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Kann man die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung bei­trags­frei stellen?

Ja, es ist mög­lich, eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung bei­trags­frei zu stel­len. Dabei bleibt der Ver­si­che­rungs­schutz bestehen, ohne dass der Ver­si­che­rungs­neh­mer wei­ter­hin Bei­trä­ge zah­len muss. Hier sind die wich­tigs­ten Details dazu:

1. Was bedeu­tet bei­trags­frei stellen?

Eine bei­trags­freie Unfall­ver­si­che­rung bedeu­tet, dass der Ver­si­che­rungs­neh­mer kei­ne regel­mä­ßi­gen Bei­trä­ge mehr zah­len muss, wäh­rend der Ver­si­che­rungs­schutz auf­recht­erhal­ten bleibt. Dies kann jedoch bestimm­te Ände­run­gen oder Ein­schrän­kun­gen in den Leis­tun­gen mit sich bringen.

2. Grün­de für die Beitragsfreistellung

  • Finan­zi­el­le Eng­päs­se: Eine häu­fi­ge Ursa­che ist eine vor­über­ge­hen­de finan­zi­el­le Not­la­ge, bei der der Ver­si­che­rungs­neh­mer die Bei­trä­ge nicht zah­len kann.
  • Son­der­ver­ein­ba­run­gen: Man­che Ver­trä­ge ent­hal­ten Klau­seln, die eine Bei­trags­frei­stel­lung nach einer bestimm­ten Lauf­zeit erlauben.
  • Indi­vi­du­el­le Wün­sche: In bestimm­ten Fäl­len kann eine Bei­trags­frei­stel­lung auf Wunsch des Ver­si­che­rungs­neh­mers erfol­gen, etwa um die Ver­si­che­rungs­kos­ten zu reduzieren.

3. Aus­wir­kun­gen auf den Versicherungsschutz

  • Redu­zier­te Leis­tun­gen: Die Ver­si­che­rungs­sum­me und Leis­tun­gen wie die Inva­li­di­täts­zah­lun­gen kön­nen redu­ziert werden.
  • Ein­ge­schränk­ter Schutz: Man­che Zusatz­leis­tun­gen könn­ten wäh­rend der bei­trags­frei­en Pha­se weg­fal­len oder ein­ge­schränkt sein.

4. Ablauf der Beitragsfreistellung

Um eine Unfall­ver­si­che­rung bei­trags­frei zu stel­len, muss ein Antrag beim Ver­si­che­rer ein­ge­reicht wer­den. Der Ver­si­che­rer prüft dann, ob die Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind und infor­miert den Ver­si­che­rungs­neh­mer über die Änderungen.

  • For­mel­ler Antrag: Ein Antrag ist erfor­der­lich, um die Bei­trags­frei­stel­lung in die Wege zu leiten.
  • Bestä­ti­gung durch den Ver­si­che­rer: Der Ver­si­che­rer bestä­tigt die Bei­trags­frei­stel­lung schrift­lich und gibt an, wel­che Anpas­sun­gen am Schutz vor­ge­nom­men werden.

5. Vor- und Nachteile

Vor­tei­le:

  • Kos­ten­ein­spa­rung: Du zahlst kei­ne Bei­trä­ge mehr, behältst aber den Grundschutz.
  • Wei­ter­hin abge­si­chert: Der Basis­schutz bleibt erhalten.

Nach­tei­le:

  • Ein­ge­schränk­te Leis­tun­gen: Leis­tun­gen kön­nen redu­ziert wer­den, was den Umfang der Absi­che­rung beeinflusst.
  • Mög­li­che Redu­zie­rung der Ver­si­che­rungs­sum­me: Die ver­ein­bar­te Deckungs­sum­me könn­te sinken.

6. Rück­kehr zur Beitragszahlung

In man­chen Fäl­len ist es mög­lich, nach einer bei­trags­frei­en Pha­se wie­der zur regu­lä­ren Bei­trags­zah­lung zurück­zu­keh­ren, um den vol­len Schutz wie­der­her­zu­stel­len. Dies hängt von den Bedin­gun­gen dei­nes Ver­trags ab und soll­te vor­ab geprüft werden.

Fazit

Eine bei­trags­freie pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung kann eine nütz­li­che Opti­on sein, um den Schutz auf­recht­zu­er­hal­ten, wenn die Bei­trags­zah­lung nicht mög­lich ist. Es ist jedoch wich­tig, die Bedin­gun­gen und Aus­wir­kun­gen genau zu prü­fen. Ein Unfall­ver­si­che­rung Ver­gleich kann dir hel­fen, Tari­fe zu fin­den, die eine sol­che Fle­xi­bi­li­tät bie­ten und opti­mal auf dei­ne Bedürf­nis­se zuge­schnit­ten sind.

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