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Kann man die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung von der Steu­er absetzen?

Die Bei­trä­ge zu einer priva­ten Unfall­ver­si­che­rung zäh­len zu den soge­nann­ten Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen und kön­nen somit bei der Steu­er­erklä­rung ange­ge­ben wer­den. Ob aller­dings ein steu­er­li­cher Aus­gleich erfolgt, hängt aller­dings auch davon ab, ob der Höchst­be­trag für Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen in Höhe von ins­ge­samt EUR 1.900,00 nicht bereits durch ande­re Aus­ga­ben für Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung aus­ge­schöpft ist.

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