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Kann man eine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung rück­wir­kend abschließen?

Kann man eine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung rück­wir­kend abschließen?

Nein, eine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann in der Regel nicht rück­wir­kend abge­schlos­sen wer­den. Der Ver­si­che­rungs­schutz beginnt erst ab dem Zeit­punkt, an dem du den Ver­trag abschließt oder ein bestimm­tes Start­da­tum im Ver­trag ver­ein­barst. Schä­den, die vor dem Ver­trags­ab­schluss oder dem Ver­si­che­rungs­be­ginn pas­siert sind, sind nicht abgedeckt.

War­um ist ein rück­wir­ken­der Abschluss nicht möglich?

Ver­si­che­run­gen, wie die Pri­vat­haft­pflicht, arbei­ten nach dem Prin­zip der Risi­ko­mi­ni­mie­rung: Sie über­neh­men die finan­zi­el­len Fol­gen für Schä­den, die nach Abschluss des Ver­tra­ges und wäh­rend der Lauf­zeit des Ver­si­che­rungs­schut­zes ent­ste­hen. Ein rück­wir­ken­der Abschluss wür­de bedeu­ten, dass die Ver­si­che­rung für bereits ent­stan­de­ne Schä­den auf­kom­men müss­te, ohne dass ein vor­he­ri­ger Risi­ko­bei­trag gezahlt wur­de. Das wider­spricht den Grund­prin­zi­pi­en von Versicherungen.

  • Bei­spiel: Du ver­ur­sachst einen Sach­scha­den am Eigen­tum eines Freun­des und stellst anschlie­ßend fest, dass du kei­ne Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung hast. In die­sem Fall kannst du nicht nach­träg­lich eine Ver­si­che­rung abschlie­ßen, die den bereits ent­stan­de­nen Scha­den deckt.

Was kannst du tun, wenn ein Scha­den ohne Ver­si­che­rung ent­stan­den ist?

Wenn ein Scha­den ent­stan­den ist, bevor du eine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­schlos­sen hast, gibt es lei­der kei­ne Mög­lich­keit, die­sen rück­wir­kend zu ver­si­chern. Du musst in die­sem Fall den Scha­den aus eige­ner Tasche beglei­chen oder ver­su­chen, mit der betrof­fe­nen Per­son eine ein­ver­nehm­li­che Lösung zu finden.

  • Bei­spiel: Wenn du das Eigen­tum eines Freun­des beschä­digt hast und kei­ne Ver­si­che­rung hast, könn­test du mit ihm eine Raten­zah­lung oder eine ander­wei­ti­ge Eini­gung ver­ein­ba­ren, um den Scha­den zu begleichen.

Wann beginnt der Ver­si­che­rungs­schutz bei der Privathaftpflicht?

Der Ver­si­che­rungs­schutz beginnt in der Regel sofort nach Ver­trags­ab­schluss oder zu einem fest­ge­leg­ten Datum, das im Ver­si­che­rungs­ver­trag ver­ein­bart wird. Es gibt kei­ne Mög­lich­keit, Schä­den abzu­de­cken, die vor die­sem Zeit­punkt ein­ge­tre­ten sind.

  • Sofor­ti­ger Schutz: Bei vie­len Ver­si­che­run­gen kannst du den Ver­trag so abschlie­ßen, dass der Ver­si­che­rungs­schutz sofort ab Ver­trags­un­ter­schrift gilt.
  • Zukünf­ti­ger Schutz: Alter­na­tiv kannst du den Ver­si­che­rungs­schutz auch zu einem bestimm­ten zukünf­ti­gen Datum begin­nen las­sen, z. B. wenn du umziehst oder eine neue Lebens­pha­se beginnst (z. B. nach dem Studium).

Was pas­siert, wenn du eine Ver­si­che­rung zu spät abschließt?

Wenn du den Abschluss der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung auf­ge­scho­ben hast und wäh­rend die­ser Zeit ein Scha­den ent­steht, bist du nicht ver­si­chert. Der Scha­den muss dann von dir per­sön­lich getra­gen wer­den, da die Ver­si­che­rung nur für Schä­den auf­kommt, die nach dem Ver­si­che­rungs­be­ginn entstehen.

Fazit

Eine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann nicht rück­wir­kend abge­schlos­sen wer­den. Der Ver­si­che­rungs­schutz beginnt erst ab dem ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Start­da­tum und gilt nur für Schä­den, die ab die­sem Zeit­punkt ent­ste­hen. Um unan­ge­neh­me Über­ra­schun­gen zu ver­mei­den, ist es rat­sam, früh­zei­tig eine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, den pas­sen­den Tarif für dei­ne Bedürf­nis­se zu finden.

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