Kann man die Pferdehaftpflichtversicherung steuerlich absetzen?
Ob du die Pferdehaftpflichtversicherung steuerlich absetzen kannst, hängt stark von der Nutzung des Pferdes ab. Grundsätzlich ist eine private Pferdehaftpflicht Versicherung, die für die Haltung eines privat genutzten Pferdes abgeschlossen wird, in der Regel nicht steuerlich absetzbar, da sie als private Versicherung gilt. Allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen die Pferdehaftpflicht steuerlich geltend gemacht werden kann, insbesondere wenn das Pferd beruflich genutzt wird.
Steuerliche Absetzbarkeit im privaten Bereich
Im rein privaten Bereich, wenn das Pferd als Freizeit- oder Sportpferd gehalten wird, gilt die Pferdehaftpflicht als eine freiwillige Versicherung und zählt nicht zu den sogenannten „Sonderausgaben“, die steuerlich abgesetzt werden können. Dazu zählen normalerweise nur bestimmte Versicherungen wie Kranken‑, Pflege- oder Haftpflichtversicherungen, die dem Schutz der eigenen Person oder der Existenzsicherung dienen.
Beispiel:
- Du hältst dein Pferd rein als Freizeittier, um Ausritte oder Hobbysport zu betreiben. In diesem Fall ist die Pferdehaftpflichtversicherung nicht steuerlich absetzbar, da sie rein privat veranlasst ist.
Steuerliche Absetzbarkeit bei beruflicher Nutzung
Wenn das Pferd beruflich genutzt wird, zum Beispiel im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit oder als Teil einer beruflichen Nutzung (z. B. als Reitlehrer, Züchter oder für Therapiezwecke), kann die Pferdehaftpflichtversicherung als betriebliche Ausgabe in der Steuererklärung angesetzt werden. In diesem Fall wird die Versicherung als notwendige Betriebsausgabe betrachtet, um das geschäftliche Risiko abzusichern.
Beispiel:
- Du nutzt dein Pferd beruflich, z. B. in einer Reitschule, für therapeutisches Reiten oder als Zuchtpferd. In diesen Fällen kannst du die Kosten für die Pferdehaftpflicht als Betriebsausgabe in deiner Steuererklärung geltend machen.
Wichtige Faktoren für die Absetzbarkeit:
- Berufliche Nutzung des Pferdes: Um die Pferdehaftpflichtversicherung steuerlich geltend zu machen, muss eine berufliche oder gewerbliche Nutzung des Pferdes nachweisbar sein. Das kann z. B. der Fall sein, wenn das Pferd in einem Reitbetrieb, einer Zucht oder für therapeutische Zwecke genutzt wird.
- Nachweis der Kosten: Wenn du die Pferdehaftpflicht steuerlich absetzen möchtest, musst du die Versicherungskosten klar nachweisen können. Das bedeutet, dass du die entsprechenden Belege und Rechnungen aufbewahren solltest, um die Ausgaben in deiner Steuererklärung anzugeben.
- Vermischte Nutzung: Wenn du dein Pferd sowohl privat als auch beruflich nutzt, wird es schwieriger, die Pferdehaftpflichtversicherung vollständig abzusetzen. In solchen Fällen können anteilige Kosten geltend gemacht werden, abhängig vom Grad der beruflichen Nutzung des Pferdes. Hierbei sollte ein Steuerberater konsultiert werden, um die Aufteilung korrekt vorzunehmen.
Fazit
Die Pferdehaftpflichtversicherung ist in der Regel nicht steuerlich absetzbar, wenn das Pferd rein privat genutzt wird. Wenn das Pferd jedoch für berufliche Zwecke eingesetzt wird, kann die Versicherung als betriebliche Ausgabe in der Steuererklärung angegeben und somit abgesetzt werden. Ein Pferdehaftpflichtversicherung Vergleich hilft dir, den passenden Tarif zu finden, besonders wenn du das Pferd beruflich nutzt und die Versicherungskosten steuerlich geltend machen möchtest.