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Ja, Garagen können in der Hausratversicherung mitversichert werden – allerdings nur, wenn sie zum Versicherungsort gehören und Hausrat wie Fahrräder, Werkzeuge oder Gartengeräte enthalten. Die genauen Bedingungen und Deckungsgrenzen variieren je nach Versicherer und Tarif erheblich.
Ja, Garagen können in der Hausratversicherung mitversichert werden – allerdings nur, wenn sie zum Versicherungsort gehören und Hausrat wie Fahrräder, Werkzeuge oder Gartengeräte enthalten. Die genauen Bedingungen und Deckungsgrenzen variieren je nach Versicherer und Tarif erheblich.
Die meisten Hausratversicherungen decken Garagen automatisch mit ab, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
In der Garage gelagerte Hausratsgegenstände sind gegen die üblichen Versicherungsrisiken geschützt:
Nicht versichert sind hingegen: Das Fahrzeug selbst (falls nicht über Kfz-Versicherung abgesichert), Gegenstände ohne Versicherungsvereinbarung außerhalb der Wohnung, und hochwertige Wertgegenstände (hier gelten oft reduzierte Deckungssummen).
Beim Versicherungsschutz für Garagen gibt es zentrale Limitierungen zu beachten:
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