In der Regel lässt sich eine Wohngebäudeversicherung für das selbst genutzte Wohneigentum nicht von der Steuer absetzen.
Hinweis:
Wenn Sie als Eigentümer des Gebäude ein oder mehrere beruflich genutztes Arbeitszimmer besitzen, so können Sie die Gebäudeversicherung anteilig auf diese/s Zimmer in der Steuererklärung geltend machen.
Dies können Sie entweder unter den Werbungskosten oder Betriebsausgaben (bei selbständiger Tätigkeit) angeben.
Für Vermieter von Gebäuden ist in der Regel eine Abrechnung bzw. Umlage über die Nebenkosten möglich.