Die Beiträge zu einer privaten Unfallversicherung zählen zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen und können somit bei der Steuererklärung angegeben werden. Ob allerdings ein steuerlicher Ausgleich erfolgt, hängt allerdings auch davon ab, ob der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen in Höhe von insgesamt EUR 1.900,00 nicht bereits durch andere Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.
Versicherungsvergleich!
Versicherung Vergleich erstellen und sparen!
info@versicherungsvergleiche.de
Fragen? Schreiben Sie uns!