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Kann man eine Tierversicherung nachträglich abschließen?

Aktualisiert: 24. August 2026  ·  Veröffentlicht: 24. Juni 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, eine Katzenkrankenversicherung können Sie auch nachträglich abschließen – allerdings mit wichtigen Einschränkungen. Versicherer lehnen Leistungen für bereits bestehende Erkrankungen (Vorerkrankungen) in der Regel ab und setzen Wartezeiten fest, bevor der Schutz aktiv wird.

Ja, eine Kat­zen­kran­ken­ver­si­che­rung kön­nen Sie auch nach­träg­lich abschlie­ßen – aller­dings mit wich­ti­gen Ein­schrän­kun­gen. Ver­si­che­rer leh­nen Leis­tun­gen für bereits bestehen­de Erkran­kun­gen (Vor­er­kran­kun­gen) in der Regel ab und set­zen War­te­zei­ten fest, bevor der Schutz aktiv wird.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Ein nach­träg­li­cher Abschluss ist grund­sätz­lich mög­lich – auch für erwach­se­ne Katzen.
  • Vor­er­kran­kun­gen wer­den meist dau­er­haft aus­ge­schlos­sen oder nur ein­ge­schränkt versichert.
  • Es gel­ten War­te­zei­ten von ca. 7–30 Tagen, für ein­zel­ne Leis­tun­gen bis zu 4 Wochen.
  • Ab ca. 7–10 Jah­ren wird die Auf­nah­me schwie­rig oder deut­lich teurer.
  • Je frü­her der Abschluss, des­to güns­ti­ger der Bei­trag und des­to weni­ger Ausschlüsse.

Wel­che Rol­le spie­len Vor­er­kran­kun­gen beim nach­träg­li­chen Abschluss?

Das größ­te Hin­der­nis beim nach­träg­li­chen Abschluss einer Kat­zen­kran­ken­ver­si­che­rung ist die Vor­er­kran­kungs­klau­sel. Kat­zen, die bereits an Dia­be­tes, Nie­ren­er­kran­kun­gen, Zahn­pro­ble­men oder ande­ren chro­ni­schen Lei­den lei­den, wer­den von den meis­ten Ver­si­che­rern nicht voll­stän­dig abge­si­chert. Vie­le Anbie­ter schlie­ßen die­se Erkran­kun­gen dau­er­haft aus oder gewäh­ren nur ein­ge­schränk­te Leistungen.

Des­halb ist es deut­lich güns­ti­ger und siche­rer, die Tier­ver­si­che­rung früh abzu­schlie­ßen: Bei jun­gen, gesun­den Kat­zen fal­len sol­che Aus­schlüs­se weg. Ein­zel­ne Ver­si­che­rer bie­ten zwar auch für älte­re oder vor­er­krank­te Kat­zen Tari­fe an – aller­dings zu ca. 20–40 % höhe­ren Prä­mi­en und mit Gesund­heits­fra­gen bei der Antragstellung.

Wel­che War­te­zei­ten und Alters­gren­zen gelten?

Nach Ver­trags­ab­schluss gel­ten übli­cher­wei­se War­te­zei­ten von 7 bis 30 Tagen für all­ge­mei­ne Erkran­kun­gen. Für bestimm­te Leis­tun­gen wie Zahn­be­hand­lun­gen oder Kas­tra­ti­on kön­nen War­te­zei­ten von bis zu 4 Wochen anfal­len. In die­ser Pha­se ist kein Ver­si­che­rungs­schutz vor­han­den – aku­te Tier­arzt­kos­ten müs­sen Sie selbst tragen.

Auch Alters­gren­zen spie­len eine Rol­le: Wäh­rend vie­le Ver­si­che­rer Kat­zen­wel­pen ab 8 Wochen anneh­men, ist für älte­re Kat­zen (ab ca. 7–10 Jah­ren) ein Abschluss oft schwie­rig oder gar unmög­lich. Eini­ge Anbie­ter akzep­tie­ren zwar älte­re Tie­re, erhe­ben dann aber deut­lich höhe­re Bei­trä­ge oder begren­zen die Deckungssumme.

