Suche

Kann man die private Unfallversicherung beitragsfrei stellen?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 02. November 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
✓ Direkte Antwort

Ja, eine private Unfallversicherung kann beitragsfrei gestellt werden. Dabei bleibt der Versicherungsschutz grundsätzlich bestehen, allerdings meist mit reduzierten Leistungen und Versicherungssummen. Die Beitragsfreistellung ist eine wichtige Flexibilitätsoption, wenn finanzielle Engpässe auftreten oder Vertragsklauseln dies vorsehen.

Ja, eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung kann bei­trags­frei gestellt wer­den. Dabei bleibt der Ver­si­che­rungs­schutz grund­sätz­lich bestehen, aller­dings meist mit redu­zier­ten Leis­tun­gen und Ver­si­che­rungs­sum­men. Die Bei­trags­frei­stel­lung ist eine wich­ti­ge Fle­xi­bi­li­täts­op­ti­on, wenn finan­zi­el­le Eng­päs­se auf­tre­ten oder Ver­trags­klau­seln dies vorsehen.

Was bedeu­tet Bei­trags­frei­stel­lung bei der Unfallversicherung?

Bei der Bei­trags­frei­stel­lung ent­fal­len die regel­mä­ßi­gen Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge, wäh­rend ein Basis­schutz erhal­ten bleibt. Dies unter­schei­det sich von einer Kün­di­gung, bei der der Ver­si­che­rungs­schutz voll­stän­dig endet. Aller­dings ist die bei­trags­freie Pha­se mit Leis­tungs­ein­bu­ßen ver­bun­den: Die Ver­si­che­rungs­sum­me wird typi­scher­wei­se ange­passt und berech­net sich oft nach der bereits ein­ge­zahl­ten Ver­si­che­rungs­leis­tung oder der Dau­er der Vertragslaufzeit.

Wich­tig zu wis­sen: Nicht jeder Unfall­ver­si­che­rer bie­tet die­se Opti­on an. Die Ver­füg­bar­keit hängt von den indi­vi­du­el­len Ver­trags­be­din­gun­gen ab. Man­che Ver­si­che­rer ermög­li­chen die Bei­trags­frei­stel­lung nur nach einer Min­dest­ver­trags­lauf­zeit oder unter bestimm­ten Voraussetzungen.

Vor­aus­set­zun­gen und Ablauf der Beitragsfreistellung

Um eine Unfall­ver­si­che­rung bei­trags­frei zu stel­len, müs­sen Sie einen for­mel­len Antrag bei Ihrem Ver­si­che­rer ein­rei­chen. Der Ver­si­che­rer prüft dar­auf­hin, ob die Bedin­gun­gen Ihres Ver­trags eine Bei­trags­frei­stel­lung zulas­sen. Nach Geneh­mi­gung erhal­ten Sie eine schrift­li­che Bestä­ti­gung mit genau­en Anga­ben zu:

  • Neu­er Ver­si­che­rungs­sum­me – meist deut­lich gerin­ger als die ursprüngliche
  • Gel­tungs­dau­er – wie lan­ge die bei­trags­freie Pha­se gilt
  • Ent­fal­len­den Zusatz­leis­tun­gen – bei­spiels­wei­se Zah­lun­gen bei Inva­li­di­tät oder Krankenhaustagegeld
  • Rück­kehr­op­ti­on – ob und unter wel­chen Bedin­gun­gen Sie zur regu­lä­ren Bei­trags­zah­lung zurück­keh­ren können

Die Bear­bei­tungs­dau­er liegt typi­scher­wei­se zwi­schen 2–4 Wochen. Wäh­rend die­ser Zeit soll­ten Sie klä­ren, ob Sie den redu­zier­ten Schutz als aus­rei­chend einstufen.

Prak­ti­sche Tipps zur Beitragsfreistellung

  • Ver­trags­be­din­gun­gen prü­fen: Lesen Sie Ihre Ver­si­che­rungs­un­ter­la­gen, um zu sehen, ob und unter wel­chen Bedin­gun­gen Bei­trags­frei­stel­lung mög­lich ist
  • Alter­na­ti­ven erwä­gen: Ein Tarif­wech­sel zu einem güns­ti­ge­ren Tarif bei glei­chem oder bes­se­rem Schutz kann sinn­vol­ler sein als Beitragsfreistellung
  • Leis­tungs­re­duk­ti­on doku­men­tie­ren: Las­sen Sie sich schrift­lich mit­tei­len, wel­che Leis­tun­gen weg­fal­len oder sinken
  • Rück­kehr­op­ti­on klä­ren: Fra­gen Sie, ob und wann Sie wie­der den vol­len Schutz reak­ti­vie­ren kön­nen – oft mit Gesund­heits­prü­fung verbunden
  • Ver­si­che­rungs­ver­gleich nut­zen: Bevor Sie sich für Bei­trags­frei­stel­lung ent­schei­den, prü­fen Sie aktu­el­le Unfall­ver­si­che­rungs­ta­ri­fe, um fle­xi­ble­re Optio­nen zu finden
  • Dau­er begren­zen: Betrach­ten Sie Bei­trags­frei­stel­lung als vor­über­ge­hen­de Lösung, nicht als Dauerzustand

Vor- und Nach­tei­le auf einen Blick

Vor­tei­le: Ver­si­che­rungs­schutz bleibt erhal­ten, kei­ne finan­zi­el­le Belas­tung, ein­fa­cher als Neu­ab­schluss nach Wiederaufnahme.

Nach­tei­le: Deut­lich redu­zier­te Ver­si­che­rungs­sum­me, Zusatz­leis­tun­gen ent­fal­len, im Scha­dens­fall mög­li­cher­wei­se unzu­rei­chen­de Deckung, Rück­kehr zum Voll­schutz oft mit Neu­be­rech­nung verbunden.

Unfallversicherung – Tarife vergleichen & sparen Kostenloser Vergleich · Unverbindlich · Sofortangebot
Zum Vergleichsrechner →

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen