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Kann man die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung steu­er­lich absetzen?

Kann man die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung steu­er­lich absetzen?

Ob du die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung steu­er­lich abset­zen kannst, hängt stark von der Nut­zung des Pfer­des ab. Grund­sätz­lich ist eine pri­va­te Pfer­de­haft­pflicht Ver­si­che­rung, die für die Hal­tung eines pri­vat genutz­ten Pfer­des abge­schlos­sen wird, in der Regel nicht steu­er­lich absetz­bar, da sie als pri­va­te Ver­si­che­rung gilt. Aller­dings gibt es Aus­nah­men, bei denen die Pfer­de­haft­pflicht steu­er­lich gel­tend gemacht wer­den kann, ins­be­son­de­re wenn das Pferd beruf­lich genutzt wird.

Steu­er­li­che Absetz­bar­keit im pri­va­ten Bereich

Im rein pri­va­ten Bereich, wenn das Pferd als Frei­zeit- oder Sport­pferd gehal­ten wird, gilt die Pfer­de­haft­pflicht als eine frei­wil­li­ge Ver­si­che­rung und zählt nicht zu den soge­nann­ten „Son­der­aus­ga­ben“, die steu­er­lich abge­setzt wer­den kön­nen. Dazu zäh­len nor­ma­ler­wei­se nur bestimm­te Ver­si­che­run­gen wie Kranken‑, Pfle­ge- oder Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen, die dem Schutz der eige­nen Per­son oder der Exis­tenz­si­che­rung dienen.

Bei­spiel:
  • Du hältst dein Pferd rein als Frei­zeit­tier, um Aus­rit­te oder Hob­by­sport zu betrei­ben. In die­sem Fall ist die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht steu­er­lich absetz­bar, da sie rein pri­vat ver­an­lasst ist.

Steu­er­li­che Absetz­bar­keit bei beruf­li­cher Nutzung

Wenn das Pferd beruf­lich genutzt wird, zum Bei­spiel im Rah­men einer gewerb­li­chen Tätig­keit oder als Teil einer beruf­li­chen Nut­zung (z. B. als Reit­leh­rer, Züch­ter oder für The­ra­pie­zwe­cke), kann die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung als betrieb­li­che Aus­ga­be in der Steu­er­erklä­rung ange­setzt wer­den. In die­sem Fall wird die Ver­si­che­rung als not­wen­di­ge Betriebs­aus­ga­be betrach­tet, um das geschäft­li­che Risi­ko abzusichern.

Bei­spiel:
  • Du nutzt dein Pferd beruf­lich, z. B. in einer Reit­schu­le, für the­ra­peu­ti­sches Rei­ten oder als Zucht­pferd. In die­sen Fäl­len kannst du die Kos­ten für die Pfer­de­haft­pflicht als Betriebs­aus­ga­be in dei­ner Steu­er­erklä­rung gel­tend machen.

Wich­ti­ge Fak­to­ren für die Absetzbarkeit:

  1. Beruf­li­che Nut­zung des Pfer­des: Um die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung steu­er­lich gel­tend zu machen, muss eine beruf­li­che oder gewerb­li­che Nut­zung des Pfer­des nach­weis­bar sein. Das kann z. B. der Fall sein, wenn das Pferd in einem Reit­be­trieb, einer Zucht oder für the­ra­peu­ti­sche Zwe­cke genutzt wird.
  2. Nach­weis der Kos­ten: Wenn du die Pfer­de­haft­pflicht steu­er­lich abset­zen möch­test, musst du die Ver­si­che­rungs­kos­ten klar nach­wei­sen kön­nen. Das bedeu­tet, dass du die ent­spre­chen­den Bele­ge und Rech­nun­gen auf­be­wah­ren soll­test, um die Aus­ga­ben in dei­ner Steu­er­erklä­rung anzugeben.
  3. Ver­misch­te Nut­zung: Wenn du dein Pferd sowohl pri­vat als auch beruf­lich nutzt, wird es schwie­ri­ger, die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung voll­stän­dig abzu­set­zen. In sol­chen Fäl­len kön­nen antei­li­ge Kos­ten gel­tend gemacht wer­den, abhän­gig vom Grad der beruf­li­chen Nut­zung des Pfer­des. Hier­bei soll­te ein Steu­er­be­ra­ter kon­sul­tiert wer­den, um die Auf­tei­lung kor­rekt vorzunehmen.

Fazit

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist in der Regel nicht steu­er­lich absetz­bar, wenn das Pferd rein pri­vat genutzt wird. Wenn das Pferd jedoch für beruf­li­che Zwe­cke ein­ge­setzt wird, kann die Ver­si­che­rung als betrieb­li­che Aus­ga­be in der Steu­er­erklä­rung ange­ge­ben und somit abge­setzt wer­den. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, den pas­sen­den Tarif zu fin­den, beson­ders wenn du das Pferd beruf­lich nutzt und die Ver­si­che­rungs­kos­ten steu­er­lich gel­tend machen möchtest.

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