Ja, es ist möglich, die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eines Verstorbenen zu übernehmen, unter bestimmten Voraussetzungen. Allgemein gilt, dass die Übernahme der Schadenfreiheitsklasse nur von nahestehenden Personen, wie dem Ehepartner oder den Kindern, beantragt werden kann. Die genauen Regeln können jedoch von Versicherung zu Versicherung variieren.
Hier sind einige allgemeine Regeln, die meistens gelten:
- Der Antragsteller muss das Fahrzeug des Verstorbenen übernehmen und selbst versichern.
- Der Antragsteller muss bereits vor dem Tod des Versicherten als Fahrer des Fahrzeugs in der Police eingetragen gewesen sein.
- Der Antragsteller muss die gleiche Anzahl von Jahren einen Führerschein besitzen, wie die Jahre, die der Verstorbene schadenfrei gefahren ist.
Beachten Sie, dass Sie im Todesfall so schnell wie möglich mit der Versicherungsgesellschaft des Verstorbenen Kontakt aufnehmen sollten, um die notwendigen Schritte zu besprechen. Die genauen Bedingungen können je nach Versicherungsunternehmen und Versicherungsvertrag variieren.
Im Zweifel ist es immer am besten, direkt mit der Versicherungsgesellschaft zu sprechen oder einen unabhängigen Versicherungsberater zu konsultieren.