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Kann man die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung steu­er­lich absetzen?

Ja, du kannst die Bei­trä­ge zu dei­ner pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung steu­er­lich abset­zen. Sie zäh­len zu den sons­ti­gen Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen und kön­nen in der Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung als Son­der­aus­ga­ben gel­tend gemacht wer­den. Aller­dings gibt es dabei eini­ge wich­ti­ge Punk­te zu beachten:

Höchst­be­trä­ge für Vorsorgeaufwendungen

Für die Absetz­bar­keit von Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen gel­ten bestimm­te Höchstbeträge:

  • Arbeit­neh­mer, Beam­te und Rent­ner: bis zu 1.900 Euro jährlich.
  • Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler: bis zu 2.800 Euro jährlich.

Die­se Beträ­ge umfas­sen alle sons­ti­gen Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen, ein­schließ­lich Bei­trä­ge zur Kranken‑, Pflege‑, Arbeits­lo­sen- und Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Wenn die­se Höchst­be­trä­ge bereits durch ande­re Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge aus­ge­schöpft sind, bleibt kein zusätz­li­cher Spiel­raum für die Abset­zung der Unfall­ver­si­che­rung.

Ein­tra­gung in der Steuererklärung

Die Bei­trä­ge zur pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung trägst du in der Anla­ge “Vor­sor­ge­auf­wand” dei­ner Steu­er­erklä­rung ein, und zwar in den Zei­len 46 bis 50. Wenn die Ver­si­che­rung sowohl pri­va­te als auch beruf­li­che Risi­ken abdeckt, musst du den Bei­trag antei­lig aufteilen:

  • Pri­va­ter Anteil: als sons­ti­ge Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen in der Anla­ge “Vor­sor­ge­auf­wand”.
  • Beruf­li­cher Anteil: als Wer­bungs­kos­ten in der Anla­ge N.

Selbst­stän­di­ge kön­nen den beruf­li­chen Anteil als Betriebs­aus­ga­ben in der Anla­ge EÜR (Ein­nah­men-Über­schuss-Rech­nung) angeben.

Steu­er­li­che Behand­lung von Leis­tun­gen aus der Unfallversicherung

Die meis­ten Leis­tun­gen aus der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung sind steu­er­frei. Dazu gehö­ren Kapi­tal­leis­tun­gen wie die Inva­li­di­täts­sum­me oder Schmer­zens­geld. Aller­dings sind Ren­ten­zah­lun­gen aus einer Unfall­ren­te nicht steu­er­frei; hier muss der Ertrags­an­teil mit dem per­sön­li­chen Ein­kom­mens­steu­er­satz ver­steu­ert werden.

Fazit

Die Bei­trä­ge zu dei­ner pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung kön­nen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen steu­er­lich abge­setzt wer­den. Es ist wich­tig, die gel­ten­den Höchst­be­trä­ge für Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen zu beach­ten und die Bei­trä­ge kor­rekt in der Steu­er­erklä­rung anzu­ge­ben. Ein Unfall­ver­si­che­rung Ver­gleich kann dir hel­fen, den pas­sen­den Tarif zu fin­den und gleich­zei­tig steu­er­li­che Vor­tei­le zu nutzen.

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