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Kann man eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung auch rück­wir­kend abschließen?

Der rück­wir­ken­de Abschluss einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung, also im Nach­hin­ein,  ist in der Regel nicht möglich.

Es gibt jedoch ca. 1–2 Rechts­schutz­ver­si­che­rer, wel­che im Bereich des Ver­kehrs-Rechts­schutz einen rück­wir­ken­den Abschluss anbieten.

Die­ser ist aber rela­tiv teu­er und von den Leis­tun­gen sehr ein­ge­schränkt, so dass man sich den ent­spre­chen­den Abschluss vor­ab sehr genau über­le­gen sollte.

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