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Kann man mit dem Auto­füh­rer­schein Trak­tor fahren?

Ja, mit einem Auto­füh­rer­schein (Klas­se B) darf man einen Trak­tor fah­ren, sofern die­ser bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt. Der Trak­tor darf höchs­tens eine bau­art­be­ding­te Höchst­ge­schwin­dig­keit von 40 km/h haben und eine zuläs­si­ge Gesamt­mas­se von maxi­mal 3,5 Ton­nen (inklu­si­ve Anhän­ger). Außer­dem darf der Anhän­ger, den der Trak­tor zieht, eine zuläs­si­ge Gesamt­mas­se von höchs­tens 750 kg haben. Wird der Anhän­ger mit einer höhe­ren Gesamt­mas­se genutzt, ist eine zusätz­li­che Fahr­erlaub­nis erfor­der­lich. In jedem Fall muss der Fah­rer einen gül­ti­gen Füh­rer­schein besit­zen und sich an die Ver­kehrs­re­geln halten.

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