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Kann man mit einem nor­ma­len Füh­rer­schein ein Wohn­mo­bil fahren?

Ob man ein Wohn­mo­bil mit einem nor­ma­len Füh­rer­schein fah­ren darf, hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie z.B. dem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht (zGG) des Fahr­zeugs und dem Zeit­punkt des Führerscheinerwerbs.

Grund­sätz­lich darf man mit einem Füh­rer­schein der Klas­se B (PKW-Füh­rer­schein) ein Wohn­mo­bil fah­ren, wenn das zuläs­si­ge Gesamt­ge­wicht des Fahr­zeugs 3,5 Ton­nen oder weni­ger beträgt. Wenn das Wohn­mo­bil ein höhe­res zuläs­si­ges Gesamt­ge­wicht hat, benö­tigt man einen Füh­rer­schein der Klas­se C1 (bis 7,5 Ton­nen) oder C (über 7,5 Ton­nen). Der Füh­rer­schein der Klas­se C1 kann bereits ab einem Alter von 18 Jah­ren erwor­ben wer­den, der Füh­rer­schein der Klas­se C ab einem Alter von 21 Jahren.

Wenn der Pkw-Füh­rer­schein vor dem 1. Janu­ar 1999 erwor­ben wur­de, darf man in Deutsch­land ein Wohn­mo­bil mit einem zGG von bis zu 7,5 Ton­nen fah­ren, ohne einen wei­te­ren Füh­rer­schein zu benö­ti­gen. In die­sem Fall gilt jedoch eine Ein­schrän­kung auf maxi­mal 8 Sitz­plät­ze, inklu­si­ve Fahrer.

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