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Kann man bei der Haus­rat­ver­si­che­rung Son­der­wün­sche angeben?

Ja, bei der Haus­rat­ver­si­che­rung kannst du in vie­len Fäl­len Son­der­wün­sche ange­ben und den Ver­si­che­rungs­schutz indi­vi­du­ell an dei­ne Bedürf­nis­se anpas­sen. Die­se Anpas­sun­gen sind beson­ders nütz­lich, wenn du spe­zi­el­le Anfor­de­run­gen hast oder zusätz­li­chen Schutz für bestimm­te Gegen­stän­de oder Risi­ken benö­tigst. Hier sind eini­ge Bei­spie­le für Son­der­wün­sche, die du bei einer Haus­rat­ver­si­che­rung ange­ben kannst:

1. Erwei­te­rung des Ver­si­che­rungs­schut­zes für beson­de­re Wertgegenstände

Wenn du Wert­ge­gen­stän­de wie teu­ren Schmuck, Kunst­wer­ke, Anti­qui­tä­ten oder hoch­wer­ti­ge Elek­tro­nik besitzt, kannst du den Schutz der Haus­rat­ver­si­che­rung erwei­tern, um höhe­re Ent­schä­di­gungs­gren­zen festzulegen:

  • Wert­sa­chen­ver­si­che­rung: Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­el­le Zusatz­bau­stei­ne für Wert­sa­chen an, mit denen du die Ent­schä­di­gungs­gren­ze erhö­hen kannst, um teu­re Gegen­stän­de abzu­si­chern. Die­se Ver­si­che­rung kann auf die Beson­der­hei­ten dei­ner wert­vol­len Gegen­stän­de zuge­schnit­ten werden.
  • Indi­vi­du­el­le Ver­ein­ba­run­gen: Du kannst spe­zi­el­le Gegen­stän­de, die beson­ders teu­er sind, ein­zeln in der Ver­si­che­rungs­po­li­ce auf­füh­ren las­sen, um sicher­zu­stel­len, dass sie im Scha­dens­fall voll­stän­dig ersetzt werden.

2. Anpas­sung der Selbstbeteiligung

Die Selbst­be­tei­li­gung kannst du bei vie­len Haus­rat­ver­si­che­run­gen indi­vi­du­ell anpas­sen. Eine höhe­re Selbst­be­tei­li­gung senkt in der Regel die monat­li­chen Prä­mi­en, wäh­rend eine gerin­ge­re Selbst­be­tei­li­gung die Prä­mi­en erhöht, aber dafür die finan­zi­el­le Belas­tung im Scha­dens­fall verringert.

  • Fle­xi­ble Selbst­be­tei­li­gung: Du kannst bei Ver­trags­ab­schluss ent­schei­den, wie hoch die Selbst­be­tei­li­gung aus­fal­len soll, zum Bei­spiel 150 Euro, 300 Euro oder mehr. Man­che Ver­si­che­rer bie­ten auch eine kom­plett selbst­be­tei­li­gungs­freie Ver­si­che­rung an.

3. Zusatz­bau­stei­ne für spe­zi­el­le Risiken

Für beson­de­re Risi­ken, die nicht stan­dard­mä­ßig in der Haus­rat­ver­si­che­rung ent­hal­ten sind, kannst du Zusatz­bau­stei­ne abschlie­ßen. Zu den gän­gi­gen Zusatz­ver­si­che­run­gen gehören:

  • Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung: Die­se Ver­si­che­rung deckt Schä­den durch Natur­ka­ta­stro­phen wie Über­schwem­mun­gen, Stark­re­gen, Erd­rut­sche oder Lawi­nen ab. Die­ser Schutz ist beson­ders wich­tig, wenn du in einem Gebiet mit einem hohen Risi­ko für sol­che Ereig­nis­se lebst.
  • Fahr­rad­ver­si­che­rung: Du kannst eine spe­zi­el­le Ver­si­che­rung für dein Fahr­rad abschlie­ßen, um es gegen Dieb­stahl oder Schä­den abzu­si­chern, auch wenn es sich nicht in dei­ner Woh­nung oder dei­nem Haus befin­det. Dies ist beson­ders sinn­voll, wenn du ein teu­res Fahr­rad besitzt.
  • Glas­ver­si­che­rung: Schä­den an Fens­tern, Spie­geln oder Glas­flä­chen sind oft nicht stan­dard­mä­ßig in der Haus­rat­ver­si­che­rung ent­hal­ten. Du kannst eine Glas­bruch­ver­si­che­rung als Zusatz­bau­stein abschlie­ßen, um sol­che Schä­den abzudecken.

