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Kann man die Prozente eines Verstorbenen übernehmen?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 20. Juni 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, Angehörige können die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eines verstorbenen Versicherungsnehmers übernehmen – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen und wenn die Versicherung zustimmt. Dies gilt insbesondere für Ehepartner, Lebenspartner und Kinder, die das Fahrzeug übernehmen möchten.

Ja, Ange­hö­ri­ge kön­nen die Scha­den­frei­heits­klas­se (SF-Klas­se) eines ver­stor­be­nen Ver­si­che­rungs­neh­mers über­neh­men – aller­dings nur unter bestimm­ten Bedin­gun­gen und wenn die Ver­si­che­rung zustimmt. Dies gilt ins­be­son­de­re für Ehe­part­ner, Lebens­part­ner und Kin­der, die das Fahr­zeug über­neh­men möchten.

Vor­aus­set­zun­gen für die Über­nah­me der Schadenfreiheitsklasse

Die Über­nah­me der SF-Klas­se ist nicht auto­ma­tisch mög­lich. Ver­si­che­rer knüp­fen dies an fol­gen­de Bedingungen:

  • Der Antragstel­ler muss bereits zu Leb­zei­ten des Ver­si­cher­ten in der Poli­ce als regel­mä­ßi­ger Fah­rer ein­ge­tra­gen sein
  • Das Fahr­zeug muss vom Erben selbst ver­si­chert wer­den wollen
  • Ein direk­tes Ver­wandt­schafts­ver­hält­nis oder eine Lebens­part­ner­schaft soll­te nach­ge­wie­sen werden
  • Die Über­nah­me muss zeit­nah nach dem Todes­fall (meist inner­halb weni­ger Wochen) bean­tragt werden

Wich­ti­ge Unter­schei­dung: Über­nah­me vs. Einstufung

Nicht jede Ver­si­che­rung unter­schei­det zwi­schen einer ech­ten Über­nah­me und der blo­ßen Ein­stu­fung in eine bes­se­re Klas­se. Man­che Ver­si­che­rer erken­nen die SF-Klas­se des Ver­stor­be­nen nicht voll­stän­dig an, son­dern stu­fen den Erben je nach eige­ner Fahr­his­to­rie neu ein. Hier lohnt sich ein Wech­sel zu einem Ver­si­che­rer, der eine voll­stän­di­ge Über­nah­me ermög­licht. Dies kann erheb­li­che Bei­trags­er­spar­nis­se bringen.

Prak­ti­sche Schrit­te nach einem Todesfall

  • Schnel­le Kon­takt­auf­nah­me: Infor­mie­ren Sie die Ver­si­che­rung des Ver­stor­be­nen unver­züg­lich über den Todes­fall – idea­ler­wei­se inner­halb von 7–10 Tagen
  • Erfor­der­li­che Unter­la­gen bereit­stel­len: Ster­be­ur­kun­de, Tes­ta­ment oder Erb­schein, Kopie des Fahr­zeug­scheins und aktu­el­le Versicherungspolice
  • Ange­bot ein­ho­len: For­dern Sie ein schrift­li­ches Ange­bot für die Über­nah­me der SF-Klas­se an
  • Ver­glei­chen lohnt sich: Holen Sie par­al­lel Ange­bo­te von ande­ren Ver­si­che­rern ein – oft gibt es bes­se­re Kon­di­tio­nen woanders
  • Ver­si­che­rungs­schutz sichern: Fah­ren Sie das Fahr­zeug nicht unver­si­chert – nut­zen Sie ggf. kurz­fris­tig die Ver­si­che­rung des Ver­stor­be­nen weiter

Beson­der­hei­ten bei der SF-Klassen-Übernahme

Nicht alle Ver­si­che­rer hand­ha­ben die Über­nah­me iden­tisch. Wäh­rend Pre­mi­um-Ver­si­che­rer oft groß­zü­gi­ge Rege­lun­gen bie­ten, kön­nen Dis­coun­ter restrik­ti­ver sein. Man­che Anbie­ter ver­lan­gen zusätz­lich, dass der Erbe bereits selbst eini­ge Jah­re Fahr­pra­xis nach­wei­sen kann. Im Todes­fall 2026 soll­ten Sie wis­sen: Die digi­ta­le Abwick­lung ist bei vie­len Ver­si­che­rern ver­ein­facht wor­den – Unter­la­gen kön­nen per E‑Mail ein­ge­reicht werden.

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