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Kann man ein Wohn­mo­bil als Lkw zulassen?

Es ist grund­sätz­lich mög­lich, ein Wohn­mo­bil als Lkw zuzu­las­sen, wenn bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind.

In Deutsch­land ist ein Wohn­mo­bil ein Fahr­zeug, das als sol­ches gebaut wur­de und zum dau­er­haf­ten Woh­nen und Über­nach­ten geeig­net ist. Wenn das Wohn­mo­bil die­se Vor­aus­set­zun­gen erfüllt und ein zuläs­si­ges Gesamt­ge­wicht von mehr als 3,5 Ton­nen hat, kann es als Lkw zuge­las­sen werden.

Als Lkw unter­liegt das Wohn­mo­bil dann den Vor­schrif­ten und Rege­lun­gen, die für Last­kraft­wa­gen gel­ten, z.B. hin­sicht­lich der zuläs­si­gen Achs­las­ten und Gesamt­ge­wich­te sowie der Sicher­heits­vor­schrif­ten. Dar­über hin­aus kön­nen sich auch steu­er­li­che und ver­si­che­rungs­recht­li­che Kon­se­quen­zen erge­ben, wenn das Wohn­mo­bil als Lkw zuge­las­sen wird.

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