Üblicherweise können Sie eine Hausratversicherung nicht steuerlich geltend machen und von der Steuer absetzen.
Ausnahme:
Wenn Sie ein oder mehrere Arbeitszimmer zu Hause nutzen, dann deckt die Hausratversicherung in der Regel auch die sog. Arbeitsgeräte mit ab.
Hier können Sie zumindest entsprechend anteilig die Hausratversicherung Kosten steuerlich geltend machen.