus einer abge­schlos­se­nen Gara­ge sind versichert.
  • Feu­er und Brand­schä­den: Gegen­stän­de bei Brän­den in der Garage.
  • Lei­tungs­was­ser­schä­den: Beschä­di­gun­gen durch Rohr­bruch oder Wasserschäden.
  • Sturm und Hagel: Schä­den an Gegen­stän­den durch Witterungseinflüsse.

Nicht ver­si­chert sind hin­ge­gen: Das Fahr­zeug selbst (falls nicht über Kfz-Ver­si­che­rung abge­si­chert), Gegen­stän­de ohne Ver­si­che­rungs­ver­ein­ba­rung außer­halb der Woh­nung, und hoch­wer­ti­ge Wert­ge­gen­stän­de (hier gel­ten oft redu­zier­te Deckungssummen).

Wich­ti­ge Ein­schrän­kun­gen und Deckungsgrenzen

Beim Ver­si­che­rungs­schutz für Gara­gen gibt es zen­tra­le Limi­tie­run­gen zu beachten:

  • Ent­schä­di­gungs­gren­zen für Außen­räu­me: Vie­le Ver­si­che­rer zah­len für Gegen­stän­de außer­halb der Woh­nung nur bis ca. 10–20 % der Ver­si­che­rungs­sum­me. Hoch­wer­ti­ge Werk­zeu­ge oder Fahr­rä­der kön­nen schnell unter­ver­si­chert sein.
  • Wert­ge­gen­stän­de: Schmuck, Elek­tro­nik oder Bar­geld haben in der Gara­ge oft kei­nen oder nur sehr begrenz­ten Schutz.
  • Fahr­rä­der: Eini­ge Tari­fe decken Fahr­rä­der nur bis zu einer bestimm­ten Sum­me ab (ca. 300–600 €). Für E‑Bikes oder hoch­wer­ti­ge Räder ist oft eine sepa­ra­te Fahr­rad­ver­si­che­rung sinnvoll.
  • Schloss­re­pa­ra­tu­ren: Nach Ein­bruch wer­den Schloss­re­pa­ra­tu­ren nicht immer voll­stän­dig erstattet.

Check­lis­te: So sichern Sie Ihre Gara­ge rich­tig ab

  • Fra­gen Sie Ihren Ver­si­che­rer expli­zit nach der Gara­gen-Deckung und hal­ten Sie die Ant­wort schrift­lich fest.
  • Über­prü­fen Sie die Ent­schä­di­gungs­gren­zen für Gegen­stän­de außer­halb der Woh­nung in den Versicherungsbedingungen.
  • Doku­men­tie­ren Sie den Wert aller wert­vol­len Gegen­stän­de mit Fotos und Kaufbelegen.
  • Schlie­ßen Sie die Gara­ge ab und repa­rie­ren Sie Schä­den am Schloss zeitnah.
  • Erwä­gen Sie Zusatz­ver­si­che­run­gen (z. B. Fahr­rad­ver­si­che­rung) für beson­ders wert­vol­le Gegenstände.
  • Ver­glei­chen Sie Tari­fe ver­schie­de­ner Ver­si­che­rer – die Gara­gen-Rege­lun­gen unter­schei­den sich erheblich.
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