4. Anpas­sung der Außenversicherung

Wenn du häu­fig reist oder oft wert­vol­le Gegen­stän­de außer­halb dei­ner Woh­nung mit­nimmst, kannst du den Umfang der Außen­ver­si­che­rung erwei­tern las­sen. Die Außen­ver­si­che­rung schützt dei­nen Haus­rat auch außer­halb dei­ner Woh­nung, zum Bei­spiel im Urlaub oder auf Geschäftsreisen.

  • Erhö­hung der Ent­schä­di­gungs­gren­ze: Die Außen­ver­si­che­rung ist oft auf einen Pro­zent­satz der Ver­si­che­rungs­sum­me begrenzt, zum Bei­spiel 10–20 %. Du kannst die­se Ent­schä­di­gungs­gren­ze erhö­hen, wenn du häu­fig Gegen­stän­de wie Lap­tops oder Kame­ras mit dir führst.
  • Gel­tungs­be­reich erwei­tern: Du kannst den Gel­tungs­be­reich der Außen­ver­si­che­rung anpas­sen, sodass dein Haus­rat auch in ande­ren Län­dern oder bei län­ge­ren Auf­ent­hal­ten abge­si­chert ist.

5. Schutz vor gro­ber Fahrlässigkeit

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten den Ver­zicht auf den Ein­wand der gro­ben Fahr­läs­sig­keit an. Dies bedeu­tet, dass auch dann Ver­si­che­rungs­schutz besteht, wenn du selbst fahr­läs­sig gehan­delt hast, wie zum Beispiel:

  • Offe­ne Fens­ter: Falls ein Ein­bruch durch ein offe­nes Fens­ter oder eine unver­schlos­se­ne Tür pas­siert, greift die Ver­si­che­rung trotz­dem, sofern die­ser Ver­zicht ver­ein­bart wurde.
  • Unacht­sam­keit: Falls du ver­se­hent­lich einen Brand durch eine unbe­auf­sich­tig­te Ker­ze ver­ur­sachst, bist du trotz gro­ber Fahr­läs­sig­keit ver­si­chert, wenn die­se Klau­sel in dei­ner Poli­ce ent­hal­ten ist.

6. Tem­po­rä­rer Zusatzschutz

Man­che Ver­si­che­run­gen bie­ten die Mög­lich­keit, den Ver­si­che­rungs­schutz tem­po­rär zu erwei­tern, zum Bei­spiel bei Umzü­gen oder grö­ße­ren Renovierungen:

  • Erwei­te­rung bei Umzug: Du kannst dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung vor­über­ge­hend für den alten und den neu­en Wohn­ort akti­vie­ren, sodass bei­de Woh­nun­gen wäh­rend des Umzugs ver­si­chert sind.
  • Erwei­te­rung bei Reno­vie­run­gen: Wäh­rend einer Reno­vie­rung kannst du zusätz­li­che Absi­che­run­gen abschlie­ßen, etwa gegen Schä­den durch Bau­ar­bei­ten oder Vandalismus.

Fazit

Ja, du kannst bei der Haus­rat­ver­si­che­rung Son­der­wün­sche ange­ben und den Ver­si­che­rungs­schutz indi­vi­du­ell an dei­ne Bedürf­nis­se anpas­sen. Dazu gehö­ren unter ande­rem der Schutz wert­vol­ler Gegen­stän­de, die Anpas­sung der Selbst­be­tei­li­gung, Zusatz­bau­stei­ne für beson­de­re Risi­ken und der Ver­zicht auf den Ein­wand der gro­ben Fahr­läs­sig­keit. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die rich­ti­ge Poli­ce zu fin­den, die dei­ne indi­vi­du­el­len Son­der­wün­sche berück­sich­tigt und dei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten opti­mal anpasst.

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