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Kann man auch die Gara­ge mitversichern?

Ja, Gara­gen kön­nen in der Haus­rat­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert wer­den, wenn sie sich in der Nähe der Woh­nung oder des Hau­ses befin­den und fest zu Ihrem Grund­stück oder Ihrer Woh­nung gehö­ren. Gegen­stän­de, die in der Gara­ge gela­gert wer­den, kön­nen somit gegen ver­schie­de­ne Risi­ken wie Ein­bruch­dieb­stahl, Feu­er, Lei­tungs­was­ser oder Sturm­schä­den ver­si­chert sein. Es gibt jedoch eini­ge Punk­te zu beach­ten, um sicher­zu­stel­len, dass die Gara­ge und der dar­in gela­ger­te Haus­rat ord­nungs­ge­mäß ver­si­chert sind.

Wann ist die Gara­ge mitversichert?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt in der Regel Gara­gen mit ab, wenn:

  1. Nähe zur Woh­nung:
    • Die Gara­ge muss ent­we­der direkt an die Woh­nung oder das Haus angren­zen oder sich in der Nähe befin­den, etwa auf dem glei­chen Grund­stück oder in der direk­ten Umge­bung. Eine Tief­ga­ra­ge oder eine Ein­zel­ga­ra­ge in der Nähe kann eben­falls mit­ver­si­chert sein, wenn sie in den Ver­si­che­rungs­ver­trag auf­ge­nom­men wird.
  2. Nut­zung der Gara­ge:
    • Die Gara­ge darf nicht nur für das Abstel­len eines Fahr­zeugs genutzt wer­den. Die Haus­rat­ver­si­che­rung greift für Haus­rat-Gegen­stän­de, die dort gela­gert sind, wie z. B. Fahr­rä­der, Werk­zeu­ge, Gar­ten­ge­rä­te oder Sport­aus­rüs­tung.

Wel­che Risi­ken sind in der Gara­ge versichert?

Wenn die Gara­ge in den Ver­si­che­rungs­schutz der Haus­rat­ver­si­che­rung ein­ge­schlos­sen ist, gel­ten die glei­chen ver­si­cher­ten Risi­ken wie für die Wohnung:

  • Ein­bruch­dieb­stahl: Wenn Gegen­stän­de wie Werk­zeu­ge, Fahr­rä­der oder Gar­ten­ge­rä­te aus einer abge­schlos­se­nen Gara­ge gestoh­len wer­den, ist der Dieb­stahl in der Regel durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abgedeckt.
  • Feu­er: Bei einem Brand in der Gara­ge sind die dar­in gela­ger­ten Haus­rats­ge­gen­stän­de eben­falls versichert.
  • Lei­tungs­was­ser­schä­den: Wenn ein Was­ser­rohr in der Gara­ge bricht und gela­ger­te Gegen­stän­de beschä­digt wer­den, zahlt die Hausratversicherung.
  • Sturm- und Hagel­schä­den: Schä­den an Gegen­stän­den, die durch Sturm oder Hagel in der Gara­ge beschä­digt wer­den, sind eben­falls abgedeckt.

Ein­schrän­kun­gen bei der Ver­si­che­rung von Garagen

Obwohl die Haus­rat­ver­si­che­rung die Gara­ge mit­ver­si­chern kann, gibt es eini­ge Einschränkungen:

  1. Ein­bruch­schutz:
    • Die Gara­ge muss in der Regel abge­schlos­sen sein, damit die Ver­si­che­rung im Fall eines Dieb­stahls zahlt. Wenn die Gara­ge nicht abge­schlos­sen ist, kann die Ver­si­che­rung die Leis­tung kür­zen oder verweigern.
  2. Fahr­zeu­ge:
    • Autos oder Motor­rä­der, die in der Gara­ge abge­stellt sind, wer­den nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt. Die­se müs­sen über eine Kfz-Ver­si­che­rung abge­si­chert wer­den. Zube­hör wie Rei­fen oder Fahr­rä­der kön­nen jedoch je nach Poli­ce in der Haus­rat­ver­si­che­rung ent­hal­ten sein.
  3. Wert­ge­gen­stän­de:
    • Wert­ge­gen­stän­de wie Schmuck oder teu­re Elek­tronik­ge­rä­te soll­ten nicht in der Gara­ge gela­gert wer­den, da die Deckung für sol­che Gegen­stän­de außer­halb der Woh­nung in der Regel begrenzt ist.
  4. Ent­schä­di­gungs­gren­zen:
    • Für Gegen­stän­de, die in Gara­gen oder ande­ren Außen­be­rei­chen gela­gert wer­den, gel­ten häu­fig Ent­schä­di­gungs­gren­zen. Die­se kön­nen je nach Ver­si­che­rer und Poli­ce vari­ie­ren. Es ist rat­sam, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen zu prü­fen, um zu sehen, ob eine zusätz­li­che Erwei­te­rung des Ver­si­che­rungs­schut­zes für die­se Berei­che sinn­voll ist.

Was tun im Schadensfall?

Wenn es zu einem Scha­den in der Gara­ge kommt, soll­ten Sie fol­gen­de Schrit­te unternehmen:

  1. Scha­den doku­men­tie­ren:
    • Foto­gra­fie­ren Sie die beschä­dig­ten oder gestoh­le­nen Gegen­stän­de und notie­ren Sie, was genau betrof­fen ist.
  2. Scha­den mel­den:
    • Infor­mie­ren Sie Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung schnellst­mög­lich über den Scha­den und rei­chen Sie eine Scha­dens­mel­dung ein.
  3. Kauf­be­le­ge ein­rei­chen:
    • Bewah­ren Sie Kauf­be­le­ge oder Nach­wei­se über den Wert der beschä­dig­ten oder gestoh­le­nen Gegen­stän­de auf, um den Scha­den bei der Ver­si­che­rung gel­tend zu machen.

Fazit

Ja, Gara­gen kön­nen in der Haus­rat­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert wer­den, wenn sie zur Woh­nung oder zum Haus gehö­ren und sich in der Nähe befin­den. In der Gara­ge gela­ger­te Haus­rats­ge­gen­stän­de wie Fahr­rä­der, Werk­zeu­ge oder Gar­ten­ge­rä­te sind dann gegen Risi­ken wie Ein­bruch, Feu­er und Lei­tungs­was­ser­schä­den ver­si­chert. Ach­ten Sie jedoch auf Ein­schrän­kun­gen bei der Absi­che­rung und prü­fen Sie, ob eine erwei­ter­te Deckung für Ihre Gara­ge sinn­voll ist. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, die pas­sen­de Poli­ce zu fin­den und die Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten zu optimieren.

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