Nach­träg­li­cher Abschluss im Überblick

Situa­ti­on Was gilt beim nach­träg­li­chen Abschluss?
Jun­ge, gesun­de Kat­ze (unter 3 Jahre) pro­blem­los mög­lich, vol­le Leis­tun­gen, güns­tigs­ter Beitrag
Erwach­se­ne Kat­ze ohne Vorerkrankungen mög­lich, meist nor­ma­le Annah­me mit Gesundheitsfragen
Kat­ze mit Vorerkrankung Aus­schluss der Erkran­kung oder ein­ge­schränk­te Leistung
Kat­ze ab ca. 7–10 Jahren erschwer­te Annah­me, höhe­re Bei­trä­ge, teils Ablehnung
Akut kran­ke Katze lau­fen­de Behand­lung nicht ver­si­cher­bar, War­te­zei­ten greifen

Prak­ti­sche Tipps für den Abschluss

  • Früh han­deln: Schlie­ßen Sie die Ver­si­che­rung ab, solan­ge Ihre Kat­ze jung und gesund ist – idea­ler­wei­se vor dem drit­ten Lebensjahr
  • Gesund­heits­fra­gen ehr­lich beant­wor­ten: Fal­sche Anga­ben füh­ren zu Leis­tungs­kür­zun­gen oder Vertragsannullierung
  • Tarif­ver­gleich nut­zen: Prü­fen Sie meh­re­re Anbie­ter auf unter­schied­li­che War­te­zei­ten und Aus­schluss­re­geln – ein Kat­zen­ver­si­che­rungs-Ver­gleich ist kos­ten­los und unverbindlich
  • Klei­ne Erspar­nis­se bil­den: Falls ein Abschluss nicht mög­lich ist, reser­vie­ren Sie monat­lich einen Betrag für Tierarztkosten
  • Detail­lier­te Bedin­gun­gen lesen: Ach­ten Sie auf Selbst­be­tei­li­gun­gen, Leis­tungs­gren­zen und Aus­nah­me­re­ge­lun­gen im Kleingedruckten

Häu­fig gestell­te Fragen

Kann ich eine kran­ke Kat­ze noch versichern?

Nur ein­ge­schränkt: Die bestehen­de Erkran­kung wird in der Regel dau­er­haft vom Schutz aus­ge­nom­men. Neue, davon unab­hän­gi­ge Erkran­kun­gen sind nach Ablauf der War­te­zeit versichert.

Gilt die Ver­si­che­rung sofort ab Vertragsabschluss?

Nein. Üblich sind 7–30 Tage War­te­zeit für Krank­hei­ten; nur Unfäl­le sind bei vie­len Tari­fen ab dem ers­ten Tag mitversichert.

Bis zu wel­chem Alter neh­men Ver­si­che­rer Kat­zen an?

Vie­le Anbie­ter set­zen die Gren­ze bei ca. 7–10 Jah­ren. Ein­zel­ne Tari­fe neh­men auch älte­re Kat­zen an, dann mit höhe­ren Bei­trä­gen oder begrenz­ten Leistungen.

Muss ich beim Abschluss Gesund­heits­fra­gen beantworten?

Ja, bei den meis­ten Tari­fen. Beant­wor­ten Sie sie wahr­heits­ge­mäß – ver­schwie­ge­ne Vor­er­kran­kun­gen kön­nen den Ver­si­che­rungs­schutz kom­plett kosten.

Lohnt sich der Abschluss für eine älte­re Kat­ze über­haupt noch?

Oft ja, wenn die Kat­ze gesund ist: Gera­de im Alter stei­gen die Tier­arzt­kos­ten. Rech­nen Sie Bei­trag und Leis­tungs­gren­zen gegen typi­sche Behand­lungs­kos­ten – ein Ver­gleich meh­re­rer Tari­fe zeigt schnell, ob sich der Schutz rechnet.

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