Der rückwirkende Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, also im Nachhinein, ist in der Regel nicht möglich.
Es gibt jedoch ca. 1–2 Rechtsschutzversicherer, welche im Bereich des Verkehrs-Rechtsschutz einen rückwirkenden Abschluss anbieten.
Dieser ist aber relativ teuer und von den Leistungen sehr eingeschränkt, so dass man sich den entsprechenden Abschluss vorab sehr genau überlegen sollte.