Ja, mit einem Autoführerschein (Klasse B) darf man einen Traktor fahren, sofern dieser bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Der Traktor darf höchstens eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h haben und eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3,5 Tonnen (inklusive Anhänger). Außerdem darf der Anhänger, den der Traktor zieht, eine zulässige Gesamtmasse von höchstens 750 kg haben. Wird der Anhänger mit einer höheren Gesamtmasse genutzt, ist eine zusätzliche Fahrerlaubnis erforderlich. In jedem Fall muss der Fahrer einen gültigen Führerschein besitzen und sich an die Verkehrsregeln halten.
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