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Kann man die KFZ Ver­si­che­rung per Email kündigen?

Ob Sie Ihre Kfz-Ver­si­che­rung per E‑Mail kün­di­gen kön­nen, hängt von den Bedin­gun­gen des jewei­li­gen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­mens ab. Eini­ge Ver­si­che­rer akzep­tie­ren Kün­di­gun­gen per E‑Mail, wäh­rend ande­re auf eine schrift­li­che Kün­di­gung per Post bestehen. Es ist wich­tig, sich vor­her bei Ihrer Ver­si­che­rung zu erkun­di­gen, wel­che Art der Kün­di­gung sie akzeptieren.

Die Kün­di­gung soll­te immer bestimm­te Infor­ma­tio­nen ent­hal­ten, wie Ihre Ver­si­che­rungs­num­mer, den Tag, an dem die Kün­di­gung wirk­sam wer­den soll, und eine Anfor­de­rung für eine Kündigungsbestätigung.

Beden­ken Sie auch, dass eine E‑Mail als weni­ger ver­bind­lich ange­se­hen wer­den kann als ein Ein­schrei­ben per Post, da sie tech­ni­schen Pro­ble­men unter­lie­gen kann, z. B. kön­nen E‑Mails in Spam-Ord­nern lan­den oder gar nicht erst zuge­stellt wer­den. Es könn­te auch schwie­ri­ger sein, nach­zu­wei­sen, dass die Kün­di­gung frist­ge­recht ver­sandt wur­de, wenn sie per E‑Mail erfolgt ist. Daher ist es immer rat­sam, sich eine Emp­fangs­be­stä­ti­gung oder ähn­li­ches von Ihrem Ver­si­che­rer geben zu las­sen, wenn Sie per E‑Mail kündigen.

Beach­ten Sie bit­te, dass dies all­ge­mei­ne Rat­schlä­ge sind und es immer rat­sam ist, sich direkt bei Ihrer Ver­si­che­rung zu erkun­di­gen, bevor Sie eine Kün­di­gung einreichen.

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