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Kann man eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung von der Steu­er absetzen?

In der Regel lässt sich eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für das selbst genutz­te Wohn­ei­gen­tum nicht von der Steu­er absetzen.

Hin­weis:

Wenn Sie als Eigen­tü­mer des Gebäu­de ein oder meh­re­re beruf­lich genutz­tes Arbeits­zim­mer besit­zen, so kön­nen Sie die Gebäu­de­ver­si­che­rung antei­lig auf diese/s Zim­mer in der Steu­er­erklä­rung gel­tend machen.

Dies kön­nen Sie ent­we­der unter den Wer­bungs­kos­ten oder Betriebs­aus­ga­ben (bei selb­stän­di­ger Tätig­keit) angeben.

Für Ver­mie­ter von Gebäu­den ist in der Regel eine Abrech­nung bzw. Umla­ge über die Neben­kos­ten möglich.

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