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Kann man die Pro­zen­te eines Ver­stor­be­nen übernehmen?

Ja, es ist mög­lich, die Scha­den­frei­heits­klas­se (SF-Klas­se) eines Ver­stor­be­nen zu über­neh­men, unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen. All­ge­mein gilt, dass die Über­nah­me der Scha­den­frei­heits­klas­se nur von nahe­ste­hen­den Per­so­nen, wie dem Ehe­part­ner oder den Kin­dern, bean­tragt wer­den kann. Die genau­en Regeln kön­nen jedoch von Ver­si­che­rung zu Ver­si­che­rung variieren.

Hier sind eini­ge all­ge­mei­ne Regeln, die meis­tens gelten:

  1. Der Antrag­stel­ler muss das Fahr­zeug des Ver­stor­be­nen über­neh­men und selbst versichern.
  2. Der Antrag­stel­ler muss bereits vor dem Tod des Ver­si­cher­ten als Fah­rer des Fahr­zeugs in der Poli­ce ein­ge­tra­gen gewe­sen sein.
  3. Der Antrag­stel­ler muss die glei­che Anzahl von Jah­ren einen Füh­rer­schein besit­zen, wie die Jah­re, die der Ver­stor­be­ne scha­den­frei gefah­ren ist.

Beach­ten Sie, dass Sie im Todes­fall so schnell wie mög­lich mit der Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft des Ver­stor­be­nen Kon­takt auf­neh­men soll­ten, um die not­wen­di­gen Schrit­te zu bespre­chen. Die genau­en Bedin­gun­gen kön­nen je nach Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men und Ver­si­che­rungs­ver­trag variieren.

Im Zwei­fel ist es immer am bes­ten, direkt mit der Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft zu spre­chen oder einen unab­hän­gi­gen Ver­si­che­rungs­be­ra­ter zu konsultieren.

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